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Anlage V, spezieller Fall: Wo was eintragen?

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  • reinhardz
    antwortet
    AW: Anlage V, spezieller Fall: Wo was eintragen?

    Zitat von sophie m. Beitrag anzeigen
    es fehlt die auf Dauer angelegte Absicht der Vermietung:

    http://www.wkdis.de/aktuelles/steuern/148960/vermietungsabsicht-bei-einkuenften-aus-vermietung-und-verpachtung
    In dem Fall ging es ja darum, daß infolge mangelnder Vermietungsabsicht für den in Frage stehenden Zeitraum auch keine entsprechenden Werbungskosten geltend gemacht werden konnten. Ist insofern der Umkehrschluss zulässig, dass angesichts der tatsächlich nicht vorhandenen Vermietungsabsicht *zufällige* Einnahmen, wie es sie im geschilderten Fall gegeben hat, nicht als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung anzusehen sind?

    Fragt, freundlich grüßend

    reinhardz

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  • reinhardz
    antwortet
    AW: Anlage V, spezieller Fall: Wo was eintragen?

    Zitat von SteuerGau Beitrag anzeigen
    Noch ne Frage: Wann wurde das Haus von Ihnen gekauft/gebaut?
    Hallo,

    erst einmal vielen Dank für die diversen Antworten. Leider bin ich nicht viel schlauer, was aber sicher an dem *speziellen* Fall liegt [seufz].

    Zur Frage: Das Haus wurde Mitte der 60er Jahre von unserer Familie bezogen, Anfang der 70er Jahre von meinen Eltern gekauft und zuletzt jahrelang nur von Ihnen bewohnt. Nachdem sie ins Pflegeheim gekommen waren, wurde das Haus, wie beschrieben, erstmal 1,5 Jahre nicht bewohnt.

    Die *Grundreinigung" wurde natürlich zur Aufhübschung zwecks besserer Verkaufbarkeit des Hauses durchgeführt; allerdings ist das Haus ja erst in diesem Jahr verkauft worden, so daß in der EStErkl für 2011 entsprechende Werbungskosten, die schon im Jahr 2010 angefallen sind, wohl kaum geltend gemacht werden können, oder?

    Ach ja, was hat es eigentlich mit den *Faktoren* bei den Werbungskosten auf sich?

    Schöne Grüße

    reinhardz

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  • sophie m.
    antwortet
    AW: Anlage V, spezieller Fall: Wo was eintragen?

    es fehlt die auf Dauer angelegte Absicht der Vermietung:

    http://www.wkdis.de/aktuelles/steuern/148960/vermietungsabsicht-bei-einkuenften-aus-vermietung-und-verpachtung

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Anlage V, spezieller Fall: Wo was eintragen?

    Hallo,

    >>>Meiner Meinung: Privatsache.
    >>>Fehlende Einnahmeabsicht.

    Das würde ich anders sehen, es war doch eine Vermietung, zwar etwas ungewöhnlich, aber trotzdem. (ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen)

    Und ja, natürlich müssen dann die gesamten Einnahmen incl. Nebenkosten angegeben werden; angefallene Kosten können als Werbungskosten (Anlage V, Seite 2) abgesetzt werden.

    So ganz ist mir aber noch nicht klar, wann und warum geputzt wurde. Denn wenn es in erster Linie darum ging, dass Haus verkaufsfertig zu machen, dann wären diese Kosten KEINE Werbungskosten. Wenn es allerdings um das vermietbar machen ging (vorher), oder um die Beseitigung der Verschmutzungen durch die Dreharbeiten (nachher), dann doch.

    Ich vermute weiterhin, dass das Haus vorher niemals fremdvermietet war (richtig?). In diesem Fall wäre es imho übertrieben, für diese einmalige Sache den richtigen Betrag der Abschreibung zu ermitteln; ich würde beim Finanzamt um eine kulante Sonderbehandlung bitten.

    Eventuell spielen noch die Sonderregeln bezüglich kurzfristiger Vermietung eine Rolle (Umsatzsteuer), da bin ich aber etwas überfragt.

    Die Frage von SteuerGau möcht ich nochmal wiederholen: Wann wurde das Haus gekauft? Denn eventuell ist der ggf. erzielte Spekulationsgewinn steuerpflichtig.

    MfG Stefan

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  • SteuerGau
    antwortet
    AW: Anlage V, spezieller Fall: Wo was eintragen?

    Zitat von reinhardz Beitrag anzeigen
    Liebe Experten,

    ich möchte wieder einmal um Eure Hilfe bitten. Es geht um folgendes:

    Ein aus bestimmten Gründen schon seit 1,5 Jahren leerstehendes EFH soll im Herbst 2010 endlich zum Kauf angeboten werden. Um es aufzuhübschen, wird eine Putzkolonne bestellt, die für den Betrag X klar Schiff macht.

    Überraschenderweise wird beim Hauseigentümer nachgefragt, ob das Haus nicht für ein paar Tage für Dreharbeiten genutzt werden könnte. Man wird sich einig; es wird ein Vertrag abgeschlossen über eine Miete in Höhe von Y plus eine Reinigungspauschale von 0,33 X (s. o.). Die Dreharbeiten werden durchgeführt, wenig später wird die gesamte Miete gezahlt.

    Das Haus wird schließlich im Frühjahr 2011 verkauft.

    Wie muß der o. g. Fall in der Anlage V der EStErkl 2010 abgebildet werden? Zählen die gesamten Einnahmen (Y + 0,33 X) als Mieteinnahmen? Wo sind die einzutragen? Ist es möglich, die Kosten für die zuvor erfolgte Reinigung als Werbungskosten abzusetzen?

    Ziemlich ratlos bittet um Hinweise

    reinhardz
    Noch ne Frage: Wann wurde das Haus von Ihnen gekauft/gebaut?

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  • stiller
    antwortet
    AW: Anlage V, spezieller Fall: Wo was eintragen?

    Meiner Meinung: Privatsache.
    Fehlende Einnahmeabsicht.

    Keine Anlage V.
    Keine Werbungskosten.

    Keine Handwerkerleistungen, weil nicht selbstgenutzt.

    Einnahmen 0
    Ausgaben 0

    Meine Meinung!

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  • reinhardz
    hat ein Thema erstellt Anlage V, spezieller Fall: Wo was eintragen?.

    Anlage V, spezieller Fall: Wo was eintragen?

    Liebe Experten,

    ich möchte wieder einmal um Eure Hilfe bitten. Es geht um folgendes:

    Ein aus bestimmten Gründen schon seit 1,5 Jahren leerstehendes EFH soll im Herbst 2010 endlich zum Kauf angeboten werden. Um es aufzuhübschen, wird eine Putzkolonne bestellt, die für den Betrag X klar Schiff macht.

    Überraschenderweise wird beim Hauseigentümer nachgefragt, ob das Haus nicht für ein paar Tage für Dreharbeiten genutzt werden könnte. Man wird sich einig; es wird ein Vertrag abgeschlossen über eine Miete in Höhe von Y plus eine Reinigungspauschale von 0,33 X (s. o.). Die Dreharbeiten werden durchgeführt, wenig später wird die gesamte Miete gezahlt.

    Das Haus wird schließlich im Frühjahr 2011 verkauft.

    Wie muß der o. g. Fall in der Anlage V der EStErkl 2010 abgebildet werden? Zählen die gesamten Einnahmen (Y + 0,33 X) als Mieteinnahmen? Wo sind die einzutragen? Ist es möglich, die Kosten für die zuvor erfolgte Reinigung als Werbungskosten abzusetzen?

    Ziemlich ratlos bittet um Hinweise

    reinhardz
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