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Berechnung Entfernungspauschale

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    Berechnung Entfernungspauschale

    Erst einmal: Hallo miteinander.

    Vielleicht kann mir wer das erklären, ich verstehe es nämlich nicht.

    Meine Frau fährt an die 90km (einfache Strecke) mit der Bahn zur Arbeit. Das kostet uns fast 4000€ im Jahr, wovon der Arbeitgeber 1200€ erstattet. Wenn ich das so in Elster eingebe, dann haben wir im Ergebnis ca. 200,-€ Steuer nachzuzahlen.
    Gebe ich jetzt die 20km einfache Strecke mit dem Pkw zum Bahnhof ein (als: davon mit eigenem Pkw zurückgelegt), dann sollen wir knapp über 100€ erstattet bekommen. Noch besser: Gebe ich als Spielerei mal an, die ganze Strecke sei mit dem eigenen Wagen zurückgelegt, dann komme ich auf eine Erstattung von über 200€.

    Das kann doch nicht richtig sein, oder?

    Mache ich da jetzt
    a) einen Denkfehler oder
    b) einen Eingabefehler???

    Gruß

    Frank

    #2
    AW: Berechnung Entfernungspauschale

    Das ist eigentlich in der Eingabehilfe gut erläutert (im 3. Absatz zu den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte).

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      #3
      AW: Berechnung Entfernungspauschale

      die abzugsfaehigen kosten für öffentliche verkehrsmitteln sind begrenzt, es sei denn man kann höhere kosten tatsaechlich belegen. wenn man also nur mit öffentlichen fährt, kann es sein, das man ueber dem max-betrag liegt und ein teil nicht berücksichtigt wird.

      aufwendungen mit dem pkw sind nicht begrenzt. daher entsteht ein höherer abzugsfaehiger betrag, wenn pkw-km dabei sind. (gefahrene PKW-KM muss man dafuer ggf. belegen bzw. glaubhaft machen können.)

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        #4
        AW: Berechnung Entfernungspauschale

        Danke.

        Das verstehe ich. Verständnis für die Regelung habe ich nicht. Irgendwie finde ich meine Frau ggü. mir als Nutzer des Pkw benachteiligt. Zumal unsere Belastung v.a. durch die öffentlichen Verkehrsmittel entsteht.

        Jetzt mache ich es noch was schwieriger.

        Ich fahre tgl. ca. 20km zur Arbeit und zurück m. Pkw. Das ist einfach zu erfassen.

        Meine Frau nehme ich morgens mit. Bahnhof liegt neben meiner Firma. Von da fährt sie 90km mit der Bahn. Das sind 110km m. öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. als (mein) Mitfahrer.

        Nach der Arbeit fahre ich nach Hause und dann, später, noch mal die 20km zum Bahnhof, um sie abzuholen. Zurück fährt sie also 90km mit der Bahn, 20km mit dem eigenen Pkw (und mir als Chauffeuer).

        Wie erfasst man sowas? Einfache Strecke = 90km m. öff. Verkehrsmitteln und 1/2x20km m. eigenem Pkw?

        Frank

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          #5
          AW: Berechnung Entfernungspauschale

          in der regel ist die nutzung der oeffentlichen verkehrsmittel wohl tatsaechlich etwas guenstiger als der PKW, insbesondere durch monatstickets usw. darüberhinaus ist wie schon erwähnt für den abzug kein weiterer nachweis erforderlich.
          beim pkw kann es halt schon vorkommen, das das Finanzamt bei 40000km pro jahr mal nen nachweis haben will (inspektions-rechnung, tuev etc.) und damit nun keiner das einfach umgehen will in dem er reinschreibt er wär mit bus und bahn gefahren, ist das erstmal gedeckelt.

          wie bereits oben schon geschrieben und auch in der eingabehilfe erklärt kann man auch mit bus und bahn kosten oberhalb der begrenzung geltend machen, muss diese dann aber explizit belegen können.
          sie selbst können dies aber vermutlich nicht, da sie rein ueber die km, um die 6000 euro geltend machen wollten, aber lt. eigener aussage nur rund 4000 euro tatsaechliche kosten haben ;-) da sind die 4500 euro die max. angerechnet werden doch schon fair, nicht?

          je nach PKW kann man natuerlich auch guenstiger als 30 cent pro km fahren, es kann aber auch teurer sein. so oder so ist IMHO jedenfalls so pauschal nicht von einer benachteiligung zu sprechen.

          was ihren konkreten fall angeht: sh eingabehilfe zum thema fahrgemeinschaft
          `Bei Ehegatten, die gemeinsam zur Arbeit fahren, steht die Entfernungspauschale jedem Ehegatten einzeln zu. Das gilt selbst dann, wenn sie beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind.´

          also sie 20km und ihre frau 20km pro arbeitstag.

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            #6
            AW: Berechnung Entfernungspauschale

            Ganz, ganz vielen Dank für die sagenhaft schnellen und mal wirklich - das ist ja in Internetforen nicht so selbstverständlich - umfang- und hilfreichen Antworten.

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