Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Unsicherheit bei Eingaben

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Unsicherheit bei Eingaben

    Guten Abend,

    ich mache gerade meine erste Steuererklärung überhaupt und blicke noch nicht so recht durch. Beim Hauptvordruck habe ich die erste Seite ausgefüllt, beim rest denke ich, das alles i.O. ist.

    Bei Anlage N allerdings siehts schon anders aus. Bei Punkt 27, muss ich dort auch angeben, das ich ALG2 bezogen habe? Laut meiner Recherche über google sind diese Einnahmen Steuerfrei und somit nicht relevant für die Steuererklärung, ist das richtig?

    Bei Punkt 36 bin ich mir sehr unsicher, weil ich nicht mehr genau nachvollziehen kann, an wieviel tagen ich mein alten Arbeitsplatz besucht habe. Ich habe zwar die Lohnstreifen, aber daraus ist mir nicht ersichtlich, an wieviel tagen ich dort arbeiten war. Meine Arbeitstage habe ich mir lediglich auf mein Kalender geschrieben (wegen den Arbeitszeiten). Daraus habe ich jetzt 105 Arbeitstage errechnet exclusive 33 Urlaubs- und Krankentage.

    Dazu muss ich betonen, ich hatte Januar 2010 meine Lohnsteuerkarte vergessen abzugeben, deswegen wurde mir vom alten Arbeitgeber für Januar 2010 die Lohnsteuerklasse 6 zugewiesen. Muss ich dies extra irgendwo noch mit angeben, oder reicht das, wenn dies bereits in meiner Lohnsteuerbescheinigung vermerkt ist? (Punkt 4. Einbehaltene Lohnsteuern)

    Zu den Fahrkosten: Ich habe mir alle Monatskarten aufgehoben und 485 EUR insgesamt ausgegeben (keine Firmentickets, jedoch neben 2 normalen Tickets noch 4 Sozialtickets). Die entfernung (kürzeste) habe ich bei Google-Maps ausrechnen lassen, ist das schlimm? Daraus ergeben sich 45 Kilometer für eine Strecke (Wohnung-> Arbeitsplatz).

    Nun meine wichtigsten Fragen:
    - Ist die ganze Steuererklärung hinfällig, wenn man sich z.B. in den Arbeits-, Urlaubs- oder Krankentagen verschätzt hat?
    - Wie muss ich meine Unterlagen vorweisen, wenn doch alles über das Programm ElsterFormular geht? Bekomme ich diesbezüglich dann automatisch einen Termin?
    - Bekomme ich die Fahrkosten komplett erstattet, auch wenn es "nur" 105 Arbeitstage waren?

    Laut ElsterFormular habe ich das Ergebniss bekommen:

    | Festgesetzt werden | 0,00 | 0,00 | |
    | Abzug vom Lohn | -397,00 | | |
    | verbleibende Beträge | -397,00 | 0,00 | -397,00

    Die 397 EUR ist wegen der Sache mit der Lohnsteuerklasse 6, aber wo sind nun meine Fahrkosten darin enthalten? Bekomme ich sie nicht zurückerstattet?

    Tut mir leid wenn meine Fragen und Erklärungen etwas lang sind, aber ich habe einfach Angst etwas falsch zu machen.

    #2
    AW: Unsicherheit bei Eingaben

    Fangen wir hinten an:
    verbleibende Beträge | -397,00 | 0,00 | -397,00

    Also wird dieser Betrag erstattet werden (voraussichtlich).

    Lohnersatzleistungen (Krankengeld, ALG) sind zwar steuerfrei, aber eventuell der Progression unterworfen (Steuersatz). Dazu sind diverse Threads im Forum vorhanden.
    Aber z.B. 25% 0 bleibt 0.

    Du kannst entweder Deine Lohnsteuerbescheinigungen summieren oder in der Anlage N 1. 2. 3. usw. Lohnsteuerbescheinigung eingeben.

    Auch dafür ist im Forum viel enthalten.

    Zu Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte sind noch mehr Threads vorhanden.
    105 Tage hört sich plausibel an, was das Finanzamt draus macht, ist im Forum unbekannt.
    Zuletzt geändert von stiller; 01.04.2011, 23:24. Grund: 25% von 0
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Unsicherheit bei Eingaben

      Danke

      habe in der zwischenzeit geguckt und folgendes gefunden: "...Das nach § 3 Nr. 2b EStG steuerfreie Arbeitslosengeld II (§ 19 SGB II) unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt gem. § 32b EStG, da diese Leistungen in dem dortigen abschließenden Katalog nicht aufgeführt sind..."

      Wie funktioniert das nun mit der Abgabe der Nachweise und Bescheide?
      Am besten ich rufe mal Montag da an.

