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400Euro-Job + Photovoltaikanlage

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    400Euro-Job + Photovoltaikanlage

    Ich habe noch einmal eine Frage, und zwar bin ich Rentner und habe einen Nebenverdienst von € 300,00. Die Erträge, die ich mit meiner Photovoltaianlage verdiene werden so 2400 € sein, so dass ich insgesamt bei ca. 500 € liegen würde.
    Wird mir in diesem Fall etwas von der Rente abgezogen? Für meinen Nebenverdienst bezahle ich eine pauschale Steuer.
    Danke für Eure Auskunft.

    LG Uschi

    #2
    AW: 400Euro-Job + Photovoltaikanlage

    etwas von der Rente abgezogen?, möglicherweise ja, wenn das 65. L.-Jahr noch nicht vollendet ist. Ferner können weitere Beiträge für KV und PfV fällig werden.

    Die Fragen der ESt kann nicht pauschal beantwortet werden.

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      #3
      AW: 400Euro-Job + Photovoltaikanlage

      das 65igste Lebensjahr ist vollendet. Gilt da eine andere Regelung?

      LG Uschi

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        #4
        AW: 400Euro-Job + Photovoltaikanlage

        zur Rente müssten sie die Rentenversicherung fragen. Ich meine aber, auch schon mal gehört zu haben, dass man ab 65 unbeschränkt hinzuverdienen kann.

        Steuerlich ist auf jeden Fall auch zu berücksichtigen, dass die Umsatzsteuererstattung vom Finanzamt im Jahr der Zahlung eine Betriebseinnahme für die Gewinnermittlung und damit die Einkommensteuer darstellt.

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          #5
          AW: 400Euro-Job + Photovoltaikanlage

          der pauschalversteuerte job hat mit den (gewerblichen) einkuenften aus der PV-Anlage nichts zu tun. der hat in der Steuererklärung nichts zu suchen und ist imho auch für die rente irrelevant.

          somit bleiben nur die gewerblichen einkuenfte die normal zu verteuern sind.
          auf die höhe der regulären rente, da >65 Jahre alt, hat das auch keinen einfluss.

          @kloebi:

          Steuerlich ist auf jeden Fall auch zu berücksichtigen, dass die Umsatzsteuererstattung vom Finanzamt im Jahr der Zahlung eine Betriebseinnahme für die Gewinnermittlung und damit die Einkommensteuer darstellt
          demgegenüber steht meist der sofortige Abfluss der Mehrwertsteuer auf die Anschaffungskosten als Betriebsausgabe. somit also eher ein steuerliches 0-summen-spiel.

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