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KV Kind (Stud.), Elster rechnet richtig, FA erkennt nicht an

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    KV Kind (Stud.), Elster rechnet richtig, FA erkennt nicht an

    Betrifft: Unsere Elster ESt-Erkl 2010

    Unsere Tochter ist 21 Jahre alt, Studentin, eigenes Einkommen in 2010: 3462 €, lebt in unserem Haushalt, KG wird gezahlt.
    Sie hat eine studentische KV/PV bei der BIG direkt. Die Beiträge werden von uns gezahlt, das waren in 2010 641 € KV und 120 € PV.

    Diese Summen habe ich in Anlage Kind Zeile 31 (KV) und Zeile 33 (PV) angegeben.
    Unter Elster Steuerberechnung erscheint:
    Beiträge zur KV
    - Ehegatte
    - Ehefrau
    - für das am xx.xx.1989 geborene Kind ... mit den jeweiligen Beträgen.
    Darunter dito für PV.

    Jetzt haben wir vom FA den StBesch erhalten. KV+PV Kind sind nicht angegeben. Bei einer tel. Rückfrage erhielten wir die Auskunft vom FA, das wäre mit dem KiFreiB abgegolten und würde nur zur Anwendung kommen bei Kindern ohne KiFreiB.

    Elster wird doch vom BMF herausgegeben. Die Berechnungen müssten doch richtig sein. Oder sind die gesetzlichen Änderungen 2010 betr. KV/PV bei meinem FA unbekannt?

    Kann mir jemand mitteilen, was nun richtig ist?
    Vielen dank im voraus.

    #2
    AW: KV Kind (Stud.), Elster rechnet richtig, FA erkennt nicht an

    Elster rechnet das, was Sie eintragen. Ob dies rechtlich richtig ist, entscheidet der Bearbeiter im Finanzamt. Konkret würde ich in Ihrem Fall jedoch schriftlich gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen und den Abzug der Kosten beantragen.

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      #3
      AW: KV Kind (Stud.), Elster rechnet richtig, FA erkennt nicht an

      Nach Ihrer Darstellung muss das Finanzamt im Einspruch die KV-Kosten anerkennen.
      Sie müssen aber ggf. Nachweise über die BASIS-Beiträge der stud. KV vorlegen.
      § 10 Abs.1 Nr. 3 Satz 2 EStG !

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        #4
        AW: KV Kind (Stud.), Elster rechnet richtig, FA erkennt nicht an

        Da hat der Bearbeiter im Finanzamt anscheinend etwas verdreht, denn gerade der Kinderfreibetrag sorgt dafür, dass Sie die Versicherungsbeiträge absetzen können.

        § 10 (1) Nr. 3 S. 2 des Einkommensteuergesetztes setzt nämlich ausdrücklich voraus, dass für das Kind ein Anspruch auf Kinderfreibetrag (oder Kindergeld) besteht.

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          #5
          AW: KV Kind (Stud.), Elster rechnet richtig, FA erkennt nicht an

          die andere Frage ist, warum ihre Tochter überhaupt eine eigene studentische krankenversicherung hat. Solange sie unter 25 ist, ist sie doch kostenfrei bei ihnen familienversichert. Oder sind sie selbst privat versichert?

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            #6
            AW: KV Kind (Stud.), Elster rechnet richtig, FA erkennt nicht an

            ja, der Ehemann ist privat krankenversichert, die Ehefrau ist in der GKV.

            Wir bedanken uns für die Antworten. Wir werden die Basis-Beträge bei der BIG direkt erfragen und Einspruch einlegen.

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              #7
              AW: Einspruch war erfolgreich

              Ich möchte hier kurz die Info geben, dass der Einspruch erfolgreich war, der Bescheid geändert wurde und der fehlende Betrag an uns überwiesen wurde.
              Vermutlicher Fehler: Die Krankenkasse hatte die KV/PV-Beiträge verspätet übermittelt.

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