Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einkommensteuererklärung/Gewerbesteuererklärung/Umsatzsteuererklärung 2010

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    AW: Einkommensteuererklärung/Gewerbesteuererklärung/Umsatzsteuererklärung 2010

    Zitat von stiller Beitrag anzeigen
    Zitat SteuerGau:
    ein paar Tage in die Berge flüchte vor lauter Elsterstress

    Den Stress machst Du Dir scheinbar selbst, hack doch Holz vor der Hütt`n.

    Keine gute Idee, wäre schon wieder eine gewerbliche Tätigkeit, da moi Hütt'n mit Schanklizenz iss und do müsst i die Steuer mit Finanzenonline.at (österreichisches Programm) moche und dös is noch schierer wie dös von Elster.

    Selbst wenn i hier einen Obstler trink muss i ös als Privatentnahme aus Schankbetrieb(Selbstverzehr) steuerlich buchen.

    Hooolöddiiihüüüüü

    Hubert

    Kommentar


      #17
      AW: Einkommensteuererklärung/Gewerbesteuererklärung/Umsatzsteuererklärung 2010

      es ging um die steuernummer und daher! es interessiert doch die eine gemeinde nicht, was sie in der anderen in sachen GewSt machen. diese nummern werden von der gemeinde vergeben bzw bearbeitet und daher neu und im gegensatz dazu geben sie eine est-erkl doch bei einem fa ab und falls verlusstvortrag etc interessiert es das nächste amt schon, was sie da angegeben haben und daher interessieren da die vorherigen steuernummern..

      Kommentar


        #18
        AW: Einkommensteuererklärung/Gewerbesteuererklärung/Umsatzsteuererklärung 2010

        Zitat von vollspeed Beitrag anzeigen
        es ging um die steuernummer und daher! es interessiert doch die eine gemeinde nicht, was sie in der anderen in sachen GewSt machen. diese nummern werden von der gemeinde vergeben bzw bearbeitet und daher neu und im gegensatz dazu geben sie eine est-erkl doch bei einem fa ab und falls verlusstvortrag etc interessiert es das nächste amt schon, was sie da angegeben haben und daher interessieren da die vorherigen steuernummern..
        Meine Frage ist nicht beantwortet !

        Nochmal! Meine Frage zu den Elsterformularen RICHTIG lesen !!!

        Und die lautet:

        Bei der Einkommensteuererklärung finde bei der Eingabe "neue Steuernummer beantragen" das Feld "bisheriges Finanzamt" und habe dieses eingegeben, also alles ok soweit.

        Bei der Gewerbesteuererklärung und der Umsatzsteuererklärung habe ich ebenfalls "neue Steuernummer beantragen" eingegeben, da taucht aber das Feld "bisheriges Finanzamt" NICHT (!!!) auf.
        Zuletzt geändert von SteuerGau; 10.04.2011, 20:56.

        Kommentar


          #19
          AW: Einkommensteuererklärung/Gewerbesteuererklärung/Umsatzsteuererklärung 2010

          ja, weil da das alte fa keine rolle spielt!!!!!

          Kommentar


            #20
            ... Bei der Gewerbesteuererklärung und der Umsatzsteuererklärung habe ich ebenfalls "neue Steuernummer beantragen" eingegeben, da taucht aber das Feld "bisheriges Finanzamt" NICHT (!!!) auf. ...

            Ich gehe davon aus, dass es organisatorische Gründe hat. Nicht jeder - aber so mancher - Unternehmer muss vierteljährlich oder monatlich seine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. Verlegt man seine Betriebsstätte, ist doch einiges Zeitnah zu erledigen. Bei der Gewerbesteuer kommt es unter Umständen zu Quartalszahlungen an die hebeberechtigte Gemeinde. Gewerbe müssen daher an- um- abgemeldet werden. Entsprechend bekommt auch das Finanzamt Zeitnah Mitteilung über eine wechselnde Zuständigkeit, sofern der Steuerzahler sich nicht selbst meldet.

            Der Gewerbetreibende/Unternehmer sollte also bei einer Verlegung der Betriebsstätte schon vor seiner Jahreserklärung auffallen. Beim Arbeitnehmer, der sich nur einmal jährlich beim Finanzamt in Form seiner Steuererklärung blicken lässt, macht die Eintragung des letzten Finanzamtes in der Einkommensteuererklärung Sinn.

