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Anlage Vorsorgeaufwand: Rechenfehler - oder Steuerunfug?

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    Anlage Vorsorgeaufwand: Rechenfehler - oder Steuerunfug?

    Hallo,

    ich habe ein merkwürdiges Phänomen beim Ausfüllen der Anlage Vorsorgeaufwand ausgemacht:

    Meine Frau hat als 400-Euro-Jobberin Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit erklärt und zahlt aus eigener Tasche Beiträge bezahlt. Trage ich diese nun in der Anlage VA in Zeile 6 ein und die pauschalen AG-Beiträge in Zeile 10, kommt am Ende ein geringerer Sonderausgabenabzug und eine höhere Steuerlast heraus, als wenn ich diese Mehrbelastung weglasse. Da passt doch was nicht, oder? Es liegt offenbar daran, dass der AN-Beitrag recht gering und der AG-Pauschalbetrag vglweise hoch ist. Was nun?!

    #2
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand: Rechenfehler - oder Steuerunfug?

    der Minijob gehört nicht in die Steuererklärung, auch nicht die pauschalen Abgaben des Arbeitgebers.

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      #3
      AW: Anlage Vorsorgeaufwand: Rechenfehler - oder Steuerunfug?

      Laut erläuterndem Text kann er dort eingetragen werden; wie gesagt: es geht um freiwillige und selbst entrichtete Beiträge in die RV durch Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit!

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        #4
        AW: Anlage Vorsorgeaufwand: Rechenfehler - oder Steuerunfug?

        die aus eigenen Mitteln aufgebrachten Beiträge können ja auch dort eingetragen werden, aber keine AG Anteile.

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          #5
          AW: Anlage Vorsorgeaufwand: Rechenfehler - oder Steuerunfug?

          Eigentlich doch: Dafür gibt es eigens die Zeile 10 und den entsprechenden Hinweis im Erläuterungstext. Was also tun? Gar nicht angeben, nur die eigenen Beiträge?!

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            #6
            AW: Anlage Vorsorgeaufwand: Rechenfehler - oder Steuerunfug?

            ich revidiere meine Hinweise.

            Es gehört der AG Beitrag aus dem Minijob in Zeile 10 und der Eigenanteil in Zeile 6.

            Beide Summen werden in der Höchstbetragsberechnung der Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt.

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              #7
              AW: Anlage Vorsorgeaufwand: Rechenfehler - oder Steuerunfug?

              Zitat von Wucki Beitrag anzeigen
              Trage ich diese nun in der Anlage VA in Zeile 6 ein und die pauschalen AG-Beiträge in Zeile 10, kommt am Ende ein geringerer Sonderausgabenabzug und eine höhere Steuerlast heraus, als wenn ich diese Mehrbelastung weglasse.
              Der anrechenbare Betrag zur Rentenversicherung wird für 2010 wie folgt berechnet:
              70 Prozent des Gesamtbeitrags (AN+AG) abzüglich AG-Anteil, d.h anrechenbar ist damit: 0.70*AN - 0.30*AG.

              Wenn der AN-Anteil kleiner als 3/7 (=42.8%) vom AG ist, wird für diesen Ehepartner das ganze offensichtlich negativ und in der Summe mit dem anderen Ehepartner wird dadurch die Steuerlast größer. Ein interessanter Effekt!
              mfg. - Kent

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