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Kinderbetreuungskosten,Nachzahlung von 3 Jahren

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    Kinderbetreuungskosten,Nachzahlung von 3 Jahren

    Hallo,
    wir haben letztes Jahr im März eine dicke Nachzahlung von Betreuungskosten für die Kita bekommen, für die Jahre 2008,2009 und 2010. Kann ich diese Kosten (immerhin 1200,- € ) mit absetzen? Wir zahlen diese aber per Ratenzahlung zurück. Unsere Tochter hat die Kita 2010 bis zum 31.07. besucht und geht nun zur Schule.

    Danke und Gruß
    mauli74

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten,Nachzahlung von 3 Jahren

    wenn die sonstigen voraussetzungen vorliegen (doppelte erwerbstaetigkeit etc.) sollte man das auch geltend machen können. IMHO bei Ratenzahlung für 2010 jedoch auch nur die in 2010 gezahlten Raten, den Rest dann im nächsten Jahr usw.

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