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Ausbildung unter 18

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    Ausbildung unter 18

    Hallo Forum,

    mein Grosser ist noch keine 18, bekommt Kindergeld und hat im Herbst 2010 seine Ausbildung begonnen. Er braucht zum Besuch der Berufsschule und für die Fahrt in den Betrieb 2 verschiedene Bahn-Monatskarten. Die Anlage Kind lässt keine Einträge in Zeile 21 zu.
    Wo kann ich seine Kosten für Arbeitskleidung/Monatskarten absetzen oder bleibe ich darauf sitzen bis er 18 ist?

    Danke für Eure Zeit,
    zelstera

    #2
    AW: Ausbildung unter 18

    Hallo zelstera,

    >>>Wo kann ich seine Kosten für Arbeitskleidung/Monatskarten absetzen oder bleibe ich darauf sitzen bis er 18 ist?

    In seiner eigenen Steuererklärung natürlich. Das lohnt sich aber nur, wenn erstens überhaupt Steuern abgeführt wurden, und zweitens wenn die besagten Kosten insgesamt über der Pauschale von 920 Euro liegen.


    >>>Die Anlage Kind lässt keine Einträge in Zeile 21 zu.

    Wieso denn nicht? Für Werbungskosten gibt es dort doch extra eine Spalte. Abgesetzt werden die Kosten dort aber nicht, trotzdem kann (und sollte) man sie dort eintragen.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Ausbildung unter 18

      Nur zum Verständnis:

      Die Aufwendungen Ihres Sohnes können nicht bei Ihnen in der Steuererklärung angesetzt werden, sondern nur in seiner eigenen.

      Solange er noch nicht 18 ist, "profitieren" Sie selbst gar nicht von diesen Aufwendungen, da bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Einkünfte des Kindes unbedeutend sind, wenn es darum geht, ob Kindergeld gezahlt wird oder nicht.

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        #4
        AW: Ausbildung unter 18

        Danke für die Antworten, Leute.

        Nein, Steuern werden bei ihm noch keine abgezogen.
        Und zur Pauschalen von 920 fehlen (noch) eine Handvoll €.

        Ich verstehe nur nicht was diese 18Jahre Grenze soll. Er wird irgendwo mitten in der Lehre 18.
        Er verdient nach seinem 18 Geburtstag genau das gleiche wie davor und KiGeld bekommt er während der Ausbildung auch noch weiter.
        Nur der Steuer ist das nicht egal. Auch wenn die Einkünfte unbedeutend sind, können die Ausgaben je nach Lehr-Beruf höher oder niedriger sein.
        Ich hoffe nur, daß er für den Besuch irgendwelcher Lehrgänge nicht noch mehr Geld investieren muss, schließlich hat er ja keinen Einfluß darauf.

        Ich sehe schon, das wird noch ein Spaß mit meiner ersten Elster.

        Danke,
        zelstera


        btw...
        wo stehen solche allgemeinen Sachen geschrieben?
        keine einbehaltene Steuer; 920 Pauschale
        In der Hilfe habe ich nichts dazu gefunden.

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          #5
          AW: Ausbildung unter 18

          Hallo zelstera,

          >>>Ich verstehe nur nicht was diese 18Jahre Grenze soll.

          Und ich weiß ehrlich gesagt gar nicht, wovon du sprichst. Ich kenne die Volljährigkeitsgrenze nur im Zusammenhang mit dem Kindergeld/Kinderfreibetrag. Das hat aber mit dem Einkommen (bzw. mit den Werbungskosten) des Kindes nur am Rande zu tun. Angegeben werden muss es nur, weil unter Umständen Kindergeld/Kinderfreibetrag entfallen könnte (das kann bei Minderjährigen niemals sein).

          Wenn ein Kind (egal ob unter oder über 18) eigene Einkünfte hat, die zu einer Erklärungspflicht führen, muss grundsätzlich eine eigene Erklärung abgegeben werden. Es gibt sogar Babys, die eine Steuererklärung abgeben müssen (machen dann natürlich stellvertretend die Eltern).


          >>>wo stehen solche allgemeinen Sachen geschrieben?

          In der Hilfe gibt es ja eine Anleitung, dort werden zumindest die Grundlagen erklärt (hoffe ich doch, durchgelesen habe ICH das noch nie). Wer seine Erklärung auf schriftlichen Formularen macht, bekommt in der Regel ein kleines Heftchen dazu. Praktisch ist beides das gleiche. Mehr will und darf Elster gar nicht leisten, für mehr Benutzerführung gibt es professionelle Software (etwa Wiso oder Taxman).

          Und irgendetwas muss ja für die Steuerberater auch noch übrig bleiben :-)
          Oder für uns hier im Forum ;-)


          >>>keine einbehaltene Steuer

          Das sollte man eigentlich wissen, mehr als die gezahlten Steuern kann man nicht zurückbekommen (das Finanzamt begibt nämlich keine Subventionen).


          >>>920 Pauschale

          Diese Info steht z.B. in der Elster-Hilfe, und zwar dort, wo auch die Kosten eingetragen werden müssten (Anlage N - zugegeben, nicht bei den Fahrtkosten, sondern erst weiter unten bei Zeile 40).

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Ausbildung unter 18

            Danke Stefan,
            daß du dir die Nächte wegen Beratungsresistenten Freaks wie mich um die Ohren schlägst. :-)
            Aber ich glaube ich habe es gerafft. Du und sabre habt ja mit dem Zaunpfahl gewunken...