            Kommentar


              #21
              AW: Einkommensteuererklärung/Gewerbesteuererklärung/Umsatzsteuererklärung 2010

              Zitat von vollspeed Beitrag anzeigen
              ja, weil da das alte fa keine rolle spielt!!!!!
              nein, falsch, es spielt gerade eine Rolle nach einem Umzug !!!

              Kommentar


                #22
                AW: Einkommensteuererklärung/Gewerbesteuererklärung/Umsatzsteuererklärung 2010

                Zitat von Aron Beitrag anzeigen
                ... Bei der Gewerbesteuererklärung und der Umsatzsteuererklärung habe ich ebenfalls "neue Steuernummer beantragen" eingegeben, da taucht aber das Feld "bisheriges Finanzamt" NICHT (!!!) auf. ...

                Ich gehe davon aus, dass es organisatorische Gründe hat. Nicht jeder - aber so mancher - Unternehmer muss vierteljährlich oder monatlich seine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. Verlegt man seine Betriebsstätte, ist doch einiges Zeitnah zu erledigen. Bei der Gewerbesteuer kommt es unter Umständen zu Quartalszahlungen an die hebeberechtigte Gemeinde. Gewerbe müssen daher an- um- abgemeldet werden. Entsprechend bekommt auch das Finanzamt Zeitnah Mitteilung über eine wechselnde Zuständigkeit, sofern der Steuerzahler sich nicht selbst meldet.

                Der Gewerbetreibende/Unternehmer sollte also bei einer Verlegung der Betriebsstätte schon vor seiner Jahreserklärung auffallen. Beim Arbeitnehmer, der sich nur einmal jährlich beim Finanzamt in Form seiner Steuererklärung blicken lässt, macht die Eintragung des letzten Finanzamtes in der Einkommensteuererklärung Sinn.
                Exorbitant, endlich mal eine plausible Antwort, die mir weiterhilft. Da kann ich gleich noch eine Frage nachschieben:

                Das Gewerbe wurde in NRW Mitte 2010 abgemeldet und wurde nach Umzug Mitte 2010 nach Bayern nicht mehr aufgenommen (altersbedingt) und soll auch dort nicht mehr aufgenommen werden. Für das Schrumpfwirtschaftsjahr 2010 (also bis Mitte 2010) ist noch eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Frage: Wo ist sie abzugeben: NRW oder Bayern?

                Jetzt schon vielen Dank !!!

                Liebe Grüße

                Hubert aka SteuerGau

                Kommentar


                  #23
                  AW: Einkommensteuererklärung/Gewerbesteuererklärung/Umsatzsteuererklärung 2010

                  Zitat von SteuerGau Beitrag anzeigen
                  (altersbedingt)
                  Wie überraschend.

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Einkommensteuererklärung/Gewerbesteuererklärung/Umsatzsteuererklärung 2010

                    Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                    Wie überraschend.
                    oder nicht altersbedingt, spielt eh keine Rolle .....

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Einkommensteuererklärung/Gewerbesteuererklärung/Umsatzsteuererklärung 2010

                      ... Das Gewerbe wurde in NRW Mitte 2010 abgemeldet und wurde nach Umzug Mitte 2010 nach Bayern nicht mehr aufgenommen ...

                      Für das Gewerbe ist das alte Finanzamt zuständig. Umsatzsteuererklärung + Gewerbesteuererklärung also nach NRW schicken.

                      Soweit ich richtig liege, ist bei der Wohnsitzverlegung + gleichzeitiger Einstellung der betrieblichen Tätigkeit die Abgabe einer "gesonderten Festellung des Gewinns" nicht zwingend erforderlich. Es sollte genügen, die Einnahmeüberschussrechnung ggf. Bilanz zum alten Finanzamt zu schicken.

                      In der Anlage G zur Einkommensteuererklärung (neues Finanzamt) wäre in der Zeile wo man den Gewinn / Verlust (ggf. Aufgabegewinn) einträgt der Hinweis auf das alte Finanzamt nicht verkehrt. Die Steuernummer sollte reichen.

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Einkommensteuererklärung/Gewerbesteuererklärung/Umsatzsteuererklärung 2010

                        Zitat von Aron Beitrag anzeigen
                        ... Das Gewerbe wurde in NRW Mitte 2010 abgemeldet und wurde nach Umzug Mitte 2010 nach Bayern nicht mehr aufgenommen ...

