Hallo,
ich habe eine Frage zu (Alt-)Verlusten bzw. solchen, die z.B. in der Anlage SO ab Z. 41 (soweit mir bekannt) einzugeben sind.
Handelt es sich generell nur dann um einen (Alt-)verlust, wenn das Wertpapier (hier: Alpha-Zertifikat, d.h. keine Finanzinnovation) innerhalb EINES Jahres wieder verkauft wurde?
Ich hatte mal vor Jahren in einer Steuererklärung irgendwo Wertpapierverluste nach 4 Jahren Haltedauer angegeben und für diese wurde ein Verlustvortrag amtlich festgestellt.
Was genau gilt nun?
Besten Dank,
Chris
ich habe eine Frage zu (Alt-)Verlusten bzw. solchen, die z.B. in der Anlage SO ab Z. 41 (soweit mir bekannt) einzugeben sind.
Handelt es sich generell nur dann um einen (Alt-)verlust, wenn das Wertpapier (hier: Alpha-Zertifikat, d.h. keine Finanzinnovation) innerhalb EINES Jahres wieder verkauft wurde?
Ich hatte mal vor Jahren in einer Steuererklärung irgendwo Wertpapierverluste nach 4 Jahren Haltedauer angegeben und für diese wurde ein Verlustvortrag amtlich festgestellt.
Was genau gilt nun?
Besten Dank,
Chris
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