            Der Große bekommt seine eigene Erklärung. Hat ja Einkünfte über 410€ gehabt.
            Da trage ich dann brav alles ein auch wenn kein Cent wieder zurückkommt. ;-)

            Gute Nacht,
            zelstera

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              #7
              AW: Ausbildung unter 18

              Hallo zelstera,

              solange keine Lohnsteuern abgeführt wurden, braucht eigentlich auch keine Erklärung abgegeben werden (außer: besondere Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte, oder weitere steuerpflichtige Einkünfte etwa aus Kapitalanlagen, Vermietung etc.).

              Die 410-Euro-Grenze ist wieder etwas anderes (sie gilt für Nebeneinkünfte), bei deinem Sohn dürfte erst einmal der Grundfreibetrag entscheidend sein (akktuell 8004 Euro).

              Leider ist das mit den Werbungskosten, Sonderausgaben und zum Teil auch bei den außergewöhnlichen Belastungen imho eine der Ungerechtigkeiten in unserem Staat: Diejenigen, die eine Unterstützung wirklich benötigen, weil sei relativ wenig verdienen, müssen ihre Kosten auch noch komplett alleine tragen. Und im anderen Fall bekommt jemand mit Höchststeuersatz sogar 42% seiner Kosten indirekt vom Finanzamt ersetzt, obwohl sich gerade dieses Klientel das auch locker alleine Leisten könnte.
              Aber so ist das nun einmal, wenn Sozialleistungen über das Steuersystem geregelt werden.

              War jetzt ein wenig Offtopic, passte aber dazu, dass hier beispielsweise die Fahrtkosten nicht steuermindernd wirken.

              MfG Stefan (wieder mitten in der Nacht:-)
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Ausbildung unter 18

                @ zelstera,

                >>>Ich verstehe nur nicht was diese 18Jahre Grenze soll<<<

                ab 18 und auswärtiger Unterbringung gibts den sog. Ausbildungsfreibetrag von max 924 Eur und wird monatsanteilig gewährt in dem beide Vorraussetzungen vorliegen.
                Die Einkünfte und Bezüge (z.B. Bafög, aber keine Darlehen), abzüglich Werbungskosten, des Kindes müssen aber mit angegeben werden und werden gegengerechnet wenn sie 1848 Euro übersteigen.
                LG MAX v S.

                (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                  #9
                  AW: Ausbildung unter 18

                  So, da bin ich wieder.

                  Ich habe beim Großen ganz normal die Anlage Kind wie beim 2-ten Kind ausgefüllt und die Erklärung übermittelt.
                  Jetzt kam der Bescheid und ist leider 400€ niedriger als die ElsterBerechnung ausgefallen. Und dabei war ich so zuversichtlich weil alle Plausibilitäts-Prüfungen OK waren...
                  Der Vergleich, den ich vom FA wieder zurückbekommen habe ist für mich als Laie nur zum Teil hilfreich. Egal.
                  Bis zum "Gesamtbetrag der Einkünfte" ist der Bescheid gleich mit den erklärten Daten.
                  Aber darunter hat das Computer-Programm vom FA?(O-Ton Sachbearbeiter) beim Großen den Freibetrag(7008€) berücksichtigt, beim anderen Kind wiederum nicht.(die Angaben in Elster waren bis auf die noch fehlende Identifikationsnummer beim 2-ten Kind gleich.)

                  Warum rechnet Elster bei den Kindern nicht genauso wie der Computer im Finanzamt?

                  Ich habe die Erklärung jetzt mal kopiert und hoffe sie mit eurer Hilfe so auszufüllen, daß die Berechnung mit dem Bescheid übereinstimmt. Eine Frage noch dazu:
                  Ich habe die in 2010 erstattete Kirchensteuer für 2009 nicht in Zeile 46 eingetragen. Ich schäme mich, auch wenn ich es nicht wusste... aber wie ist es mit der Einkommensteuer und dem Soli; Müssen diese erhaltenen Beträge auch irgendwo eingetragen werden?
                  Wenn ja, wo?

                  Danke und Gruß,
                  zelstera

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                    #10
                    AW: Ausbildung unter 18

                    Hallo zelstera,

                    >>>Aber darunter hat das Computer-Programm vom FA?(O-Ton Sachbearbeiter) beim Großen den Freibetrag(7008€) berücksichtigt, beim anderen Kind wiederum nicht.

                    Den genannten Freibetrag gibt s eigentlich nur, wenn er besser als das Kindergeld ist (Günstigerprüfung). Wenn das bei euch nur bei einem von zwei Kindern der Fall war, liegt ihr vermutlich genau auf der Grenze; in einem Fall ist das Kindergeld noch günstiger, im anderen nicht.
                    Das sollte Elster aber auch berücksichtigen, ich kann von hier aus nicht sagen wo der Fehler liegt.

                    ("Computer-Programm vom FA?" - Ja auch die Finanzämter arbeiten schon elektronisch:-), die Software läuft aber grob auf der gleichen Basis wie die Elsterberechnung)


                    >>>Ich habe die in 2010 erstattete Kirchensteuer für 2009 nicht in Zeile 46 eingetragen. Ich schäme mich, auch wenn ich es nicht wusste... aber wie ist es mit der Einkommensteuer und dem Soli; Müssen diese erhaltenen Beträge auch irgendwo eingetragen werden?

                    Das Vergessen der Kirchensteuer im Hauptvordruck kommt ziemlich oft vor, die Finanzämter korrigieren das aber in der Regel automatisch (wenn einer wissen muss, wieviel Kirchensteuer gezahlt wurde, dann ist das doch meist das Finanzamt;-).
                    Und nein, die anderen Steuern müssen niergends angegeben werden, nur die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe abgesetzt werden (das ist der Grund für den Eintrag).

                    MfG Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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