Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage AV und Kind

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage AV und Kind

    Hallo zusammen,

    folgendes Problem: Meine Frau und ich sind seit 5 Jahren verheiratet und haben seit 11/2010 eine Pflegetochter aufgenomen. Ich habe seit mehreren Jahren einen Riester-Renten-Vertrag.

    In Anlage AV habe ich nun soweit alle Daten eingegeben. Die Berrechnung gibt mir nun den Hinweis "Die Anzahl der Kinder lt. Anlage AV stimmt nicht mit der Anzahl der Kinder lt. Anlage(n) Kind überein. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben." Das stimmt erst einmal, da ich eine Anlage Kind ausgefüllt habe und noch keine Angaben zum Kind in Anlage AV gemacht habe.

    Nun zum Problem:

    1) Ich gebe das Kind in Zeile 21 AV an (der Mutter zugeordnet). Ergebnis: Die Brrechnung bricht ab mit dem Hinweis: "Sie haben Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen gemäß § 10a EStG gemacht, aber nicht zu der Art der Begünstigung." Das ist deshalb, weil ich für meine Frau gar keine Anlage AV gemacht habe, da sie keinen entsprechenden Vertrag hat, oder?

    2) Ich gebe das Kind in Zeile 22 AV an (auf den Vater übertragen). Ergebnis: Die Berechnung liefert eine um 345 € schlechtere Steuererstattung!

    Das kann doch alles nicht sein, oder? Was muss ich denn nun machen?

    Vielen Dank schonmal,
    Steph

    #2
    AW: Anlage AV und Kind

    Zitat von Steph Beitrag anzeigen
    Ergebnis: Die Berechnung liefert eine um 345 € schlechtere Steuererstattung!
    im vergleich zu was, und an welchem wert machen sie fest, das das ergebnis schlechter ist.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage AV und Kind

      Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
      im vergleich zu was, und an welchem wert machen sie fest, das das ergebnis schlechter ist.
      Wenn ich das Kind gar nicht in der Anlage AV angebe, errechnet Elster mir eine Steuererstattung in Höhe von 510 €. Mit Angabe des Kindes bei mir (weil nur ich einen Riestervertrag habe) erhalte ich eine berechnete Erstattung in Höhe von 165 €

      Die Unterschiede sind folgende:

      1) "Über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigungen"
      - ohne Kind: 492 €
      - mit Kind: 191 €

      2) "Summe der unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben"
      - ohne Kind: 2.100 €
      - mit Kind: 2.400 €, aber es werden ja nur max. 2.100 € anerkannt, da ich aber meinen Beitrag noch nicht gesenkt habe, verstehe ich das.

      3) "Berechnung der Einkommensteuer: dazu Altersvorsorgezulage" => HIER IST NUN DAS PROBLEM:
      - ohne Kind: 154 €
      - mit Kind: 454 €
      => Elster schlägt also die Zulage auf die errechnete Einkommensteuer drauf! Ist das richtig???

      Vielen Dank schon mal im voraus, ich bin echt am verzweifeln...
      -

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage AV und Kind

        Zitat von Steph Beitrag anzeigen
        Elster schlägt also die Zulage auf die errechnete Einkommensteuer drauf! Ist das richtig???
        -
        Ja, es ist halt ein entweder/oder. Gibt es die Steuerermäßigung, wird die Zulage abgezogen (und zwar der Zulagenanspruch, wer es versäumt hätte, diese zu beantragen, hat letztendlich Pech).

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage AV und Kind

          Ist aber doch trotzdem komisch.

          Es gibt ja die Günstigerprüfung. Wenn ich nun die Zulage in Höhe von 300 € für 2010 nachträglich beantrage, habe ich 300 € mehr (im Riestervertrag). Dafür zahle ich 345 € mehr Einkommensteuer! Was ist denn daran günstiger?

