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    Photovoltaikanlage

    Nächste Woche kommt unsere PV-Anlage. Muß ich diesen Monat noch eine Umsatzsteuererklärung abgeben oder erst nächsten Monat? Ich habe noch mal eine Frage zu den Kosten, die anfallen. Werden die jeden Monat auch in der Umsatzsteueerkärung angegeben oder erst am Jahresanfang in der Einkommensteuererklärung?
    Die Afa wird doch in der Einkommensteuererklärung angegeben? Unsere Anlage kostet 19.000 € netto. Welche Beträge muß ich da jährlich auf 20 Jahre angeben?

    Da ich mir den Steuerberater sparen möchte, bitte ich hier im Forum um Antwort.

    Danke.

    LG
    Uschi

    #2
    AW: Photovoltaikanlage

    steuerberatung kann/darf es hier gar nicht so mal eben geben.

    siehe die anderen threads wo schon viel zu lesen empfohlen wurde. ggf. mal im bürgerbüro des finanzamt nachfragen, welche formulare zu wann benötigt werden.

    umsatzsteuerVORANMELDUNGEN und die umsatzsteuerERKLÄRUNG sind übrigens nicht zu verwechseln. und in der einkommensteuererklärung gibt es keine afa, nur den Gewinn des gewerbebetriebs.

    ich rate nochmal dazu in ein beratungsgespräch mit einem fachmann zu investieren, das unternehmen, dass die PV-Anlage verkauft sollte da ja vielleicht auch einen Ansprechpartner vermitteln können?

    spätestens wenn das finanzamt mit säumniszuschägen, nachforderung und Co in der tür steht, wird der gang zum steuerberater teurer. nur weil man vorn weg meinte, ein paar euro sparen zu wollen/können.

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      #3
      AW: Photovoltaikanlage

      In welches Formular kommt denn nun die Afa?
      Danke.

      LG
      Uschi

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        #4
        AW: Photovoltaikanlage

        @uschi5000
        In den Beiträgen von Vorgestern ist zu diesem Thema ja bereits Auskunft gegeben worden.
        Es waren auch ein paar gute Internetlinks dabei.

        http://www.photovoltaikforum.com/

        Dort wurde ja bereits auf Ihren Eintrag hin reagiert.

        Re: Umsatzsteuer
        von kpr » 07.04.2011, 10:22


        Nachtrag - Die Frage zum Formular habe ich gerade erst gesehen.
        Die Ermittlung des Gewinnes (Betriebseinnahmen wie Betriebsausgaben) wird - wenn man nicht Bilanziert - über die Einnahmeüberschussrechnung vorgenommen.

        Es ist keine Anlage, die innerhalb der Einkommensteuererklärung aufgerufen wird, sondern eine separate Gewinnermittlung, die man im Elster-Formular bei den "Unternehmern" findet.
        Zuletzt geändert von Aron; 07.04.2011, 11:27.

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          #5
          AW: Photovoltaikanlage

          wie bereits angesprochen, für solche Fragen gibts Ansprechpartner im Finanzamt für Existenzgründer. Man muss auch nicht zwingend Voranmeldungen abgeben, es reicht wenn man eine Jahreserklärung abgibt, so hoch werden die Umsätze ja nicht sein, das man zur monatlichen Abgebe verpflichtet wird.
          LG MAX v S.

          (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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            #6
            AW: Photovoltaikanlage

            @Max_v_S
            Wird man als Unternehmer mit Umsatzsteuer tätig, ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Unternehmer im Gründungsjahr + im Folgejahr MONATLICH abgeben muss. Völlig egal, wie hoch der Umsatz ist.

            Fängt der Unternehmer im Dezember seine Tätigkeit an und schickt dann im Januar gleich eine Jahreserklärung - nicht völlig richtig, funktioniert aber auch.

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              #7
              AW: Photovoltaikanlage

              nicht zu vergessen, das die Erwerber einer PV-Anlage wohl kaum bis ende des Jahres warten wollen oder können, bevor sie die vorsteuer zurückholen ;-)

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