Mein Mann hat jährliche Pachteinnahmen die ich in Anlage V bei Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eintrage. Zusätzlich muss er viertel jährlich einen Einkommensteuer Vorauszahlung leisten. Wo kann ich diese Vorauszahlung angeben, damit diese bei der Steuerberechnung berücksichtig wird und wir nicht doppelt Steuern bezahlen müssen.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Anlage V - Einkünfte aus Pacht
Einklappen
X
-
bulldog
-
AW: Anlage V - Einkünfte aus Pacht
Hallo !
Aus der Hilfe zum Programm von ElsterFormular:
Ausschlussfälle Steuerberechnung
. . . .
Aus technischen Gründen ist in der Steuerberechnung eine Berücksichtigung von geleisteten Vorauszahlungen nicht möglich.
Das Finanzamt wird die geleisteten Vorauszahlungen natürlich berücksichtigen.Mit freundlichen Grüßen
- AG1971 -
Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |> Offizieller ELSTER-BLOG: http://blog.elster.de/wordpress/ > AG1971: https://www.facebook.com/Elstererfahrungen.blogspot.de <
-
... Zusätzlich muss er viertel jährlich einen Einkommensteuer Vorauszahlung leisten. ...
Wenn Einkünfte vorliegen, für die niemand Steuer einbehält, dann werden unter Umständen Einkommensteuervorauszahlungen vom Finanzamt festgelegt. Das Vorauszahlungen gezahlt worden sind WEIS das Finanzamt auf Grund der Buchungen unter der Steuernummer.
Bei der Steuerveranlagung greift man automatisch auf das Soll/Ist der Vorauszahlungen zurück und rechnet es an. Das kann in ELSTER nicht eingetragen werden.
Kommentar
-
AW: Anlage V - Einkünfte aus Pacht
Hallo,
die Vorauszahlungen sind deinem Finanzamt bekannt und werden bei deinem Bescheid natürlich gegengerechnet, also doppelt bezahlen musst du nicht, natürlich weiss dass die Steuerberechnung in Elsterformular nicht, aber du kannst ja den vorausgezahlten Betrag einfach von der ermittelten Steuer in Elster gedanklich abziehen.
Tschüß
Kommentar
Kommentar