Hallo!
Beamten wird bei der Begleichung ihrer Krankenkosten ein bestimmter Betrag als Kostendämpfungspauschale nicht erstattet. Einfaches Beispiel. Als Beiträge zur PKV wurden 1000€ bezahlt. Bei der ersten eingereichten Rechnung für das Jahr 2010 - Höhe fiktiv 500€, davon werden theoretisch 250€ von der PKV und 250€ von der Beihilfe übernommen - zieht die Beihilfe von den eigentlich zu erstattenden 250€ 150€ als Kostendämpfungspauschale ab, erstattet werden also nur 100€. Wo kann ich diese in der Steuererklärung angeben?
Danke für die Hilfe
Beamten wird bei der Begleichung ihrer Krankenkosten ein bestimmter Betrag als Kostendämpfungspauschale nicht erstattet. Einfaches Beispiel. Als Beiträge zur PKV wurden 1000€ bezahlt. Bei der ersten eingereichten Rechnung für das Jahr 2010 - Höhe fiktiv 500€, davon werden theoretisch 250€ von der PKV und 250€ von der Beihilfe übernommen - zieht die Beihilfe von den eigentlich zu erstattenden 250€ 150€ als Kostendämpfungspauschale ab, erstattet werden also nur 100€. Wo kann ich diese in der Steuererklärung angeben?
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