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Kinderbetreuungskosten

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    Kinderbetreuungskosten

    Hallo....
    Ich habe eine Frage zu den Kinderbetreuungskosten...
    Ist es möglich Kinderbetreuungskosten abzusetzen, wenn
    1.nur ein Elternteil erwerbstätig ist
    2.verheiratet und in einem Haushalt zusammen leben?

    Danke

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten

    zum thema ist die Eingabehilfe sehr lesenswert!

    grundsaetzlich ist ein abzug von kbk für ehepaare nur bei doppelter erwerbstaetigkeit möglich (dann als werbungskosten oder betriebsausgaben).

    nachrangig ist noch ein abzug als sonderausgaben möglich wenn das Kind mindestens 3 und maximal 6 Jahre alt ist. dabei ist dann keine erwerbstätigkeit notwendig.
    Zuletzt geändert von Falzo; 04.04.2011, 20:24.

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      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten

      In der Eingabehilfe steht aber nicht wirklich ob es auch bei nur einen Arbeitnehmer möglich ist. Aber trotzdem danke!!!

      Kommentar


        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten

        naja, in der eingabehilfe ist aufgefuehrt in welchen faellen es abzugsfaehig ist. (positiv-liste)
        wenn also alleinverdiener-ehen nicht dabei stehen, wird es wohl nicht gehen.

        ansonsten gut zusammengefasst hier mal lesen:
        http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderbetreuungskosten

        ausfuehrlich:
        http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/179,property=publicationFile.pdf

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