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PKV und Berechnung

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    PKV und Berechnung

    Hallo Forum,
    wir sind PKV versichert und haben in 2010 Beitragsrückerstattung bekommen. Um jetzt auszurechnen, ob sich für 2011 ein Einreichen bei der PKV rechnet oder wir lieber die Beitragsrück nehmen, möchte ich im Elster Formular 2010 simulieren, was wir mit und was wir ohne Betragsrück an Steuerrück bekommen würden (etwa Anhaltspunkt für 2011).
    Wenn ich in der Vorsorgeanlage oder beim Kind jedoch überhaupt eine Beitragsrück eintrage, bekomme ich eine ganz andere Berechnung bei der Berechnung als ohne - egal wie viel mehr Rückerstattung ich dann eintrage, meine Steuer bleibt gleich und das kann ich gar nicht verstehen - ich dachte der komplette KV/PV Beitrga geht steuermindernd ein, dann muss auch die GANZE Beitragserstattung steuersteigernd wirken, oder?
    Da kommts dann einfach eine Zeile
    sonstige Vorsorge = 2011 €
    dazu - merkwürdig. Hat das vielleicht etwas mit der Günstigerprüfung zu tun?

    Danke für ein paar Tipps

    PS: Die Verteilung der AG Zuschüsse auf AG und freiwille Zuschüsse DRitter musste ich wegen der abgebrochenen Berechnung auch schon machen, dananch ging es dann mit dere Berechnung ....

    #2
    AW: PKV und Berechnung

    Hallo,
    vorrangig ist doch für den jeweiligen Versicherten, wie hoch sind meine Rechnungen zum Einreichen bei der Krankenversicherung, der Rückerstattungsbetrag wird ja meist mitgeteilt für das jeweilige Jahr bzw. Folgejahr wenn man leistungsfrei bleibt. Ich persönlich entscheide mich dann immer, habe ich nur Rechnungen z.B. wo ich 200,- Euro erstattet bekomme aber meine Rückerstattung beträgt 350,- Euro für das Jahr nehme ich natürlich die Rückerstattung.
    Die Auswirkung in steuerlicher Hinsicht wäre für mich zweitrangig. Meine Beiträge liegen z.B. schon über dem Höchstbetrag dass die Erstattung keinerlei negative steuerliche Auswirkungen hatte.

    Tschüß

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      #3
      AW: PKV und Berechnung

      @holzgoe: die BRE wird aber imho von den beiträgen abgezogen, also gerade wenn die basisabsicherung ueber dem sonst greifenden hoechstbetrag liegt, würde die anrechnung der rückerstattung die abzugsfaehigen vorsorgeaufwendungen mindern.

      vereinfachtes Bsp: Angestellter, Basisabsicherung 2500,- , BRE 300,- , macht 2200,- vorsorgeaufwand, ohne BRE jedoch 2500,- , weitere Versicherungen wie haftpflicht greifen nicht.

      liegt man hingegen (knapp) unter der hoechstgrenze ist es evtl. egal, da mit anderen versicherungen der betrag noch bis zum abzugsfaehigen maximum wieder aufgefuellt werden kann.

      vereinfachtes Bsp: Angestellter, Basisabsicherung 1800,- , BRE 300,- , Haftpflichtversicherungen 500,- , macht 1900,- vorsorgeaufwand, egal ob mit oder ohne BRE.

      wenn ich jetzt also nicht völlig falsch liege, kann es imho konstellationen geben, bei denen sich die BRE steuerlich auswirkt und welche, wo das eben nicht der Fall ist.

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        #4
        AW: PKV und Berechnung

        Hallo,
        @Falzo
        ja natürlich hast du recht, steuerliche Auswirkungen sind auch möglich.
        Nehmen wir an bei meinem Zahlenbeispiel würde mit BRE 40,- Euro mehr Steuer anfallen, würde ich immer noch die BRE nehmen, weil entscheidend ist, was ist unterm Strich für mich günstiger.

        Tschüß

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          #5
          AW: PKV und Berechnung

          OK, dann nehmen wir mal folgendes Beispiel:
          Basisabsicherung KV/PV 10.000 Euro (2 Erw. 1 Kind)
          AG Zuschuss: 6.000 Euro (> 50%, da zwei AN und bis zum max. GKV bezahlt wird).
          BRE: 1800 Euro in 2010

          Haben wir also
          mit BRE: 10.000-6.000-1.800 = 2.200 anrechenbare Aufwendungen
          ohne BRE: 10.000-6.000 = 4.000 anrechenbar

          wenn diese 1.800 mit Grenzsteuersatz 42% besteuert werden, dann sind das doch 760 Euro Unterschied an der Steuer (gemeinsame Veranlagung 2 AN > 110.000 Jahreseinkommen)!

          Damit verschiebe ich den break-even-punkt der Einreichung doch deutlich, oder nicht? Und das kommt bei der Rechnung im Elsterformular nicht raus. Oder wo bin ich falsch?
          Wo liegt dennn diese erwähnte "Höchstgrenze"?

          Danke ...

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            #6
            AW: PKV und Berechnung

            Hallo,
            der Höchstbetrag liegt bei einem Ehepaar bei 3800,- Euro, weiterhin ist zu beachten, dass die Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben berücksichtigt werden, und 100,- Euro weniger Vorsorgeaufwand nicht gleichzusetzen sind mit 100,- Euro mehr Steuer oder umgekehrt.

            Tschüß

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              #7
              AW: PKV und Berechnung

              Zitat von stefan1408 Beitrag anzeigen
              Haben wir also
              mit BRE: 10.000-6.000-1.800 = 2.200 anrechenbare Aufwendungen
              Das stimmt so nicht. In dem Fall würden bis zur Höchstgrenz von 3800€ (2 x 1900€) andere Versicherungen (Haftpflicht, Arbeitslosenversicherung) angerechnet. Dann wäre die Differenz zu deinem Bsp. ohne BRE (4000€ anrechenbare Aufwendungen) nicht mehr so groß. M.E. würde dann diese Differenz von 200€ dem Grenz-Steuersatz unterliegen.
              mfg. - Kent

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                #8
                AW: PKV und Berechnung

                Danke an alle, speziell an Kent
                Jetzt habe ich verstanden:

                KV+PV größer 3.800€ : alles kann angesetzt werden (in meinem Bsp. 4.000 €)

                Kv+PV kleiner 3.800€ : dann und nur dann darf zu diesem Wert noch weiter Versicherungen addiert werden, also z.B. 2 x 900 € ALV, also in meinem Beispiel:
                2.200 + 1.800 ALV = 4.000
                Dann allerdings wird der Höchstbetrag wirksam und man ist bei 3.800 €
                also was auch holzgoe und Falzo sagten: 200€ effektiv weniger am zu versteuernden Einkommen, macht dann so < 100€ Steuerersparnis beim Grenzsteuersatz

                Dann werde ich wochl doch nicht einreichen dieses Jahr!
                Danke an alle nochmal ...

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                  #9
                  AW: PKV und Berechnung

                  Hallo,

                  Zitatann werde ich wochl doch nicht einreichen dieses Jahr!
                  Danke an alle nochmal ...

                  vorausgesetzt du bist keine Pflichtveranlagung weil Ehepaar Steuerklasse III/V oder Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurden.


                  Tschüß

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                    #10
                    AW: PKV und Berechnung

                    Nee nee, das "Nicht-Einreichen" bezog sich ausschliesslich auf die Rechnungen der PKV, nicht auf die Steuer - die muss ich schon machen aus diversen anderen Gründen.

                    Danke und gruß

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