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Unterstützung volljahriges Kind (Student)

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    Unterstützung volljahriges Kind (Student)

    Hallo zusammen, wir unterstützen unseren noch immer studierenden Sohn (über 28 Jahre alt) in allen Belangen, da er keinerlei eigene Einkünfte hat. Im gesamten Jahr 2010 wurde auch kein Kindergeld mehr gezahlt. Das betrifft Miete für seine Wohnung, Unterhalt, Studiengebühr, Krankenversicherung etc.. Im Elster-Formular finden wir, bis auf die Krankenversicherung, keinen passenden Punkt, wo wir diese Kosten eventuell geltend machen können.
    Wer kann helfen?

    Grüße Wusti
    Zuletzt geändert von wusti; 12.04.2011, 22:47.

    #2
    AW: Unterstützung volljahriges Kind (Student)

    Für diesen Fall gibt es die Anlage U (Unterhalt). In der Eingabehilfe dazu gibt es auch noch ausführliche Erläuterungen.

    Kommentar


      #3
      AW: Unterstützung volljahriges Kind (Student)

      achtung, anlage U und anlage Unterhalt sind _nicht_ dasselbe!

      anlage Unterhalt ist für die unterstützung bedürftiger personen, der studierende sohn gehört dazu, wenn es keine kindergeld mehr fuer ihn gibt.

      anlage U hingegen ist für Unterhalt an geschiedene oder getrennt lebende Ehegatten.

      Kommentar

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