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Abschreibung Leichtbauwand

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    Abschreibung Leichtbauwand

    Hallo zusammen,

    ich bin selbständig und kann die Kosten meines häuslichen Arbeitszimmers (im privat genutzten Eigenheim) voll als Betriebsausgaben in der EÜR ansetzen. Als Raumkosten für gewerbl. Nutzung können 15% der Gebäudekosten (Wasser, Strom etc.) angesetzt werden.

    Nun haben wir, um einen grossen Raum zu teilen, eine zusätzliche Leichtbauwand (für 2000 EUR) und eine Tür (für 500 EUR) einbauen lassen.
    Weiss jemand, welchen Betrag ich bei den Betriebskosten ansetzen kann?
    Wand 15% von 2000 EUR = 300 EUR, sofort in 2011?
    Oder muss ich die Wand (Tür?) abschreiben ? Wenn ja, welchen Betrag über welchen Zeitraum?

    Danke!

    #2
    AW: Abschreibung Leichtbauwand

    Hallo niko,

    das mit den pauschalen 15% betrifft imho nur laufende Kosten wie Miete oder Verbrauch, nicht aber Renovierungen einzelne Räume.
    Soweit letztere (nur) das Arbeitszimmer betreffen, sind sie (komplett) absetzbar, je nach Höhe muss ggf. abgeschrieben werden.

    Hat denn die neue Wand überhaupt irgendetwas mit dem Arbeitszimmer zu tun, sprich: wird das Arbeitszimmer durch die Wand begrenzt/geteilt?

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Abschreibung Leichtbauwand

      "Hat denn die neue Wand überhaupt irgendetwas mit dem Arbeitszimmer zu tun, sprich: wird das Arbeitszimmer durch die Wand begrenzt/geteilt?"

      Die Wand bildet genau die Grenze zwischen Arbeitszimmer und Rest des Privathauses.
      (Das Arbeitszimmer ist umgezogen von einem anderen Raum gleicher Grösse in diesen durch die Wand neu geschaffenen Raum.)

      Was mich stutzig macht, ist, dass ich evtl. einen Betrag von rund 300 EUR über 50 Jahre abschreiben soll? Das lohnt ja den Aufwand nicht...

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        #4
        AW: Abschreibung Leichtbauwand

        Hallo nico,

        ich habe nochmal drüber nachgedacht und bin mir jetzt auch ziemlich unschlüssig.

        Kosten IM Arbeitszimmer (etwa Teppichboden, Tapeten oder eine Trennwand zwischen 2 Arbeitsplätzen) dürften imho komplett angesetzt werden.
        Die neue Wand ist aber nun nicht IM Arbeitszimmer, sondern drumherum (???).

        Frag deinen Steuerberater oder beim Finanzamt.


        >>>Was mich stutzig macht, ist, dass ich evtl. einen Betrag von rund 300 EUR über 50 Jahre abschreiben soll? Das lohnt ja den Aufwand nicht...

        Die voraussichtliche Nutzungsdauer wird aber schon kürzer sein. Keine Ahnung, was für ein Zeitraum da jetzt genau genommen werden muss, dazu gibt es aber Tabellen.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Abschreibung Leichtbauwand

          Hallo Stefan,

          danke für Deine Antworten.

          "Die neue Wand ist aber nun nicht IM Arbeitszimmer, sondern drumherum (???)."

          Ja, sie trennt das Arbeitszimmer und einen Privatraum.

          " Die voraussichtliche Nutzungsdauer wird aber schon kürzer sein. Keine Ahnung, was für ein Zeitraum da jetzt genau genommen werden muss, dazu gibt es aber Tabellen."

          In den üblichen Abschreibungstabellen habe ich bereits nachgesehen, aber leider nichts Passendes gefunden.
          Ich finde nur Hinweise, dass das zu den nachträglichen Herstellungskosten des Hauses gehören könnte. Aber wie gesagt: ein paar EUR über 50 Jahre abschreiben ??

          Bei unter 410 EUR kann ja sonst bei GWG sogar die Sofortabschreibung gewählt werden.

          Vielleicht hat noch jemand eine Idee?

          Kommentar


            #6
            AW: Abschreibung Leichtbauwand

            also wenn es sich um Betriebsvermögen handelt beträgt die Afa nach % 7 Abs. 4 Nr. 1 3 %, die Nutzungsdauer also 33 Jahre.

            Wenn ein Grundstücksteil aber Betriebsvermögen wird, kann das langfristig fatale Auswirkungen haben (Stichwort Versteuerung stiller Reserven spätestens bei Betriebsaufgabe).

            Hier wäre unbedingt der Rat eines Steuerberater erforderlich.

            Bei der Wand und Tür würde ich Afa auch nur von der Hälfte der Kosten betrieblich veranlasst sehen (die Rückseite der Tür und Wand werden ja privat genutzt).

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              #7
              Eine Wand ist ein unselbständiger Teil vom gesamten Haus. Ebenso wie das Dach und der Keller zum gesamten Haus gehören. Das Arbeitszimmer bekommt die anteilige Abschreibung vom gesamten Haus.

              Betriebsvorrichtung (Fahrtstuhl, Photovoltaikanlage) : Ist es nicht
              Arbeitsmittel : Ist es auch nicht
              Herstellungskosten, die ausschließlich IM Arbeitszimmer anfallen : Nein

              Sonderabschreibungen oder separate Abschreibungen für einzelne Wände in einem Haus sind steuerlich eher nicht vorgesehen. ^^

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                #8
                AW: Abschreibung Leichtbauwand

                Hallo allerseits,

                danke für Eure Antworten.

