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Alg2 - wo eintragen? / Umschulung Fahrtkosten absetzen?

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    Alg2 - wo eintragen? / Umschulung Fahrtkosten absetzen?

    Hallo,

    wo genau trage ich ein, das ich das ganze Jahr Alg2 bezogen hab?
    (weil bei der Plausibilitätsprüfung hingewiesen wird, das Einkünfte nicht eingetragen wurden)

    Kann ich tägliche Fahrtkosten (ca. 200 Tage a 47km einfache Strecke) von der Unterkunft zum Schulungsort, für eine Umschulung absetzen?

    Wenn ja, wo trage ich das ein?

    Grüße

    #2
    AW: Alg2 - wo eintragen? / Umschulung Fahrtkosten absetzen?

    wurden diese nicht vom amt übernommen?? wenn ja, dann brauchst sie nicht angeben und auch das geld, was du vom amt dafür bekommen hast ist dann kein einkommen!

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      #3
      AW: Alg2 - wo eintragen? / Umschulung Fahrtkosten absetzen?

      Grundsatz:
      ALG II ist steuerfrei und unterliegt auch nicht der Progression.
      Wird also nirgends eingetragen.
      Ausgaben, die mit steuerfreien Einkünften zusammenhängen, sind nicht abziehbar.
      Werden also auch nicht eingetragen.
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Alg2 - wo eintragen? / Umschulung Fahrtkosten absetzen?

        ja eben, als algII empfänger zahlst ja eh keine ESt und wenn doch, dann stimmt was mit der berechnung der ESt nicht.
        aber falls du verheiratet bist bzw zusammen lebend und dein(e) partner(in) zahlt ESt und du erhälst eine kürzung beim regelsatz, dann musst dein algII bei der anderen Steuererklärung angeben (bzw sie oder er) und da ist der regelsatz entscheidend und was bei dem anderen gekürzt wurde (muss der andere bei unterhaltsleistung ansetzen).

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          #5
          AW: Alg2 - wo eintragen? / Umschulung Fahrtkosten absetzen?

          ALG II muss nicht angegeben werden, ob ledig, verheiratet oder geschiweden.
          Gruss (S)stiller
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            #6
            AW: Alg2 - wo eintragen? / Umschulung Fahrtkosten absetzen?

            richtig, muss nicht, aber da hat man auch keine werbungskosten, da kein einkommen in dem sinne. bei verheirateten jedoch ist es ggf möglich über die berufsausbildung des ehegatten, werbungskosten für eben solche fahrtkosten geltend zu machen. (vorausgesetzt halt, das die kosten nicht von einem dritten, speziell dem amt, getragen werden!)

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              #7
              AW: Alg2 - wo eintragen? / Umschulung Fahrtkosten absetzen?

              ps: und der arbeitende parter (dazu gehört schon eine BG) muss in der erklärung angeben, wie viel der andere an algII eingenommen hat und dies nachweisen (bescheide), das der regelsatz aufgrund seiner tätigkeit beim anderen gekürzt wurde! das dürfte bei der anlage unterhalt, hilfebedürftige person, nr 50 sein.

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                #8
                http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB6-Foerd-der-berufl-Weiterbildung-f-AN.pdf

                Wenn die Voraussetzungen darin erfüllt sind, bezahlt die Agentur für Arbeit
                - die Fahrtkosten,
                - die Unterbringung,
                - die Verpflegung,
                - die Lehrgangskosten.

                Da bleibt für die Steuererklärung - nichts mehr übrig.

                Davon unabhängig erfolgt die Zahlung von Arbeitslosengeld II, die von der Summe her nichts in einer Steuererklärung verloren hat. Egal ob Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung. Allenfalls eine Erläuterung das Arbeitslosengeld II bezogen wurde sollte man in die Steuererklärung eintragen, damit man bei der Bearbeitung im Finanzamt weis, warum keine bzw. nur Zeitweise Einkünfte vorlagen.

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                  #9
                  AW: Alg2 - wo eintragen? / Umschulung Fahrtkosten absetzen?

                  Hallo,

                  danke für die Antworten.

                  Diese Fahrtkosten, von der Unterkunft zur Bildungsstätte, hat die Arge nicht übernommen.
                  Deshalb wollte ich diese wenigstens absetzen.

                  Hatte gelesen, das man Umschulungskosten absetzen könnte, auch bei fehlenden Einkommen.
                  Diese würden dann, wenn man wieder Einkommen erzielt, bei der nächsten Steuererklärung berücksichtigt (Verlustvortrag?).

                  Weiß nur nicht wo ich das nun eintragen muß (Fortbildungskosten o. Sonderausgaben?)

                  Grüße

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                    #10
                    AW: Alg2 - wo eintragen? / Umschulung Fahrtkosten absetzen?

                    klar, aber lt §10 EStG max 4000 euro als SA. und Verlußtrücktrag bzw Vortrag, naja, hast dann letztes Jahr verdient oder verdienst nächstes jahr, das du so viel steuern bezahlst, das sich das lohnt???

                    Kommentar


                      #11
                      Anlage N, Zeile 44 - 45
                      Werbungskosten: Forbildungskosten

                      Ich würde noch ein kurzes Begleitschreiben bzw. Erläuterungen in der Zeile empfehlen:
                      - Umschulungsmaßnahme in ... (Ort)
                      - Unterbringung in ... (Ort)
                      - Zeitraum von ... bis ...
                      - Alle Kosten von der Agentur für Arbeit getragen, Ausnahme Fahrt von Unterbringungsstätte zur Ausbildungsstätte.

                      ... Fahrten x 94 km x 0,30 € = ... € Kosten.

                      Oder etwas ähnliches.

                      Wenn keine andere Einkünfte vorlagen, dürfte ein Verlust herauskommen, der ins letzte Jahr zurückgetragen werden kann (wenn da Steuer gezahlt wurde) oder den man sich in die Zukunft übertragen lassen kann.

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                        #12
                        AW: Alg2 - wo eintragen? / Umschulung Fahrtkosten absetzen?

                        Auch wenn es schon älter ist:
                        Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                        Grundsatz:
                        ALG II ist steuerfrei und unterliegt auch nicht der Progression.
                        Wird also nirgends eingetragen.
                        Ausgaben, die mit steuerfreien Einkünften zusammenhängen, sind nicht abziehbar.
                        Werden also auch nicht eingetragen.
                        Danke für die Erklärung

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