verstehe ich es richtig, dass in die Zeile 71 die Gesamtsumme aus der ersten Spalte der Zeile 70 hingehört? Die Gesamtsumme aus der zweiten Spalte der Zeile 70 in meinem Fall ist gleich Null.
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andere außergewöhnliche Belastungen, Zeilen 68 und 71
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AW: andere außergewöhnliche Belastungen, Zeilen 68 und 71
Hallo elsterwerda,
>>>verstehe ich es richtig, dass in die Zeile 71 die Gesamtsumme aus der ersten Spalte der Zeile 70 hingehört?
Nicht ganz, dort gehören die in Zeile 68 enthaltenen Aufwendungen für haushaltsnahe Pflegeleistungen hin. Und zwar nur die, es kann ja auch noch andere außergewöhnliche Belastungen gegeben haben (etwa Pflegeleistungen außerhalb des Haushaltes, oder etwas ganz anderes wie 'normale' Krankheitskosten). Praktisch könnte das (maximal) der Betrag aus Zeile 70 sein, muss aber nicht.
Der Grund für diesen Eintrag ist wohl, dass dadurch die Pflegeaufwendungen nicht unter Umständen verfallen.
In einer Steuererklärung darf nämlich in der Regel jeder Betrag nur einmal eingetragen werden, also entweder in Zeile 68 oder in Zeile 77, nicht aber in beiden. Wenn nun dem Erklärenden nicht klar ist, ob er die zumutbare Eigenbelastung überhaupt übertrifft, so kann er ja nicht genau sagen, wo es hingehört. Die Zeile 71 dient nun dazu, dass der entsprechenden Teil von Zeile 68 unter Umständen doch als haushaltsnahe Dienstleistung betrachtet wird.
>>>Die Gesamtsumme aus der zweiten Spalte der Zeile 70 in meinem Fall ist gleich Null.
Die zweite Spalte beinhaltet ja jeweils die von irgendwo erstatteten Beträge. Und genau diese muss man in Zeile 71 herausrechnen.
Wenn es - wie bei dir - keine Erstattungen gab, ist natürlich auch nichts herauszurechnen.
MfG StefanZuletzt geändert von reckoner; 26.04.2011, 00:06.Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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AW: andere außergewöhnliche Belastungen oder Anlage Kind?
Hallo reckoner,
danke für Ihre ausführliche Erklärung.
> Und zwar nur die, es kann ja auch noch andere außergewöhnliche Belastungen gegeben haben
Jetzt bin ich unsicher, ob ich die außergewöhnliche Belastungen korrekt zugeordnet habe. Ich habe angenommen, dass in der Zeile 70 eben 'andere außergewöhnliche Belastungen' aufgeführt werden, die nicht den Zeilen 65 bis 67 zuzuordnen sind. In der Überschrift zu der Zeile 68 wird doch mit keinem Wort erwähnt, dass die hier aufgelistete außergewöhnliche Belastungen nur auf haushaltsnahe Pflegeleistungen beschränkt sind?
Ich bin nämlich auf die Zeile 70 ausgewiechen, weil ich damit gescheitert bin in der Anlage Kind die außergewöhnliche Aufwendungen/Belastungen, die wir wegen der Unterbringung unseres Kindes (Autismus, 17 Jahre) im Rahmen einer Hilfemaßnahme in einer betreuten Einrichtung haben, unterzubringen. Wir als Eltern sind zu den Kosten der Unterbringung mit 400,- Euro monatlich herangezogen. Hinzu kommen Fahrkosten - die Einrichtung ist 150 km entfernt. So weit ich es verstanden habe, sind die Möglichkeiten der Anlage Kind darauf beschränkt, die Kinderbetreuungskosten geltend zu machen, wenn beide zusammenlebenden Elternteile berufstätig sind. Oder kommen die Zeilen 69 bis 76 der Anlage Kind für mich in Frage? In dem ich dort die Zeile 75 'Es liegen keine der vorgenannten Gründe vor' ankreuze und dort die gesamte Aufwendungen eintrage? In unserem Fall ist nur ein Elternteil berufstätig, das zweite Elternteil hat keine Behinderung, befindet sich nicht in Ausbildung und ist chronisch erkrankt. Im Rahmen der Jugendhilfe zusammen mit dem Kind, den Fachärzten und dem Jugendamt wurde entschieden, dass das beste für das Kind ist, wenn er in einer fachmännisch betreuten Einrichtung wohnt.
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AW: andere außergewöhnliche Belastungen, Zeilen 68 und 71
Hallo elsterwerda,
die Anlage Kind ist nicht so ganz mein Thema, da lasse ich anderen den Vortritt, ich beschränke mich daher jetzt erstmal nur auf die außergewöhnlichen Belastungen auf dem Hauptvordruck.
>>>Ich habe angenommen, dass in der Zeile 70 eben 'andere außergewöhnliche Belastungen' aufgeführt werden, die nicht den Zeilen 65 bis 67 zuzuordnen sind.
Nein, andere außergewöhnliche Belastungen gehören doch in Zeile 68, steht auch eindeutig dran;-)
Und in den Zeilen 65 bis 67 macht ihr doch gar keine Einträge, oder? Denn euer Kind wohnt ja nicht bei euch (so hatte zumindest ich das mit der 'betreuten Einrichtung' verstanden). Aber OK, es könnte ja noch weitere pflegebedürftige Personen bei euch geben.
Jedenfalls kommen in diese Zeilen keine Beträge, also taucht auch nichts von dort in der Summe (Zeile 70) oder in Zeile 71 auf.
Übrigens kann man in Zeile 70 selbst gar nichts eintragen, der Wert wird von Elster automatisch gefüllt. Oder arbeitest du nicht mit Elster? (es gibt manchmal auch Leute, die dann trotzdem hier fragen)
>>>In der Überschrift zu der Zeile 68 wird doch mit keinem Wort erwähnt, dass die hier aufgelistete außergewöhnliche Belastungen nur auf haushaltsnahe Pflegeleistungen beschränkt sind?
Das ist ja auch nicht so, ganz im Gegenteil, in Zeile 68 können auch andere außergewöhnliche Belastungen enthalten sein. Und nun kommt das Problem: Wenn die zumutbare Eigenbelastung nicht erreicht wird, verfallen diese Einträge einfach. Über die Zeile 71 wird dann aber zumindest der als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbare Teil praktisch dorthin verschoben (in Zeile 77). Selbst ein zweites Mal neben Zeile 68 auch noch in Zeile 77 darfst du es hingegen nicht eintragen.
Ob auch eine Günstigerprüfung erfolgt (was ist besser, die außergewöhnlichen Belastungen oder die 20%), kann ich jetzt nicht sicher sagen. Im Zweifel würde ich Elster mal mit beiden Möglichkeiten rechnen lassen.
MfG StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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