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage AV und Kind

            das problem ist ein anderes:
            die günstigerprüfung vergleicht ja nicht, ob es günstiger ist, wenn sie ein kind haben oder wenn sie kein kind haben! sondern sie vergleicht ob sie mit der gesamten zulage auf die sie anspruch haben oder der für die gezahlten beiträge gewährten steuermäßigung besser da stehen.

            sehr schön an ihren zahlen zu sehen:

            1) "Über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigungen"
            - ohne Kind: 492 €
            - mit Kind: 191 €
            mit Kind sind sie ueber den sonderausgabenabzug immer noch günstiger als mit der Zulage. jedoch nicht mehr so günstig wie ohne Kind. das wiederrum liegt natuerlich daran, das ihre ausgaben in beiden Fällen gleichbleiben, denn für das kind fallen keine zusaetzlichen beiträge an, die noch abgezogen werden könnten.

            anders ausgedrueckt:
            der sonderausgabenabzug ihrer beiträge muss im ersten fall nur ihre zulage ausgleichen, im zweiten fall jedoch beide zulagen. günstiger ist eben in dem fall nicht gleich günstiger...

            unabhaengig davon müsste die kernfrage wohl lauten, was wurde dem versicherungsträger gemeldet? denn wurde die kinderzulage auf den vater übertragen, ist das vermutlich ein harter fakt, dessen eintragungsform man sich nun im nachhinein nicht aussuchen kann, damit es in der steuererklärung schön aussieht ;-)
            nicht zuletzt melden die versicherungsträger dies ja vermutlich auch dem FA...

            man könnte höchstens gesamt auf den sonderausgabenabzug verzichten und schauen, was die steuerberechnung dann sagt, aber das ist dann vermutlich noch ungünstiger.

            Kommentar


              #7
              AW: Anlage AV und Kind

              Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
              das problem ist ein anderes:
              die günstigerprüfung vergleicht ja nicht, ob es günstiger ist, wenn sie ein kind haben oder wenn sie kein kind haben! sondern sie vergleicht ob sie mit der gesamten zulage auf die sie anspruch haben oder der für die gezahlten beiträge gewährten steuermäßigung besser da stehen.

              sehr schön an ihren zahlen zu sehen:



              mit Kind sind sie ueber den sonderausgabenabzug immer noch günstiger als mit der Zulage. jedoch nicht mehr so günstig wie ohne Kind. das wiederrum liegt natuerlich daran, das ihre ausgaben in beiden Fällen gleichbleiben, denn für das kind fallen keine zusaetzlichen beiträge an, die noch abgezogen werden könnten.

              anders ausgedrueckt:
              der sonderausgabenabzug ihrer beiträge muss im ersten fall nur ihre zulage ausgleichen, im zweiten fall jedoch beide zulagen. günstiger ist eben in dem fall nicht gleich günstiger...

              unabhaengig davon müsste die kernfrage wohl lauten, was wurde dem versicherungsträger gemeldet? denn wurde die kinderzulage auf den vater übertragen, ist das vermutlich ein harter fakt, dessen eintragungsform man sich nun im nachhinein nicht aussuchen kann, damit es in der steuererklärung schön aussieht ;-)
              nicht zuletzt melden die versicherungsträger dies ja vermutlich auch dem FA...

              man könnte höchstens gesamt auf den sonderausgabenabzug verzichten und schauen, was die steuerberechnung dann sagt, aber das ist dann vermutlich noch ungünstiger.
              So, ich glaube, ich habe es jetzt verstanden, vielen Dank! Wirklich günstiger wird es für mich, wenn ich dem Versicherer das Kind melde (also die Kinderzulage auf meinen Riestervertrag beantrage) und gleichzeitig meinen Eigenbeitrag aus dem Netto zur Versicherung um die entsprechenden 300 € kürze, so dass der Beitrag incl. der beiden Zulagen 2.100 € beträgt.

              Da diese Beitragsänderung nicht mehr für 2010 möglich ist werde ich auch die Zulage erst ab 2011 beantragen. Dem Finanzamt teile ich dies im Anschreiben zur ESt.-Erklärung 2010 mit.

              Vielen Dank und viele Grüße
              Steph

              Kommentar

              Lädt...
              X