Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kostendämpfungspauschale der Beihilfe bei Beamten - wie angeben?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kostendämpfungspauschale der Beihilfe bei Beamten - wie angeben?

    Hallo!
    Beamten wird bei der Begleichung ihrer Krankenkosten ein bestimmter Betrag als Kostendämpfungspauschale nicht erstattet. Einfaches Beispiel. Als Beiträge zur PKV wurden 1000€ bezahlt. Bei der ersten eingereichten Rechnung für das Jahr 2010 - Höhe fiktiv 500€, davon werden theoretisch 250€ von der PKV und 250€ von der Beihilfe übernommen - zieht die Beihilfe von den eigentlich zu erstattenden 250€ 150€ als Kostendämpfungspauschale ab, erstattet werden also nur 100€. Wo kann ich diese in der Steuererklärung angeben?
    Danke für die Hilfe

    #2
    AW: Kostendämpfungspauschale der Beihilfe bei Beamten - wie angeben?

    die krankheitskosten die tatsaechlich zu eigenen lasten gehen (also im beispiel die 150 Euro die nicht erstattet wurden) kann man als aussergewöhnliche belastungen in Zeile 68 Hauptvordruck geltend machen. Zeile 72 oder 73 muss dazu auch ausgefuellt werden.

    allerdings werden diese kosten erst nach abzug der sog. zumutbaren belastung beruecksichtigt, also nicht wundern, wenn sich dadurch nichts aendert, haengt einfach von der höhe und der höhe des eigenen einkommens ab.

    Kommentar


      #3
      AW: Kostendämpfungspauschale der Beihilfe bei Beamten - wie angeben?

      Vielen Dank Falzo!

      Kommentar

      Lädt...
      X