Hallo zusammen,
2010 habe ich nach abgeschlossenem Studium erst seit August eine steuerpflichtige Beschäftigung als Beamter im gehobenen Dienst aufgenommen.
Daher darf ich dieses Jahr meine erste Steuererklärung abgeben.
Die Summe meiner Bezüge in den 4 Monaten lag unter den 8004 Euro. Daher wollte ich eine "Minimal-Steuererklärung" ohne großen Aufwand, ohne Werbungskosten und sonstige Aufstellungen machen, da die gesamten Steuern für 2010 ohnehin zurückgezahlt werden sollten.
Meine Frage: MUSS ich neben dem Mantelbogen und Anlage N zusätzlich die Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen und einreichen? Ich könnte da die Informationen über die private Krankenversicherung und die Pflegepflichtversicherung eintragen. Das würde allerdings nichts an der Steuer ändern. Daher hätte ich auf sie (die Anlage) verzichtet.
Also: Bin ich zur Abgabe der Anlage verpflichtet, oder kann ich sie auch weglassen?
Danke für die Hilfe an die steuererfahrenen Mitbürger
2010 habe ich nach abgeschlossenem Studium erst seit August eine steuerpflichtige Beschäftigung als Beamter im gehobenen Dienst aufgenommen.
Daher darf ich dieses Jahr meine erste Steuererklärung abgeben.
Die Summe meiner Bezüge in den 4 Monaten lag unter den 8004 Euro. Daher wollte ich eine "Minimal-Steuererklärung" ohne großen Aufwand, ohne Werbungskosten und sonstige Aufstellungen machen, da die gesamten Steuern für 2010 ohnehin zurückgezahlt werden sollten.
Meine Frage: MUSS ich neben dem Mantelbogen und Anlage N zusätzlich die Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen und einreichen? Ich könnte da die Informationen über die private Krankenversicherung und die Pflegepflichtversicherung eintragen. Das würde allerdings nichts an der Steuer ändern. Daher hätte ich auf sie (die Anlage) verzichtet.
Also: Bin ich zur Abgabe der Anlage verpflichtet, oder kann ich sie auch weglassen?
Danke für die Hilfe an die steuererfahrenen Mitbürger
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