AW: Freiwillige KV und PV
Vielen Dank für die sehr hilfreiche Antwort. Dann kann ich meine Steuererklärung endgültig abschließend bearbeiten.
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AW: Freiwillige KV und PV
entscheidend ist zunächst mal ob es sich um eine gesetzliche krankenkasse gehandelt hat oder eine private. ersteres kommt auf die erste seite Zeile 18ff. und letzteres auf die zweite Seite Zeile 31ff.
die geleisteten beiträge müssen nach basisabsicherung KV, PV und wahlleistungen aufgeteilt werden, dazu sollte es von der krankenkasse eine mitteilung oder bescheinigung geben (kann man sicher auch anfordern).
dem finanzamt muß man erstmal nix beilegen, die kriegen die zahlen von den kassen ja auch gemeldet. ansonsten melden die sich schon, wenn sie noch was brauchen.
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Freiwillige KV und PV
Hallo,
habe letztes jahr für 3 Monate meine Krankenversicherung selbst zahlen müssen, weil ich arbeitslos geworden bin und keine Leistungen durch die Ämter erhalten habe. Das waren ca. 140,00 EUR im Monat. Diese möchte ich jetzt in meiner Steuererklärung angeben und weiß nicht genau in welche Zeile der AV ich diese eintragen muss. Ist es in Zeile 31 und 32 oder sind dies die falschen. Reicht dem Finanzamt mein Kontoauszug über die Zahlungen oder muss eine Bescheinigung der Krankenkasse beiliegend sein?
Schon mal vielen Dank für eure Hilfe.
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