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Anlage Kind, Alleinerziehend usw.

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    Anlage Kind, Alleinerziehend usw.

    Hallo zusammen

    ich sitze jetzt schon seit tagen an dieser blöden steuererklärung, da ich sie zum ersten mal mache.

    ich bin gesetzlich gesehen alleinerziehend, lebe mit meinem partner zusammen, der aber nicht der vater der kinder ist. somit habe ich lohnsteuerklasse 1 und 2 kinder auf meiner karte, da vom KV kein unterhalt kommt. die kosten für den kindergarten zahlt das amt. wir haben lediglich die essenskosten zu zahlen, welche ja nicht eingetragen werden dürfen. aber jedesmal wenn ich die anlage kind ausfüllen möchte, meckert das ding rum in mehreren bereichen.

    1. Aufenhaltszeitraum des kindes. die kinder leben von anfang an in meinem haushalt mit mir alleine. was ich auch eintrage, aber das passt dem nicht.
    2. Betreuungskosten. wie soll ich welche eintragen wenn wir da keine ausgaben haben?
    3. Angaben zum Vater. kann ich nicht machen, da er nix mit uns zu tun haben will...es besteht kein kontakt ausser übers JA.

    Oder brauche ich letztenendes diese Anlage gar nicht ausfüllen weil ich steuerklasse 1 habe?

    lg laemmchen

    #2
    AW: Anlage Kind, Alleinerziehend usw.

    Zitat von laemmchen82 Beitrag anzeigen
    1. Aufenhaltszeitraum des kindes. die kinder leben von anfang an in meinem haushalt mit mir alleine. was ich auch eintrage, aber das passt dem nicht.
    Was hast Du eingetragen und wie lautet die Fehlermeldung?

    Zitat von laemmchen82 Beitrag anzeigen
    2. Betreuungskosten. wie soll ich welche eintragen wenn wir da keine ausgaben haben?
    Gar nicht! Warum willst Du welche eintragen?

    Zitat von laemmchen82 Beitrag anzeigen
    3. Angaben zum Vater. kann ich nicht machen, da er nix mit uns zu tun haben will
    Geht doch, oder? Warum kannst Du keine Angaben zum Vater machen?

    Zitat von laemmchen82 Beitrag anzeigen
    es besteht kein kontakt ausser übers JA.
    JA? NEIN?

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      #3
      AW: Anlage Kind, Alleinerziehend usw.

      1. ich nehme mal an, es geht um Seite 3 der Anlage Kind. die ist nur für Kinderbetreuungskosten da, wenn es dort nix einzutragen gibt, sind also auch die Zeilen 87ff. leer zu lassen.

      2. wenn man unten nix einträgt (sh 1.) muss man auch oben nix eintragen. ergo seite 3 einfach komplett leer lassen.

      3. doch. er existiert. das reicht um angaben in zeile 10 zu machen. (ein kind bleibt ja nunmal immer das produkt zweier eltern)

      alleinerziehend sind sie imho nicht, zumindest koennen sie keinen anspruch auf den entlastungsbetrag fuer alleinerziehende geltend machen, da sie nunmal nicht allein sind/wohnen.

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        #4
        AW: Anlage Kind, Alleinerziehend usw.

        demnach kann ich ja dann theoretisch die komplette anlage sein lassen oder? so verstehe ich das jetzt gerade...

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          #5
          AW: Anlage Kind, Alleinerziehend usw.

          Für jedes Kind ist e i n e Anlage Kind auszufüllen.

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            #6
            AW: Anlage Kind, Alleinerziehend usw.

            Zitat von laemmchen82 Beitrag anzeigen
            demnach kann ich ja dann theoretisch die komplette anlage sein lassen oder? so verstehe ich das jetzt gerade...
            Wenn der Kindserzeuger nicht mind. 75 % des Unterhalts zahlt (und unterhaltsverpflichtet ist), können Sie den Kinderfreibetrag auf sich übertragen lassen. Das kann zu deutlich weniger Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag führen.

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              #7
              AW: Anlage Kind, Alleinerziehend usw.

              gut, also jetzt habe ich die seite 3 leer gelassen und den KV eingetragen. Kein gemecker mehr, danke erst mal.

              kreisch....jetzt meckert er aber an einer anderen stelle wg. kirchensteuer...mhpf...die sind doch eingetragen in der Lohnsteuerkarte also das was vom gehalt eingehalten wurde..warum muss ich die jetzt noch mal eintragen und das auch noch im bereich Sonderausgaben?

              Er schreiben mir hier folgendes...
              Hauptvordruck: die Kirchensteuer muss größer oder gleich der kirchensteuer (....Euro) laut anlage N , seite 1 (aufgerundete Summe der beträge aus der/n lohnsteuerbescheinigung(en) sein)!

              Oh menno

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                #8
                AW: Anlage Kind, Alleinerziehend usw.

                weil man ja zusaetzlich zur gezahlten kirchensteuer lt. den lohnsteuerbescheinigungen auch noch kirchensteuer fuer andere einkommen gezahlt haben könnte, oder dem FA was nachzahlen musste etc.

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