Hallo
ich bin selbständig und habe im Jahr 2010 für einige Monate vergessen Vorsteuer mit der Umsatzsteuervoranmeldung geltend zu machen.
Kann ich dies mit der Umsatzsteuererklärung für 2010 nachholen?
Wenn ja, in welche Zeile der Umsatzsteuererklärung 2010 trage ich das dann ein?
Berrechnet das Finanzamt dann automatisch den Überschuss/Fehlbetrag, Umsatzsteuer habe ich ja immer weitergeleitet?
Danke und Gruß
ich bin selbständig und habe im Jahr 2010 für einige Monate vergessen Vorsteuer mit der Umsatzsteuervoranmeldung geltend zu machen.
Kann ich dies mit der Umsatzsteuererklärung für 2010 nachholen?
Wenn ja, in welche Zeile der Umsatzsteuererklärung 2010 trage ich das dann ein?
Berrechnet das Finanzamt dann automatisch den Überschuss/Fehlbetrag, Umsatzsteuer habe ich ja immer weitergeleitet?
Danke und Gruß
Kommentar