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Behindertenpauschbetrag

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    Behindertenpauschbetrag

    Hallo,

    ich möchte den Behindertenpauschbetrag von 3700€ ganz bei mir berücksichtigen. Meine Frau und ich leben getrennt und werden deshlab auch getrennt veranlagt.

    Ich habe deshalb auf der AnlageKind in Zeile 56 deshalb eingetragen, dass der Pauschbetrag zu 100% bei mir berücksichtigt werden soll.

    Wenn ich jetzt die Steuerberechnung aufrufe wird der Betrag aber nur zu 50% bei mir berücksichtigt. Das gilt sowohl für den Pflegepauschbetrag (924€) als auch für den Behindertenpauschbetrag (3700€).

    Was mache ich falsch? Oder ist das ein Bug?

    Gruß

    guenny

    #2
    AW: Behindertenpauschbetrag

    wurde denn im hauptvordruck dauernd getrennt lebend angegeben? was wurde sonst noch auf anlage Kind angekreuzt/eingetragen?

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      #3
      AW: Behindertenpauschbetrag

      Ja, dauernd getrennt lebens ist im Hauptvordruck angegeben.
      Das Kind ist 12 Jahre und außer den Angaben Zeile 5-9 in Anlage Kind und den in Zeile 54-56 wurden keine Angaben gemacht.

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        #4
        AW: Behindertenpauschbetrag

        Das ist kein Bug, das steht so im § 26a EStG:
        "Die nach § 33b Absatz 5 übertragbaren Pauschbeträge stehen den Ehegatten insgesamt nur einmal zu; sie werden jedem Ehegatten zur Hälfte gewährt."

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          #5
          AW: Behindertenpauschbetrag

          Hallo,

          okay, aber in der Eingabehilfe der Anlage Kind steht:

          Auf gemeinsamen Antrag beider Eltern kann der Pauschbetrag in einem beliebigen Verhältnis aufgeteilt werden.

          Und was macht dann Zeile 56 in der Anlage Kind für einen Sinn. Da kann man doch die Übertragung eingeben.

          Gruß

          guenny

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            #6
            AW: Behindertenpauschbetrag

            Hallo,

            normalerweise sollte eine Eintragung in Zeile 56 mit "100" reichen, damit die Pauschbeträge voll bei Ihnen angesetzt werden.

            Es kann aber sein, dass Elster dies (vorerst) nicht berücksichtigt, da noch nicht alle Angaben für die Steuerberechnung bei einer getrennten Veranlagung vorliegen.

            Haben Sie die (erläuternde) Anlage "Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung" mit ausgefüllt? Dort sind ggf. noch Angaben zu den Einkünften und Aufwendungen Ihrer getrennt lebenden Ehefrau einzutragen.

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              #7
              AW: Behindertenpauschbetrag

              Im Fall der getrennten Veranlagung geht nur 50:50, wenn die Eltern gar nicht verheiratet sind, ist eine beliebige Aufteilung möglich.

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                #8
                AW: Behindertenpauschbetrag

                Ok, ich nehme alles zuruck.

                Bei den Behinderten-Pauschbeträgen der Kinder ist wirklich keine abweichende Aufteilung möglich - das ging nur bei den anderen agBs und Steuerermäßigungen im § 26a (2) EStG.

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