      Kommentar


        #4
        AW: Unsicherheit bei Eingaben

        Hallo christi@n,

        ich würde meinen, dass stiller nicht ganz aufmerksam gelesen hat und allgemein von ALG ausgegangen ist (=ALG 1); ALG 2 braucht überhaupt nicht erklärt werden, dein im letzten Post erwähnter Fund ist korrekt.


        >>>- Ist die ganze Steuererklärung hinfällig, wenn man sich z.B. in den Arbeits-, Urlaubs- oder Krankentagen verschätzt hat?

        Nein, in der Regel werden unlogische Angaben nur nicht (vollständig) anerkannt bzw. es werden Nachweise gefordert. Um das grob zu überprüfen, dienen auch die Angaben Urlaub, Krank und Arbeitstage pro Woche.
        In extremen Fällen kann das aber auch schon versuchte Steuerhinterziehung sein, nur der Vollständigkeit halber.

        Die 105 Tage sind imho plausibel, wenn es ca. 5 Monate waren (?).


        >>>- Wie muss ich meine Unterlagen vorweisen, wenn doch alles über das Programm ElsterFormular geht? Bekomme ich diesbezüglich dann automatisch einen Termin?

        Viele Sachen müssen erstmal überhaupt nicht eingereicht werden, ggf. wird das Finanzamt Nachweise anfodern.
        Wenn du aber ohne Zertifikate arbeitest (?), so musst du eh die komprimierte Erklärung ausdrucken, unterschreiben und zum Finanzamt schicken; da kannst du dann auch schon das wichtigste beilegen.


        >>>- Bekomme ich die Fahrkosten komplett erstattet, auch wenn es "nur" 105 Arbeitstage waren?

        Du kannst die Fahrtkosten absetzen, die du auch gehabt hast; also für die 105 Tage. 'Komplett' heißt ja exakt für diese 105 Tage, an den anderen Tagen bist du ja nicht gefahren. Natürlich dürfen die Fahrkarten auch nur aus dieser Zeit sein.

        Das mit den Fahrkarten im Detail kannst du dir vermutlich sparen, denn die Kosten wirken sich nur in wenigen Fällen aus, meist ist die Pendlerpauschale von 30 cent/km besser.

        Erstattet werden die Fahrtkosten aber nie, sondern nur vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen (praktisch hast du dieses Geld steuerfrei verdient).
        Wenn es in der Summe weniger als 920 Euro sind, wirkt es sich gar nicht aus, da jeder Arbeitnehmer automatisch eine Pauschale in dieser Höhe bekommt.
        Und sobald du alle Steuern erstattet bekommst, ist das Maximum eh erreicht, weniger als Null Steuern (bei dir ja wohl der Fall) geht sowieso nicht.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Unsicherheit bei Eingaben

          Sorry christi@n,
          Danke Stefan,
          dass stiller nicht ganz aufmerksam gelesen hat und allgemein von ALG ausgegangen ist,

          stimmt.
          Aber Du, Stefan hast es ja wieder geradegebogen.
          Danke.

          Gruss stiller
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

          Kommentar


            #6
            AW: Unsicherheit bei Eingaben

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            >>>- Bekomme ich die Fahrkosten komplett erstattet, auch wenn es "nur" 105 Arbeitstage waren?

            ...

            Erstattet werden die Fahrtkosten aber NIE ...
            schade das hier keine formatierung geht. wie im anderen thread, wo es grad um das thema geht. das kann man imho nicht oft und dick genug schreiben, da der irrtum ja doch haeufig auftritt.

            es gab und gibt keine fahrtkostenerstattung durch das finanzamt!

            Kommentar


              #7
              AW: Unsicherheit bei Eingaben

              Guten morgen. Vielen herzlichen dank nochmal für die Antworten.

              Ich habe 6 Monate gearbeitet (Jan. - Jun. '10), danach ALG2-Empfänger, und seit Dezember 2010 habe ich einen Job in einem Discounter. Bei mir haben sich Schulden angehäuft und ich möchte diese so schnell wie möglich bezahlen, weil ich endlich Schuldenfrei sein möchte und mich nicht mit 40 Jahren ärgern möchte, dass ich meine jungen jahre mit Schulden abbezahlen verbracht habe, ich hoffe ihr versteht das

              Nochmal zurück zum Thema
              Was bedeutet "ohne Zertifikate"? Mit Nachweise meinte ich z.B. die Fahrkarten oder die Lohnstreifen. Ich habe zwar ein paar Stundenzettel, aber leider fehlen mir dort 2 Monate, sonst wäre es Ideal. Und was bedeutet "komprimierte Erklärung"? Soll ich dort formlos zusammentragen, wann ich gearbeitet habe?

