Als Neuling in diesem Forum wünsche ich allen erst einmal ein schönes sonniges Wochenende.
Mein Anliegen: Unsicherheit bei der Bestimmung meiner Umsätze im innergemeinschaftlichen Verfahren.
Mein Auftraggeber:
Architekturbüro im angrenzenden EU-Land
Vorsteuerabzugsberechtigt in seinem Land
EU-USt.-ID-Nr.vorhanden
Ich:
Architekturbüro in Deutschland
Vorsteuerabzugsberechtigt
EU USt.-ID-Nr vorhanden
A. Aufträge/Umsätze (Bauleitung) die ich für den AG auf deutschen Baustellen ausführe.
B. Aufträge/Umsätze (Erstellen von Ausschreibungen) die ich für den AG in seinen Büroräumen im benachbarten EU-Land ausführe.
C. Aufträge/Umsätze (Erstellen von Planungsarbeiten u. Ausschreibungen) die ich für den AG in meinen Büroräumen in Deutschland ausführe.
Frage? Wo muss ich in der Voranmeldung was angeben.
-Reverse Charge §13b Zeile 40 Kz. 60
-sonstige Leistung §18b Zeile 41 Kz. 21
Ich hoffe trotz sonnigem Samstag, das mir jemend helfen kann. Das durchlesen aller UStG. hat mich sehr in meiner Entscheidung verwirrt.
Vielen Dank im vorraus.
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Mein Anliegen: Unsicherheit bei der Bestimmung meiner Umsätze im innergemeinschaftlichen Verfahren.
Mein Auftraggeber:
Architekturbüro im angrenzenden EU-Land
Vorsteuerabzugsberechtigt in seinem Land
EU-USt.-ID-Nr.vorhanden
Ich:
Architekturbüro in Deutschland
Vorsteuerabzugsberechtigt
EU USt.-ID-Nr vorhanden
A. Aufträge/Umsätze (Bauleitung) die ich für den AG auf deutschen Baustellen ausführe.
B. Aufträge/Umsätze (Erstellen von Ausschreibungen) die ich für den AG in seinen Büroräumen im benachbarten EU-Land ausführe.
C. Aufträge/Umsätze (Erstellen von Planungsarbeiten u. Ausschreibungen) die ich für den AG in meinen Büroräumen in Deutschland ausführe.
Frage? Wo muss ich in der Voranmeldung was angeben.
-Reverse Charge §13b Zeile 40 Kz. 60
-sonstige Leistung §18b Zeile 41 Kz. 21
Ich hoffe trotz sonnigem Samstag, das mir jemend helfen kann. Das durchlesen aller UStG. hat mich sehr in meiner Entscheidung verwirrt.
Vielen Dank im vorraus.
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