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Fahrzeugwechsel innerhalb eines Jahres

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    Fahrzeugwechsel innerhalb eines Jahres

    Hallo.

    im Jahr 2009 haben wir Ende Juni ein neues Auto gekauft und das alte abgewrackt.
    Wie muss das in der Anlage N Punkt 31 aufgeführt bzw. getrennt werden?


    Danke und Gruß
    Marty

    #2
    AW: Fahrzeugwechsel innerhalb eines Jahres

    Hallo Marty,

    eigentlich sollte das letzte (also das aktuelle) Fahrzeug genügen, du darfst aber gerne auch mehrere Kennzeichen eintragen, Elster ist das egal; die Angabe spielt auch nur in wenigen Fällen überhaupt eine Rolle.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Fahrzeugwechsel innerhalb eines Jahres

      ist eigentlich egal. denn es ist unerheblich was fuer ein auto man gefahren ist. die pendlerpauschale gibt es auch wenn man mit dem fahrrad fährt.

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        #4
        AW: Fahrzeugwechsel innerhalb eines Jahres

        Auf der zweiten Seite der Anlage N steht auch ausdrücklich "letztes amtliches Kennzeichen". Also einfach das Kennzeichen des neuen Autos eintragen. FALLS (und das ist ganz unwahrscheinlich) es zu Rückfragen vom Finanzamt kommen sollte, können Sie immer noch das Kennzeichen des alten Autos zusätzlich angeben.

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          #5
          AW: Fahrzeugwechsel innerhalb eines Jahres

          Hallo Stefan,

          danke für die Info.

          best regards
          Marty

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            #6
            AW: Fahrzeugwechsel innerhalb eines Jahres

            Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
            die pendlerpauschale gibt es auch wenn man mit dem fahrrad fährt.
            Hallo Falzo,

            das bedeutet ja letztendlich, dass ich immer die 0,30 cent pro gefahrenen Kilometer zur Arbeitsstrecke angeben kann, obwohl kein Fahrzeug vorhanden ist.

            Hintergrund: Wir haben in 2010 unseren Zweitwagen verkauft und meine Frau fährt nun seit Februar 2010 mit dem Bus ins Amt.


            best regards
            Marty

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              #7
              AW: Fahrzeugwechsel innerhalb eines Jahres

              Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
              Auf der zweiten Seite der Anlage N steht auch ausdrücklich "letztes amtliches Kennzeichen".
              Hallo Sabre,

              gebe ich nun kein Kennzeichen an, da kein Fahrzeug vorhanden ( Fahrt mit öffentlichen Verkehrmittel ist nun angesagt) "meckert" mir Elster das fehlen der Angabe des Kennzeichens an.

              Was nun?

              best regards
              Marty

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                #8
                AW: Fahrzeugwechsel innerhalb eines Jahres

                Mach das Kreuz vor dem Kennzeichen raus. Drei Zeilen drunter darf kein Eintrag sein.

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                  #9
                  AW: Fahrzeugwechsel innerhalb eines Jahres

                  genau keine null eintragen bei `km mit dem pkw zurückgelegt´ - einfach frei lassen.

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                    #10
                    AW: Fahrzeugwechsel innerhalb eines Jahres

                    Hallo Elefant, hallo Falzo,

                    jap, das hat geklappt. Sind eben nur Kleinigkeiten, ist man mit dem Handling und Feinheiten nicht vertraut, hängt man nur allzuschnell.

                    Aber dafür gibt es ja dieses Forum und ihr macht einen guten Job.

                    Vielen Dank dafür

                    Marty

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                      #11
                      AW: Fahrzeugwechsel innerhalb eines Jahres

                      Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
                      einfach frei lassen.
                      Hallo Falzo und alle anderen Helfer,

                      der Freibetrag für 2009 liegt bei 920 Euro für Werbungskosten (Entfernungspauschale)
                      Meine Frau hat 13 Km. Wenn ich das Ausrechne, liege ich knapp unter dieser Pauschale, knapp 890 Euro
                      Elster rechnet auch mit diesen 890 Euro. Müste dann aber nicht sofort die Pauschale von 920 Euro greifen und auch diese rechnerisch zugrunde gelegt werden?

                      best regards
                      Marty

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                        #12
                        AW: Fahrzeugwechsel innerhalb eines Jahres

                        Zitat von Taxi Beitrag anzeigen
                        Müste dann aber nicht sofort die Pauschale von 920 Euro greifen und auch diese rechnerisch zugrunde gelegt werden?
                        So ist es. Bei der Berechnung steht dann:
                        Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . xxxxx
                        ab Arbeitnehmer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . -920
                        mfg. - Kent

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                          #13
                          AW: Fahrzeugwechsel innerhalb eines Jahres

                          es sei denn die einkuenfte liegen niedriger, dann gibt es nur die tatsaechlichen werbungskosten und nicht die uebersteigende pauschale.
                          insgesamt passt da aber was nicht, die frau kann ja nicht 228 tage gearbeitet, aber unter 890 euro verdient haben.

                          wo genau steht denn was in der berechnung von den 890? oder wurden ggf. noch weitere werbungskosten geltend gemacht? die 920 pauschal sind ja nicht nur fuer die fahrtkosten...

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                            #14
                            AW: Fahrzeugwechsel innerhalb eines Jahres

                            Hallo Kent,

                            in sich alsolut schlüssig, nur bei mir steht der Endberechnung
                            für 2009 über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag
                            und Kirchensteuer von Elster dann


                            Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . xxxxx
                            ab Arbeitnehmer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . -890

                            best regards
                            Marty

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