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Auswärtstätigkeit hat keine Auswirkung auf Steuer

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    Auswärtstätigkeit hat keine Auswirkung auf Steuer

    Hallo,

    ich habe die Anlage Auswärtstätigkeit gefüllt, die Zahlen wurden auch in die Anlage N übernommen (Zeilen 50 und 55). Die Plausi zeigt keinen Fehler. Bei der Steuerberechnung ändert sich aber nichts, die Summe der Werbungskosten erhöht sich nicht. Die Zeilen 51 und 56 sind leer, da ich nichts ersetzt bekommen habe.

    Danke für Ihr Tipps.

    Huni

    #2
    AW: Auswärtstätigkeit hat keine Auswirkung auf Steuer

    Wieviel steht denn in den beiden Zeilen? Und wie hoch sind die weiteren Werbungskosten?

    EDIT: Alles klar.

    https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=29385
    Zuletzt geändert von Elefant; 15.04.2011, 19:28.

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      #3
      AW: Auswärtstätigkeit hat keine Auswirkung auf Steuer

      Bei mir geht es nur um einige Tage vor Ort Kundenberatung, wo ich die Fahrtkosten und die Verpflegung absetzen möchte, da es mir vom AG nicht ersetzt wurde. Es geht um weniger als 300 EUR. Aber die Zeilen 50 und 55 scheinen nicht zu wirken.

      @Elefant: Das andere Thread habe ich separat aufgemacht, weil
      - weil es dort nicht um meine Werbungskosten geht, dort wurde alles vom AG erstetzt.
      - ich die Rahmen nicht mit mehreren Fragen in einem Topic sprengen wollte.
      Mache ich nächstes mal gerne auch nur eins auf, sorry für meine Unerfahrenheit.

      Gruß, Huni

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        #4
        AW: Auswärtstätigkeit hat keine Auswirkung auf Steuer

        Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
        Wieviel steht denn in den beiden Zeilen? Und wie hoch sind die weiteren Werbungskosten?

        EDIT: Alles klar.

        https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=29385
        Ich habe die Frage nicht genau beantwortet:
        Sonstige Webungskosten sind hauptsächlich Fahrtkosten zur Arbeit (über 5T), und 200 EUR sonstiges. Macht es einen Unterschied?

        Vielen Dank.

        Huni

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          #5
          AW: Auswärtstätigkeit hat keine Auswirkung auf Steuer

          Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
          Wieviel steht denn in den beiden Zeilen? Und wie hoch sind die weiteren Werbungskosten?
          Klar, es liegt an den weiteren WK-en. Solange meine Auswärtstätigkeitskosten die 920 EUR nicht erreichen, wird die Pauschale abgezogen. Erst dann zählen die Angaben in den Zeilen 50 und 55.

          Also der Fall hat sich erledigt, ich danke Euch für Eure Mühen.

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            #6
            AW: Auswärtstätigkeit hat keine Auswirkung auf Steuer

            Hallo huni,

            dann sollten diese "über 5T" Fahrtkosten also nicht 5 Tausend bedeuten???

            Davon war ich aber ausgegangen und hatte daher den AN-Pauschbetrag schnell verworfen.

            Grundsätzlich zählen alle Werbungskosten der Anlage N zusammen (aber für jeden Ehepartner separat). Und richtig, die Summe wirkt sich erst bei einem Betrag über 920 Euro aus (in Zukunft ab über 1000 Euro).

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Auswärtstätigkeit hat keine Auswirkung auf Steuer

              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Hallo huni,
              dann sollten diese "über 5T" Fahrtkosten also nicht 5 Tausend bedeuten???
              Doch 5 Tausend. Ich habe aber Fahrtkostenzuschuss bekommen und dadurch zählen diese nicht mit, erst wenn ich den Zuschussbetrag um mind 920 EUR überschreite.

              Vielen Dank für Deine Mühe!

              Huni

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