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was heißt denn "Eigentumswohnung gekauft"? Vermietet oder selbst bewohnt?
Im ersten Fall würde ich - speziell im ersten Jahr - auch zu einer profesionellen Beratung raten. Dann hättest du quasi eine Vorlage für die Zukunft, und insbesondere das Problem der Abschreibungshöhe wäre gelöst (das ist im Forum mangels Details nicht möglich, und auch nicht zulässig).
Wenn die Wohnung aber selbst bewohnt wird, kann gar nichts abgesetzt werden; der Gang zum Steuerberater wäre dann vergebens.
MfG Stefan
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
Wenn die Wohnung aber selbst bewohnt wird, kann gar nichts abgesetzt werden; der Gang zum Steuerberater wäre dann vergebens.
MfG Stefan
Wie oben nachgefragt, sind bei Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen auch in der eigenen selbst genutzten Wohnung natürlich Steuervergünstigung für den Handwerkerarbeitslohn (incl. Kosten der Anfahrt) nach §35EStG möglich.
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