Hallo alle zusammen,
seit mehrern Tagen beschäftigen mich folgende Fehlermeldungen, welche zusammenhängen:
Fehler in der Steuererklärung (ERiC):
1+2) Der für die Veranlagungszeitraum festzusetzende (anteilige) Gewerbesteuer-Messbetrag i.S.d. §35 ESTG und die darauf entfallende für den Veranlagungszeitraum tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer sind gemeinsam anzugeben (Stpfl./Ehemann).
Betrifft die Zeile 16+18 in der Anlage G
3) Die Summe aller weiteren für den Veranlagungszeitraum festzusetzenden (anteiligen) Gewerbesteuer-Messbeträgen i.S.d. §35 ESTG und die darauf entfallenden für den Veranlagungszeitraum tätsächlich zu zahlenden Gewerbesteuern sind gemeinsam anzugeben.
Betrifft die Zeile 21 in der Anlage G
Der Sachverhalt ist folgender: Zwei Eheleute. Ehemann Anlage G + Anlage N, Ehefrau wegen Elternzeit nicht tätig. Der Ehemann hat einen Verlust in der Anlage G i.H.v. ca. -6.000,00 Euro erwirtschaftet.
Meiner Meinung müsste überall eine "0" eingetragen werden. Seit 2008 ist die Gewerbesteuer nicht abzugsfähig und somit hinzuzurechen, aber bei einen Verlust entsteht ja keine Gewerbe-Zahllast und somit kann dort auch nichts eingetragen werden. Egal, ob man Null oder Nichts einträgt, es kommen immer wieder dies Fehlermeldungen. Eine Berechnung und die Versendung der Einkommensteuer-Erklärung 2008 sind nicht möglich.
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.
Im Voraus vielen lieben Dank schonmal.
seit mehrern Tagen beschäftigen mich folgende Fehlermeldungen, welche zusammenhängen:
Fehler in der Steuererklärung (ERiC):
1+2) Der für die Veranlagungszeitraum festzusetzende (anteilige) Gewerbesteuer-Messbetrag i.S.d. §35 ESTG und die darauf entfallende für den Veranlagungszeitraum tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer sind gemeinsam anzugeben (Stpfl./Ehemann).
Betrifft die Zeile 16+18 in der Anlage G
3) Die Summe aller weiteren für den Veranlagungszeitraum festzusetzenden (anteiligen) Gewerbesteuer-Messbeträgen i.S.d. §35 ESTG und die darauf entfallenden für den Veranlagungszeitraum tätsächlich zu zahlenden Gewerbesteuern sind gemeinsam anzugeben.
Betrifft die Zeile 21 in der Anlage G
Der Sachverhalt ist folgender: Zwei Eheleute. Ehemann Anlage G + Anlage N, Ehefrau wegen Elternzeit nicht tätig. Der Ehemann hat einen Verlust in der Anlage G i.H.v. ca. -6.000,00 Euro erwirtschaftet.
Meiner Meinung müsste überall eine "0" eingetragen werden. Seit 2008 ist die Gewerbesteuer nicht abzugsfähig und somit hinzuzurechen, aber bei einen Verlust entsteht ja keine Gewerbe-Zahllast und somit kann dort auch nichts eingetragen werden. Egal, ob man Null oder Nichts einträgt, es kommen immer wieder dies Fehlermeldungen. Eine Berechnung und die Versendung der Einkommensteuer-Erklärung 2008 sind nicht möglich.
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.
Im Voraus vielen lieben Dank schonmal.
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