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    mehrere Kapitalerträge

    Hallo Community,

    habe vor kurzem meine EkSt. 2008 erfolgreich fertiggestellt. Zumindest hat unsere "Steuerdame" die das bisher gemacht hat nichts beanstandet.

    Jetzt war ich super motiviert u. habe mich gleich an 2009 gemacht. Leider komme ich bei den Kapitalerträgen aber einfach nicht weiter.

    Grund: Ich habe mehrere Aktienanlagen bzw. Geldanlagen die ich iwie alle in ein Feld eingeben soll. (Man bekommt ja jährlich einen Steuerbescheid wo draufsteht was man wo eintragen muss.) Aber wie kann ich das für mehrere "Anlagen" machen? In 2008 konnte ich das noch in einer Art Tabelle eintragen... verständlich?

    Hat mir irgend jmd. einen Tipp? Wäre super....

    Vorab DANKE und Gruß
    M.

    PS: Mit SuFu hab ich nichts gefunden...
    Zuletzt geändert von nafman; 07.04.2011, 23:28.

    #2
    AW: mehrere Kapitalerträge

    .Addieren.

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      #3
      AW: mehrere Kapitalerträge

      Hallo nafman,

      wie wäre es einfach mit addieren?

      Und weißt du eigentlich, dass man die KAP nicht mehr unbedingt abgegeben muss? (da hat sich gegenüber 2008 einiges geändert)

      Sinnvoll ist es, wenn irgendetwas mit dem Steuerabzug bei der Bank nicht stimmt (etwa falsch verteilte Freistellungsaufträge). Dann ist der Antrag gem. Zeile 5 zu wählen.

      Ein weiterer Grund könnte ein sehr niedriger persönlicher Steuersatz sein. Dann wäre die Günstigerprüfung (Zeile 4) zu beantragen. Grob lohnt sich das nur, wenn der Grenzsteuersatz (ohne die Kapitalerträge) unter 25% liegt (Einkommen unter 16000 Euro bzw. bei Ehepaaren unter 32000 Euro).

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: mehrere Kapitalerträge

        Hi again,

        DANKE! Das mit dem addieren kam mir auch schon in den Sinn, aber irgendwie finde ich das im vergleich zum Vorjahr (2008) nicht so gelungen. Dachte das geht "komfortabler". Aber ok, das bekomme ich dank Taschenrechner noch hin :-)

        @Stefan/all: Kannst du mir vielleicht noch verraten, was "nicht mehr unbedingt angeben" genau bedeutet? Ist das quasi "optional", d.h. ich trage die Zahlen ein (bzw. auch nicht) und das FA entscheidet dann (Günstigerprüfung)
        Oder MUSS ich die Zahlen (ab einer bestimmten Summe/Erträgen) angeben?

        Nochmal DANKE

        Gruß
        nafman

        Edit: http://koeln-bonn.business-on.de/kapitalertraege-anlage-einkommensteuererklaerung-steuerzahler-finanzamt-bank-_id25162.html
        Wer googln/lesen kann...
        Zuletzt geändert von nafman; 08.04.2011, 00:21.

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          #5
          AW: mehrere Kapitalerträge

          Hallo nafman,

          >>>Ist das quasi "optional",

          Ja, allerdings mit zahlreichen Ausnahmen. Beispielsweise MUSS erklärt werden bei:
          - Kapitalerträge bei ausländischen Banken
          - thesaurierte Erträge von ausländischen Fonds
          - unversteuerte Stückzinsen beim Verkauf von Altanleihen
          - zu wenig Steuerabzug aufgrund einer Steuerbemessungsgrundlage
          - Privatdarlehen
          - der Bank nicht offenbarte, steuerpflichtige Kirchenmitgliedschaften
          (diese Aufzählung ist NICHT vollständig)


          >>>und das FA entscheidet dann (Günstigerprüfung)

          Nein, du entscheidest, was du beantragst. Günstigeprüfung in Zeile 4, die Überprüfung einzelner Steuerabzüge in Zeile 5, und die Kirchensteuernacherhebung in Zeile 6.


          >>>Oder MUSS ich die Zahlen (ab einer bestimmten Summe/Erträgen) angeben?

          Nein, es gibt keine Obergrenze.


          Übrigens steht in dem Link, den du noch gefunden hast, mal wieder:
          Zitat "Mit Rückzahlungen können alle diejenigen rechnen, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. "

          Das ist aber falsch und weckt zuviel Hoffnung, denn es muss - wie gesagt - schon der Grenzsteuersatz unter 25% liegen. Da sind schon viele enttäuscht worden.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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