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    Anlage AV

    Hallo zusammen und noch ein frohes Osterfest,

    hier meine Frage:

    Muss ich die Anlage AV (Angabe von Altersversorgungsbeiträgen) im Fall einer Riesterrente ausfüllen, obwohl mein Anbieter die Daten bereits elektronisch übermittelt hat? In der Anlage finden ich jedoch darauf keinen Hinweis.

    Danke für die Auskunft im Voraus.

    Heiko

    #2
    AW: Anlage AV

    ja, die Anlage AV ist erforderlich.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage AV

      Über die Datenübermittlung wird den Finanzämtern nur mitgeleilt, dass Sie einen Riestervertrag haben.

      Mit der Anlage AV haben Sie dann die Entscheidung, ob Sie die Beiträge als zusätzliche Sondeausgaben ansetzen möchten oder nicht (oder neuerdings auch, ob Sie nur einen von ggf. mehreren vorhandenen Verträgen ansetzen möchten).

      Kommentar

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