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KAP Fehler Zeile 49-53 ausl.Steuer

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    KAP Fehler Zeile 49-53 ausl.Steuer

    Folgende Fehlermeldung erscheint:
    Kapitalertragsteuer (Kz54.x90) und/oder Solizuschlag(kz. 54.x91) zur Kapitalerstragsteuer aus Beteiligungen eingegben, es wurden aber keine zuhehörigen Kapitlaerträge (Kennzahlen 54.x40, 54.x45... bisx46) erklärt.

    Habe diese Fehlermeldung so wörtlich abgeschrieben . Wer soll das verstehen?

    Ich habe alle Felder lt. den Steuerbescheinigungen ausgefüllt, wenn nichts drin war, hab ich 0 ausgefüllt.

    Gibts da ne Antwort?

    Danke schon mal im voraus.

    #2
    AW: KAP Fehler Zeile 49-53 ausl.Steuer

    siehe 2 Themen nebenan:

    https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=29152

    und: Nullen raus

    Kommentar


      #3
      AW: KAP Fehler Zeile 49-53 ausl.Steuer

      Danke für die schnelle Hilfe, das war der Fehler beim Ausfüllen.

      Nur ein Hinweis: Ist nicht optimal wenn man 0 einträgt und dadurch eine so unverständlich Fehlermeldung erhält. Faktisch hat sich ja nichts getan.

      Gruß an alle.

      Kommentar


        #4
        AW: KAP Fehler Zeile 49-53 ausl.Steuer

        Ok, das liegt in der Natur der Plausibilitätsprüfung. Die prüft im ersten Schritt, OB etwas in den Feldern eingetragen ist und dann erst WAS dort eingetragen ist. Wenn im ersten Schritt schon etwas nicht passt (zwei Felder wurden zusammen eingetragen, die nicht gleichzeitig gefüllt sein dürfen), wird der zweite Schritt nicht mehr durchgeführt.

        Für die Plausibilitätsprüfung ist es daher egal, ob da "0" oder "1.000.000" steht.

        Leider lassen manche Buchhaltungsprogramme die Eingabe von "0" zu - so dass Lohnsteuer- und Zinsbescheinigungen teilweise viel zu viele Felder enthalten, die mit "0" gefüllt sind. Schreibt man diese nun 1:1 ab, erhält man später eine Fehlermeldung - obwohl diese eigentlich derjenige hätte bekommen sollen, der die Bescheinigung erstellt hat.

        Kommentar


          #5
          AW: KAP Fehler Zeile 49-53 ausl.Steuer

          Da im Steuerrecht in den meisten Fällen auf volle EURO abgerundet wird, ist Null nicht gleich Nichts. Auch 99 cent können null EURO sein. Daher hat es schon eine Berechtigung zwischen Null und Nichts zu unterscheiden. Der Rechner arbeitet vollkommen logisch.
          Gruß
          Bolletax

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