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Vorsteuer nachträglich mit der Umsatzsteuererklärung geltend machen

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    Vorsteuer nachträglich mit der Umsatzsteuererklärung geltend machen

    Hallo

    ich bin selbständig und habe im Jahr 2010 für einige Monate vergessen Vorsteuer mit der Umsatzsteuervoranmeldung geltend zu machen.

    Kann ich dies mit der Umsatzsteuererklärung für 2010 nachholen?

    Wenn ja, in welche Zeile der Umsatzsteuererklärung 2010 trage ich das dann ein?

    Berrechnet das Finanzamt dann automatisch den Überschuss/Fehlbetrag, Umsatzsteuer habe ich ja immer weitergeleitet?

    Danke und Gruß

    #2
    AW: Vorsteuer nachträglich mit der Umsatzsteuererklärung geltend machen

    in die umsatzsteuer kommen ja sowieso alle beträge des ganzen jahres, also sowohl fuer die einnahmen, als auch für die vorsteuer. dabei spielt es keine rolle, ob es sich um beträge handelt die bei der voranmeldung enthalten waren oder nicht.

    ganz am ende wird dann noch das Vorauszahlungs-Soll eingetragen, also das was man nach den Voranmeldungen zahlen sollte.
    wird dann alles zusammengerechnet, müßte rein theoretisch Null am Ende rauskommen, wenn man denn alles korrekt vorangemeldet hatte.

    fehlte bei den Voranmeldungen was, müßte tatsächlich ein entsprechender Überschuss ermittelt werden, den das FA dann erstattet. wenn man das Ganze mit ElsterFormular ausfuellt, ist das auch entsprechend im Formular zu sehen.

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