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Generelle Frage Kinderbetreuungskosten

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    Generelle Frage Kinderbetreuungskosten

    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine generelle Frage zum Thema Kinderbetreuungskosten, nachdem ich mich soeben durch die Anlage Kind durchgearbeitet habe:

    Wenn ich das richtig verstanden habe sind Kinderbetreuungskosten für Kinder unter drei Jahren nur dann absetzbar, wenn beide Eltern dafür einen Grund haben (Erwerbstätigkeit, Ausbildung o.ä.).

    Wenn jetzt beide Elternteile 50% arbeiten würden, dann könnte man die Kosten voll absetzen, da ja beide berufstätig sind, auch wenn (zumindest rechnerisch) immer einer zu Hause sein könnte. Schließlich wird nur nach dem Beschäftigungszeitraum, nicht aber nach der Wochenstundenzahl gefragt.

    Wenn ein Elternteil zu 100% arbeitet und das andere (z.B. in Elternzeit eines zweiten Kindes) wieder zu Hause ist, muss man entweder alles selbst zahlen oder das Kind aus dem gewohnten Tagesablauf umgewöhnen, um es später wieder in den Kindergarten eingewöhnen zu müssen.

    Stimmt das so, oder habe ich was übersehen?

    Danke und viele Grüße,
    mibuka

    #2
    AW: Generelle Frage Kinderbetreuungskosten

    Nein, das stimmt so.

    Da auch Mini-Jobs als "voll" Erwerbstätigkeit zählen, werden auch die 50%-Stellen angesenen. Bleibt aber EIN Elternteil die ganze Zeit zu hause (aus welchem Grund auch immer), gibt es keinen Abzug als erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten.

    Eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit (Krankheit, Mutterschutz, Arbeitslosigkeit) von bis zu vier Monaten wird übrigens als "Erwerbstätigkeit" angesehen - siehe auch die Eingabehinweise von Elster zu "Erwerbstätigkeit".

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      #3
      AW: Generelle Frage Kinderbetreuungskosten

      Hallo,

      danke für die Antwort, leider verstehe ich sie nicht ganz, oder ich habe mich ungeschickt ausgedrückt:

      Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
      Da auch Mini-Jobs als voll Erwerbstätigkeit zählen, werden auch die 50%-Stellen angesenen. Bleibt aber EIN Elternteil die ganze Zeit zu hause (aus welchem Grund auch immer), gibt es keinen Abzug als erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten.
      Mir ging es genau um die Zeiten, in denen einer voll zu Hause bleibt, im Gegensatz zu dem Fall, dass eben z.B. beide 50% arbeiten (oder im Extremfall einer nur 1 Stunde pro Monat, der andere voll.) also im Prinzip um die Tatsache, dass die Wochenstunden/tatsächliche zeitliche Beanspruchung durch die Erwerbstätigkeit wohl nicht geprüft wird.

      Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
      Eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit (Krankheit, Mutterschutz, Arbeitslosigkeit) von bis zu vier Monaten wird übrigens als Erwerbstätigkeit angesehen - siehe auch die Eingabehinweise von Elster zu Erwerbstätigkeit.
      Ja, aber da steht was von Unterbrechung. Wenn sich jetzt an den Mutterschutz Elternzeit anschließt, scheint das ja wohl nicht ganz einheitlich gehandhabt zu werden, ob der Mutterschutz zur Zeit der Erwerbstätigkeit zählt oder nicht, soweit ich das verschiedenen Foren entnehmen konnte.

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