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Bankeninsolvenz, nahezu Totalverlust, steuerliche Absetzbarkeit?

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    Bankeninsolvenz, nahezu Totalverlust, steuerliche Absetzbarkeit?

    Hallo,

    lassen sich nahezu Totalverluste aufgrund einer Lehman-Bankeninsolvenz auf irgendeine Art und Weise in einer Steuererklärung in einem Formular angeben?
    Konkret handelt es sich hier um ein Alpha-Zertifikat welches einen nahezu Totalverlust aufgrund der Finanzkrise bzw. Lehman-Insolvenz erlitten hat.
    Haltedauer größer 2 Jahre, der Kauf war im Januar 2007.

    Besten Dank für jede Hilfe.

    Chris

    #2
    AW: Bankeninsolvenz, nahezu Totalverlust, steuerliche Absetzbarkeit?

    OT
    . . . und wieseo überhaupt Verlust:
    Die US-Grossbank JPMorgan Chase zahlt ehemaligen Lehman Brothers Kunden eine Entschädigung von insgesamt 860 Millionen Dollar.
    ( http://www.drs.ch/www/de/drs/nachrichten/nachrichtenticker/oid.798cc9796e0f828c2f3991430cfd30b9.html?s=wi u.a. )
    Mit freundlichen Grüßen
    gez. D. Cremer

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      #3
      AW: Bankeninsolvenz, nahezu Totalverlust, steuerliche Absetzbarkeit?

      Hallo DC1961-1,

      >>>. . . und wieseo überhaupt Verlust:

      Vielleicht, weil es trotz Entschädigung nicht zu einem Gewinn führte?

      Mir sind jetzt die genauen Bedingungen und überhaupt die Grundlage dieser Entschädigung nicht bekannt, aber seit wann gibt es in einem solchen Fall 100%?
      Es wäre dann beispielsweise zu klären, wie das Alpha-Index-Express-Bonus-Zertifikat (darum handelt es sich übrigens im Fall von lchris1) selbst abgeschnitten hätte.
      Nehmen wir mal ein anderes Beispiel, nämlich einen Optionsschein. Wenn nun der Strike am Ende nicht übertroffen wurde (und da gab es sicherlich viele zu dieser Zeit), dann wäre allein durch die Insolvenz gar kein Schaden entstanden.

      Und ob der TE aus dieser speziellen Aktion etwas bekommen hat, ist auch fraglich (es gab sogar noch zahlreiche andere Entschädigungen oder Vergleiche). Denn es ging dabei sicherlich nicht um ALLE Lehman-Brothers-Geschäfte.

      MfG Stefan
      Zuletzt geändert von reckoner; 25.04.2011, 09:50.
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Bankeninsolvenz, nahezu Totalverlust, steuerliche Absetzbarkeit?

        In meinem Falle sitze ich auf tatsächlichen Verlusten von über 5000 EUR.
        Da es sich um ein spezielles Zertifikat gehandelt hat, wären auch bei schlechter Kursentwicklung aufgrund der inneren Struktur mit so 40% Puffer etwa 100% zur Auszahlung gekommen.
        Es wäre schön, wenn ich diese Verluste zumindest steuerlich geltend machen könnte oder eben mit etwaigen Gewinnen / Zinszahlungen zukünftig verrechnen könnte.
        Zumindest wäre es ein Versuch wert.
        Nachdem der Kauf in Januar 2007 und "Verkauf / Rückgabe" so 3 Jahre später waren gibt es scheinbar keine Möglichkeit, dies steuerlich zu berücksichtigen.
        Egal wie:
        - Kursverluste: geht nicht
        - Veräußerungsverluste: geht nicht
        - Verlustvortrag: geht nicht
        - Vermögensschaden: geht nicht
        - außergewöhnliche Belastung: geht nicht
        - Argument Bankeninsolvenz: geht nicht
        Ich bin ratlos.

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          #5
          AW: Bankeninsolvenz, nahezu Totalverlust, steuerliche Absetzbarkeit?

