Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir ein wenig behilflich sein.
Ich habe eine Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG zur Vorlage Finanzamt (Riesterrente) und bin gerade dabei die Anlagen VL (Ehemann und Ehefrau/Hausfrau - Zusammenveranlagerung) auszufüllen.
Der Ehemann macht seinen Sonderausgabenabzug geltend (für Beiträge lt. obigen Vertrag) und ist unmittelbar begünstigt.
Die Ehefrau ist hier 2010 mittelbar begünstigt, kann allerdings unter Punkt 6
Nein- ich bin mittelbar begünstigt
und unter Punkt 20 zwar mittelbar begünstigt ankreuzen, allerdings weist mich dann das Formular auf ein Fehler hin.
Kann die Ehefrau hier die Sonderausgabenabzüge geltend machen (Punkt 6 mit Ja) und dann später auf Punkt 20 mit mittelbar begünstigt ankreuzen?, obwohl im letzten Jahr keine Sonderausgabenabzüge geltend gemacht wurde und mittelbar begünstigt angegeben wurde?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe
Gruß
lemoncoke
ich hoffe ihr könnt mir ein wenig behilflich sein.
Ich habe eine Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG zur Vorlage Finanzamt (Riesterrente) und bin gerade dabei die Anlagen VL (Ehemann und Ehefrau/Hausfrau - Zusammenveranlagerung) auszufüllen.
Der Ehemann macht seinen Sonderausgabenabzug geltend (für Beiträge lt. obigen Vertrag) und ist unmittelbar begünstigt.
Die Ehefrau ist hier 2010 mittelbar begünstigt, kann allerdings unter Punkt 6
Nein- ich bin mittelbar begünstigt
und unter Punkt 20 zwar mittelbar begünstigt ankreuzen, allerdings weist mich dann das Formular auf ein Fehler hin.
Kann die Ehefrau hier die Sonderausgabenabzüge geltend machen (Punkt 6 mit Ja) und dann später auf Punkt 20 mit mittelbar begünstigt ankreuzen?, obwohl im letzten Jahr keine Sonderausgabenabzüge geltend gemacht wurde und mittelbar begünstigt angegeben wurde?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe
Gruß
lemoncoke
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