Hallo, meine Dozententätigkeit für die ÜLpauschale ist nach § 3 Nr. 26 EStG gegeben. Zum einem habe ich die ÜLpauschale für das Innland mit 2100€ berücksichtigt, kann ich bei einer Auslandstätigkeit als Dozent auch noch mal die ÜLpauschale von 2100€ abziehen? Sind nun Inn-Ausland zusammen zu führen oder getrennt zu veranlagen?
Vielen Dank.
Gruß, kobimatt
Vielen Dank.
Gruß, kobimatt
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