          Zitat von lchris1 Beitrag anzeigen
          Es wäre schön, wenn ich diese Verluste zumindest steuerlich geltend machen könnte oder eben mit etwaigen Gewinnen / Zinszahlungen zukünftig verrechnen könnte.
          Wenn Lehman nicht pleite gegangen wäre und du statt einem Verlust einen netten Gewinn gemacht hättest, hättest du dann Steuern darauf entrichten müssen?
          Wenn das Zertifikat keine Finanzinnovation war, dann wohl nein, da vor dem 14.3.07 gekauft und länger als 1 Jahr gehalten. Da ist es im Gegenzug zwar bedauerlich, dass man im Gegenzug auf dem Verlust sitzen bleibt, aber wenn die Allgemeinheit nicht am Gewinn beteiligt gewesen wäre, warum sollte sie sich am Verlust beteiligen?

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            #6
            AW: Bankeninsolvenz, nahezu Totalverlust, steuerliche Absetzbarkeit?

            Ganz einfach:
            Es handelt sich eben nicht um "normale" Kursverluste, sondern diese USA-Bank wurde ev. wohl ganz gezielt in die "Insolvenz geführt", damit möglichst viele Zertifikate-Inhaber außerhalb der USA die Zeche zahlen. Vor dem Hintergrund, dass der Kauf dieser Papiere von "deutschen" Banken auf Provisionsbasis so "empfohlen" wurde, die sich jetzt natürlich auf Kosten des dt. Steuerzahlers (bei ihren eigenen Problemen) sanieren lassen und erneut profitieren.
            Anderes Thema:
            Lasse ich mir z.B. die Augen lasern, weil ich keine Brille tragen will (und es geht schief, d.h. ich sehe hinterher immer noch nicht gut), dann kann ich das auf Kosten der Allgemeinheit absetzen. Verdient hat dann nur der Arzt.

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              #7
              AW: Bankeninsolvenz, nahezu Totalverlust, steuerliche Absetzbarkeit?

              ACHTUNG IRONIE!

              Dann lass Dir Die Augen lasern, aber frage nicht die Allgemeinheit, wie sie es bezahlen soll.
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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                #8
                AW: Bankeninsolvenz, nahezu Totalverlust, steuerliche Absetzbarkeit?

                Wie neysee bereits schreibt, scheitert die Absetzbarkeit an der Haltedauer > 1 Jahr. Dann wären auch die Gewinne steuerfrei gewesen.
                Aber versuch es. Trage es in die Anlage KAP Seite 1 Zeile 13 ein, dann muss die Ablehnung vom Finanzamt begründet werden und du bist auf der sicheren Seite.
                LG MAX v S.

                (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                  #9
                  AW: Bankeninsolvenz, nahezu Totalverlust, steuerliche Absetzbarkeit?

                  Wenn Ihnen Ihre Bank das so groß empfohlen hat, dann können Sie doch Ihren Berater wegen falscher oder unvollständiger Beratung verklagen. Aber sich das Geld (teilweise) von der Allgemeinheit (also über die Steuererklärung) zurück zu holen ist nun mal gesetztlich weder vorgesehen noch möglich.


                  Und wenn Sie nun genau wissen, dass Sie die Verluste nicht ansetzen dürfen (unabhängig davon, ob das nun logisch bzw. nachvollziehbar ist oder nicht), dann ist ein Ansatz der Veruste trotzdem schon im schlimmsten Fall versuchte Steuerhinterziehung; immerhin machen Sie - entgegen besserem Wissen - Ausgaben / Verluste geltend, die es (steuerrechtlich) nicht gibt.

                  Ok, im Zweifelsfall werden die wohl nur rausgestrichen, aber ansonsten ...

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                    #10
                    AW: Bankeninsolvenz, nahezu Totalverlust, steuerliche Absetzbarkeit?

                    Ganz sicher:
                    Sie erleutern den konkreten Sachverhalt und bitten um eine rechtsverbindliche Auskunft.
                    LG MAX v S.

                    (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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