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Ausbildung, Angaben vom Sohn werden nicht berücksichtigt

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  • Sabre
    antwortet
    AW: Ausbildung, Angaben vom Sohn werden nicht berücksichtigt

    Nur, damit das nicht falsch verstanden wird.

    Wenn es immer dieselbe Arbeitsstätte ist, sind es Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Damit können nur 0,30 € je Entfernungskilometer (also 0,30 € x 55km x Anzahl Tage) angesetzt werden...

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  • passi808
    antwortet
    AW: Ausbildung, Angaben vom Sohn werden nicht berücksichtigt

    moin,

    danke, dann weiß ich bescheid. Ja mit den Fahrkosten ist as so richtig. Er fährt täglich 55 km hi und 55km rück und in Elster stand drin 0,30cent pro km.
    Na dann vielen dank für die Hilfe
    passi808

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Ausbildung, Angaben vom Sohn werden nicht berücksichtigt

    Hallo,

    ja, es gehört in seine eigene Erklärung. Bei den Eltern dienen die Werbungskosten nur dazu, das Kindeseinkommen zu mindern und so ggf. das Kindergeld/den Kinderfreibetrag zu retten.


    >>>Auch nicht in unserer Erklrärung als Sonderausgabn oder so?

    Das wird aber hier nicht funktionieren, da erstens der Sohn eigenes Geld verdient und daher die Eltern seine Fahrtkosten nicht tragen MÜSSTEN (zumindest nicht in voller Höhe). Und zweitens gibt es vermutlich noch Kindergeld/Kinderfreibetrag, damit ist dann (grundsätzlich) alles abgegolten.


    >>>die Fahrkosten vom Sohn von 1881€

    Bist du dir sicher, dass das stimmt. Es müssten dann nämlich - bei angenommenen 80 Tagen - ca. 85 Kilometer Entfernung sein, ist das so?
    In dem Fall gelten zumindest für volle Jahre (also ab 2011) besondere Regeln. Entweder muss er mit dem eigenen PKW gefahren sein, oder aber wirkliche Kosten via Fahrkarten nachweisen. Es gibt nämlich eine Obergrenze von 4500 Euro bei der Fahrtkostenpauschale. Und es bleibt natürlich dabei, ohne Steuern gezahlt zu haben kann auch nichts erstattet werden.
    Das nur mal so als Info für die Zukunft.

    MfG Stefan

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  • passi808
    antwortet
    AW: Ausbildung, Angaben vom Sohn werden nicht berücksichtigt

    Hallo Stefan,

    danke für die Antwort. Ich habe den Tread gelesen, wenn das jetzt so richtig interpretiere, dann kann man die Fahrkosten vom Sohn von 1881€ bei Einkünften von 1600€ erst geltend machen, wenn er Steurn zahlen muss und dann seine eigen Erklärung abgibt... richtig?
    Auch nicht in unserer Erklrärung als Sonderausgabn oder so?
    danke passi808

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Ausbildung, Angaben vom Sohn werden nicht berücksichtigt

    Hallo,

    schau mal in diesen Thread, da geht es um fast die gleiche Sache: https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=29421

    MfG Stefan

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  • passi808
    hat ein Thema erstellt Ausbildung, Angaben vom Sohn werden nicht berücksichtigt.

    Ausbildung, Angaben vom Sohn werden nicht berücksichtigt

    Hallo Profis,

    habe folgendes Problem, ich habe die Daten für meine Frau und mich eingeben in Elster für 2010. Unser Sohn hat im September seine Ausbildung begonnen , nur 1600€ Ausbildungsvergütung bekommen. Bei den Fahrkosten von Wohnort( bei uns im Haushalt) zur Arbit habe ich mit den 0,30cent 2031,00€ errechnet. Die Plausibilitätsprüfung hat keine Probleme gefunden. Wenn ich jetzt aber über "Extras" die Steuerberechnung ducrhführe, werden die Angebn von meinem Sohn nicht berücksichtih. Sie werden nicht angeziet und tauchen auch nicht in der Berechnung auf. Ich habe auch schon mal die Daten vom Ausbildungsgeld und das Fahrgeld rausgelöscht und dann berechnen lassen.... ohne Veränderung. Also wird das nicht mit einbezogen...das ist doch falsch oder?
    Kann mir jemand sagen was ich falsch mache??

    danke im vorraus passi808
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