Hallo zusammen,
ich habe mal eine generelle Frage zum Thema Kinderbetreuungskosten, nachdem ich mich soeben durch die Anlage Kind durchgearbeitet habe:
Wenn ich das richtig verstanden habe sind Kinderbetreuungskosten für Kinder unter drei Jahren nur dann absetzbar, wenn beide Eltern dafür einen Grund haben (Erwerbstätigkeit, Ausbildung o.ä.).
Wenn jetzt beide Elternteile 50% arbeiten würden, dann könnte man die Kosten voll absetzen, da ja beide berufstätig sind, auch wenn (zumindest rechnerisch) immer einer zu Hause sein könnte. Schließlich wird nur nach dem Beschäftigungszeitraum, nicht aber nach der Wochenstundenzahl gefragt.
Wenn ein Elternteil zu 100% arbeitet und das andere (z.B. in Elternzeit eines zweiten Kindes) wieder zu Hause ist, muss man entweder alles selbst zahlen oder das Kind aus dem gewohnten Tagesablauf umgewöhnen, um es später wieder in den Kindergarten eingewöhnen zu müssen.
Stimmt das so, oder habe ich was übersehen?
Danke und viele Grüße,
mibuka
ich habe mal eine generelle Frage zum Thema Kinderbetreuungskosten, nachdem ich mich soeben durch die Anlage Kind durchgearbeitet habe:
Wenn ich das richtig verstanden habe sind Kinderbetreuungskosten für Kinder unter drei Jahren nur dann absetzbar, wenn beide Eltern dafür einen Grund haben (Erwerbstätigkeit, Ausbildung o.ä.).
Wenn jetzt beide Elternteile 50% arbeiten würden, dann könnte man die Kosten voll absetzen, da ja beide berufstätig sind, auch wenn (zumindest rechnerisch) immer einer zu Hause sein könnte. Schließlich wird nur nach dem Beschäftigungszeitraum, nicht aber nach der Wochenstundenzahl gefragt.
Wenn ein Elternteil zu 100% arbeitet und das andere (z.B. in Elternzeit eines zweiten Kindes) wieder zu Hause ist, muss man entweder alles selbst zahlen oder das Kind aus dem gewohnten Tagesablauf umgewöhnen, um es später wieder in den Kindergarten eingewöhnen zu müssen.
Stimmt das so, oder habe ich was übersehen?
Danke und viele Grüße,
mibuka
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