Zitat von Danny11
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Die Erstattungen des Arbeitgebers mindern normalerweise anschließend die Werbungskosten. Wenn der Arbeitgeber aber - wie bei Ihnen - den Arbeitslohn erhöht hat anstatt die Erstattungen gesondert auszuweisen, hat das im Grunde die selbe Auswirkung auf die Berechnung der Steuer (wenn man mal den Werbungskosten-Pauschbetrag außer acht lässt, der bei dieser Fahrtleistung wahrscheinlich sowieso überschritten wird).
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