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Abbruchhinweis

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    Abbruchhinweis

    Habe bei einer Steuererklärung folgenden Hinweis erhalten:

    Leider konnte zu dem Abbruch-Hinweis 04564 kein Erläuterungstext gefunden werden.

    Wer kann mir hier weiterhelfen? Was habe ich falsch gemacht??

    #2
    AW: Abbruchhinweis

    Hallo,

    hier der Text für den Hinweis:

    "Der Wert zu Kz 47.170 bzw. 48.170 ("Vom Arbeitgeber ausgezahltes Kindergeld") ist unzulässig. Es ist das auf der Lohnsteuerkarte bescheinigte Kindergeld einzutragen."

    Ggf. ist hier ein zu hoher - oder zu niedriger Wert - eingetragen. "0" sollte dort zudem auch nicht stehen, wenn kein Kindergeld vom Arbeitgeber gezahlt wurde, dann einfach das Feld frei lassen.



    Ansonsten:
    Welche Version von Elster-Formular nutzen Sie?
    Aktuell ist 12.2.0.6412p. Wenn Sie eine ältere Version nutzen, kann dies der Grund für den Hinweis sein - oder zumindest dafür, dass der Text nicht angezeigt wird.

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