                Wenn das derart kompliziert ist, neige ich zwischenzeitlich dazu, die Wand überhaupt nicht steuerlich geltend zu machen. Somit ist und bleibt sie privat.
                Betriebsvermögen ist sie jedenfalls nicht (allenfalls zu einem bestimmten Anteil), da sie ja auch Privatraum begrenzt.

                Also gar nichts machen, was meint Ihr?

                Gruss,
                Niko

                Kommentar


                  #9
                  AW: Abschreibung Leichtbauwand

                  Zitat von Aron Beitrag anzeigen
                  Sonderabschreibungen oder separate Abschreibungen für einzelne Wände in einem Haus sind steuerlich eher nicht vorgesehen. ^^
                  wohl aber gesonderte Abschreibungen von Betriebsvermögen als eigenes Wirtschaftsgut. Dann wäre die Wand nachträgliche HK des betrieblich genutzten Teils.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Abschreibung Leichtbauwand

                    meine "Meinung":

                    auch eine Leichtbauwand wird Teil des Gebäudes (weil fest verbunden) - somit AK/HK des Gebäudes.
                    Somit wird diese Wand im Rahmen der AfA berücksichtigt.

                    ICH würde Aron folgen.

                    Da dies meine MEINUNG ist, selbst wenn auch andere Forumsteilnehmer dieser Meinung entsprechen, andere Forumsteilnehmer dieser aber widersprechen,

                    wäre

                    Steuerberatung notwendig - oder man lässt es.

                    Mit Elster hat dies allerdings nichts zu tun!
                    Steuerberatung darf hier nicht stattfinden...
                    Zuletzt geändert von stiller; 06.04.2011, 19:16. Grund: Elster
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Abschreibung Leichtbauwand

                      Hallo nochmal,

                      "wäre

                      Steuerberatung notwendig - oder man lässt es.

                      Mit Elster hat dies allerdings nichts zu tun"


                      Sorry, habe ursprünglich gedacht, dass die Frage einigermaßen trivial wäre.

                      Werde also doch noch den Steuerberater befragen...

                      Besten Dank an alle!

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                        #12
                        AW: Abschreibung Leichtbauwand

                        Hallo niko,
                        Sorry, habe ursprünglich gedacht, dass die Frage einigermaßen trivial wäre.

                        Im Steuerrecht gibt es LEIDER selten triviale Fragen,
                        wenn man weiss, was angesetzt werden kann, bleibt die Frage wo?
                        Wenn die Frage lautet: Ob?
                        Dann ist es schon Beratung und das Wo irrelevant.
                        Gruss (S)stiller
                        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                          #13
                          @Kloebi ... wohl aber gesonderte Abschreibungen von Betriebsvermögen als eigenes Wirtschaftsgut. Dann wäre die Wand nachträgliche HK des betrieblich genutzten Teils. ...

                          Man kann durchaus ein Haus steuerlich zerstückeln, was die unterschiedlichsten Abschreibungen möglich macht.
                          - Die Kellerwohnung vermiete ich (kurzzeitige Überlassung - gewerblich) als Ferienwohnung,
                          - im Erdgeschoss ist ein großes Geschäft, wo ich selbst gewerblich tätig bin,
                          - das Obergeschoss vermiete ich (langzeitige Überlassung - privat) zu Wohnzwecken,
                          - der große Balkon im Obergeschoss wurde nachträglich zum Wintergarten umgebaut,
                          - im Dachgeschoss ist meine eigene Wohnung,
                          - im Dachgeschoss ist mein Arbeitszimmer.

                          Eine einzelne Wand hat bisher aber noch keiner steuerlich geltend gemacht. :-)

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                            #14
                            AW: Abschreibung Leichtbauwand

                            Hallo Aron,

                            >>>Eine einzelne Wand hat bisher aber noch keiner steuerlich geltend gemacht. :-)

                            Versucht werden es aber sicherlich schon viele haben:-))
                            Und beim ein oder anderen wurde es dann vielleicht auch anerkannt (weil das Finanzamt die Sache gar nicht genau geprüft oder wahrgenommen hat, oder weil dem Antrag doch ausdrücklich gefolgt wurde).

                            Ich hatte weiter oben geschrieben, dass imho eine Trennwand IM Arbeitszimmer durchaus Betriebsausgaben sein können.
                            Dazu möchte ich mal ein reales Beispiel aus der Praxis bringen: Ein Firma hat eine Produktionsstätte gemietet. Nun werden - natürlich auf Kosten der Firma - einige Umbauarbeiten vorgenommen, insbesondere wird eine Trennwand im Büro eingezogen, um einen zusätzlichen Produktionsraum zu gewinnen. Die Kosten dafür waren Betriebsausgaben (ich weiß aber jetzt nicht mehr, ob und wie das abgeschrieben wurde).

                            In sofern könnte ich mir schon vorstellen, dass das auch für eine Trennwand des häuslichen Arbeitszimmer gelten könnte.

                            Ich bleibe dabei, es sollte ein Steuerberater oder das Finanzamt gefragt werden.

                            Oder vielleicht einfach als Werbungskosten angeben. Solange man das offen macht, also nicht klammheimlich hinter anderen Posten versteckt, kann es - im schlimmsten Fall - nur abgelehnt werden.

                            MfG Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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