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Frage zu Anlage AV (Riester-Rente)

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    Frage zu Anlage AV (Riester-Rente)

    Hallo,

    ich hoffe ihr könnt mir ein wenig behilflich sein.

    Ich habe eine Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG zur Vorlage Finanzamt (Riesterrente) und bin gerade dabei die Anlagen VL (Ehemann und Ehefrau/Hausfrau - Zusammenveranlagerung) auszufüllen.
    Der Ehemann macht seinen Sonderausgabenabzug geltend (für Beiträge lt. obigen Vertrag) und ist unmittelbar begünstigt.
    Die Ehefrau ist hier 2010 mittelbar begünstigt, kann allerdings unter Punkt 6
    Nein- ich bin mittelbar begünstigt
    und unter Punkt 20 zwar mittelbar begünstigt ankreuzen, allerdings weist mich dann das Formular auf ein Fehler hin.
    Kann die Ehefrau hier die Sonderausgabenabzüge geltend machen (Punkt 6 mit Ja) und dann später auf Punkt 20 mit mittelbar begünstigt ankreuzen?, obwohl im letzten Jahr keine Sonderausgabenabzüge geltend gemacht wurde und mittelbar begünstigt angegeben wurde?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe
    Gruß
    lemoncoke

    #2
    AW: Frage zu Anlage AV (Riester-Rente)

    Wenn man den zusätzlichen Sonderausgabenabzug nicht möchte (weil man keine Riester-Rente hat), dann sollte man meiner Meinung nach auch keine Anlage AV ausfüllen. Zeile 20 ist außerdem für die getrennte Veranlagung.

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      #3
      AW: Frage zu Anlage AV (Riester-Rente)

      Zeile 20 gilt sowohl für Zusammen- als auch für die getrennte Veranlagung. Der Hinweis zu den Besonderheiten bei der getrennten Veranlagung verwirrt ggf. etws.

      Ich verstehe nur nicht, warum jemand, der mittelbar begünstigt ist, Sonderausgabenabzug beantragen will. Schließlich muss man als mittelbar Begünstigter keine Beiträge leisten und die Höhe der Zulage wird aus den Beiträgen des unmittelbar begünstigten Ehegatten berechnet.

      Allerdings sollte das "Ja" und "für alle Beiträge" trotzdem möglich sein - damit der Vertrag mit aufgenommen werden kann und die Steuerberechnung richtig läuft (wegen der Vergleichsberechnung mit der ausgezahlten staatlichen Förderung).

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        #4
        AW: Frage zu Anlage AV (Riester-Rente)

        Ich habe eine Rister Rente und habe die Anlage AV ausgefüllt, mein Mann dagegen hat eine Lebensversicherung (Kapital) und keine Riesterrente, kann ich dann für ihn die Anlage AV weglassen und die Lebensversicherung beim Vorsorgeaufwand Seite 2 Zeile 49 angeben?

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          #5
          AW: Frage zu Anlage AV (Riester-Rente)

          Ja, genau so!

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            #6
            AW: Frage zu Anlage AV (Riester-Rente)

            Prima und bei meiner Riesterrente gebe ich hinten den monatlichen Betrag an, den ich zahle, oder?

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              #7
              AW: Frage zu Anlage AV (Riester-Rente)

              Nein, es sind Jahresbeiträge gefragt, und den kann man doch direkt von der Anbieterbescheinigung abschreiben.

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                #8
                AW: Frage zu Anlage AV (Riester-Rente)

                Okay dann hatte ich das doch erst richtig und habe es falsch geändert!

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                  #9
                  AW: Frage zu Anlage AV (Riester-Rente)

                  Und dann habe ich anschliessend bei Zeile 6 & 8 ein Kreuz sowie das ich unmittelbar begünstigt bin in Zeile 10 und dann bei Zeile 15 meinen Bruttoarbeitslohn von 2009 - ist richtig oder?

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