              >> Wenn es in der Summe weniger als 920 Euro sind, wirkt es sich gar nicht aus, da jeder Arbeitnehmer automatisch eine Pauschale in dieser Höhe bekommt.
              Also bekomme ich die Fahrkosten gar nicht erstattet?

              Kommentar


                #8
                AW: Unsicherheit bei Eingaben

                @Falzo Okay, dann muss ich damit wohl Leben. Wozu ist dann nochmal die Pendlerpauschale gut? Entschuldigt, aber ich hab davon echt keine Ahnung

                Kommentar


                  #9
                  AW: Unsicherheit bei Eingaben

                  Hallo christi@n,

                  105 Tage bei 6 Monaten (davon 1,5 Monate Krank/Urlaub) kommt hin, das wird imho ohne Probleme anerkannt.


                  >>>Was bedeutet ohne Zertifikate

                  Da du nicht weißt, was ein Zertifikat ist, wirst du auch keins haben (das müsste bei ElsterOnline beantragt werden).

                  Unbedingt nötig ist es jedoch nicht, nur ist ohne authentifizierte Übertragung (=ohne Zertifikat) zwingend eine schriftliche (unterschriebene!) Erklärung erforderlich. Dazu gibst du einfach deine Daten bei ElsterFormular ein, sendest die Erklärung Online an die Finanzverwaltung, und Elster bietet dann (fast) automatisch den Ausdruck einer komprimierten Erklärung an. Diese dann unterschreiben und per Post ans Finanzamt schicken.


                  >>>Mit Nachweise meinte ich z.B. die Fahrkarten oder die Lohnstreifen.

                  Fahrkarten sind oft entbehrlich, deinen Angaben wird meist vertraut (erst wenn es ungewöhnlich hohe Beträge sind, wird nachgefragt); aber ohne Gewähr, es gibt immer mal wieder Sachbearbeiter, die es zu genau nehmen.
                  Und in der Regel ist die Pendlerpauschale von 30 cent/km sowieso besser, damit erübrigen sich die Fahrkarten komplett.

                  Lohnstreifen, Stundenzettel etc. sind sogar unbrauchbar, hast du denn keine Lohnsteuerbescheinigung von deinem Arbeitgeber bekommen?


                  >>>Und was bedeutet "komprimierte Erklärung"?

                  Wird von Elster erstellt, siehe oben


                  >>>Also bekomme ich die Fahrkosten gar nicht erstattet?

                  Du bekommst die 920 Euro Pauschale angerechnet (wie jeder andere Arbeitnehmer auch), und das ist ja besser als die wirklichen Kosten (vermute ich jetzt mal, ich kenne die Entfernung aber nicht).
                  Letztendlich merkt man leider nichts davon, weil die Pauschale auch bereits in den Lohnsteuertabellen - nach der der Arbeitgeber abrechnet - berücksichtigt ist. Praktisch bekommt jeder Arbeitnehmer knapp 80 Euro pro Monat zusätzlich steuerfrei, er weiß nur oft nichts davon.
                  Werbungskosten (Fahrtkosten, Bewerbungskosten, Fortbildungskosten, Fachbücher, bestimmte Kleidung, Werkzeug, Gewerkschaftsbeiträge u.e.m.) wirken sich grundsätzlich erst ab einer Summe von 920 Euro aus (in Zukunft sogar erst ab 1000 Euro).

                  MfG Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Unsicherheit bei Eingaben

                    Vielen herzlichen dank Stefan für deine ausführlichen Antworten, das ist nicht selbstverständlich. Jetzt verstehe ich es. Das mit der Lohnsteuerbescheinigung habe ich 1:1 für ElsterFormular abgeschrieben, auch diesen eTin, das habe ich sofort verstanden^^

                    Ich war damals sehr lange Krank, hatte eine OP und musste danach 6 Wochen zu hause bleiben mit täglicher Pflegehilfe

                    Gut, dann kann ich ja jetzt alles abschicken. Vielen Dank nochmal!

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Unsicherheit bei Eingaben

                      Ich wollte an dieser Stelle nochmal Danke für die Hilfe sagen

                      Ansich finde ich die Steuererklärung über ElsterFormular gar nicht so schwer. Es war halt meine erste Steuererklärung. Ich war trotzdem nochmal beim Finanzamt, nur um sicher zu gehen, ob meine Unterlagen (welche ich ja nur einmal abgeben brauch wegen der fehlenden Steuernummer) vollständig waren. Sie sagte, die Bearbeitung dauert 6 bis 8 Wochen, mal schauen was dann kommt

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X