                        Für das Gewerbe ist das alte Finanzamt zuständig. Umsatzsteuererklärung + Gewerbesteuererklärung also nach NRW schicken.

                        Soweit ich richtig liege, ist bei der Wohnsitzverlegung + gleichzeitiger Einstellung der betrieblichen Tätigkeit die Abgabe einer "gesonderten Festellung des Gewinns" nicht zwingend erforderlich. Es sollte genügen, die Einnahmeüberschussrechnung ggf. Bilanz zum alten Finanzamt zu schicken.

                        In der Anlage G zur Einkommensteuererklärung (neues Finanzamt) wäre in der Zeile wo man den Gewinn / Verlust (ggf. Aufgabegewinn) einträgt der Hinweis auf das alte Finanzamt nicht verkehrt. Die Steuernummer sollte reichen.

                        Hervorragend! Vielen Dank für die Auskunft.

                        Kommentar


                          #27
                          AW: Einkommensteuererklärung/Gewerbesteuererklärung/Umsatzsteuererklärung 2010

                          Die USt führst ja aufgrund der USt-pflichtigen einnahmen ab und wenn du im alten FA-bezirk keine einnahmen hast, gibst folglich bei der USt-VA 0 an und zahlst keine USt. Und daher, altes FA, alt Steuernummer, neues FA, neue Steuernummer. und GewSt ist eine VZ und die bekommst zurück, wenn dein Umsatz oder Gewinn nicht reicht und da ist es eben so, alter Firmensitz, altes FA, alte Steuer-Nummer und neuer Firmensitz, neues FA und neue Steuernummer! und wenn du als so viel Umsatz oder Gewinn machst, dass du GewSt zahlst, da solltest mal über die firmierung nach denken und ggf eine Kap.-gesellschaft gründen und da brauchst dann eh lt HGB dein Unternehmen kaufmännisch einrichten und damit solltest eine Buchhaltungsabteilung haben.

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Einkommensteuererklärung/Gewerbesteuererklärung/Umsatzsteuererklärung 2010

                            Zitat von vollspeed Beitrag anzeigen
                            Die USt führst ja aufgrund der USt-pflichtigen einnahmen ab und wenn du im alten FA-bezirk keine einnahmen hast, gibst folglich bei der USt-VA 0 an und zahlst keine USt. Und daher, altes FA, alt Steuernummer, neues FA, neue Steuernummer. und GewSt ist eine VZ und die bekommst zurück, wenn dein Umsatz oder Gewinn nicht reicht und da ist es eben so, alter Firmensitz, altes FA, alte Steuer-Nummer und neuer Firmensitz, neues FA und neue Steuernummer! und wenn du als so viel Umsatz oder Gewinn machst, dass du GewSt zahlst, da solltest mal über die firmierung nach denken und ggf eine Kap.-gesellschaft gründen und da brauchst dann eh lt HGB dein Unternehmen kaufmännisch einrichten und damit solltest eine Buchhaltungsabteilung haben.
                            Vielen Dank.

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Einkommensteuererklärung/Gewerbesteuererklärung/Umsatzsteuererklärung 2010

                              Ich lache mich krumm und schief.

                              War alles nicht so ganz richtig, was hier an Ratschlägen ankam. Man sollte wirklich in Zukunft direkt beim Finanzamt anrufen. Und dieser Tipp kam von STILLER !!!

                              Dort erhielt ich die Auskunft, daß eine Aktenabgabe und ein Kontenabgleich vom Finanzamt NRW zum Finanzamt Bayern erfolgt und alle Steuererklärungen, also


                              Einkommensteuererklärung/Gewerbesteuererklärung/Umsatzsteuererklärung 2010

                              beim neuen Finanzamt (also in Bayern) abzugeben sind.

                              Nichtdestotrotz, allen Ratgebenden nochmals vielen Dank für Ihre Mühen. Insbesondere an STILLER !!!

                              Schönen Tag noch

                              Hubert aka SteuerGau
                              Zuletzt geändert von SteuerGau; 12.04.2011, 14:38.

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Einkommensteuererklärung/Gewerbesteuererklärung/Umsatzsteuererklärung 2010

                                na zu solchen Steuerpflichtigen kann man den Freistaat Bayern nur beglückwünschen.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X