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Anlage AV, Zusätzlicher Sonderausgabenabzug, Zeile 7 oder 8?

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    Anlage AV, Zusätzlicher Sonderausgabenabzug, Zeile 7 oder 8?

    Bei der Anlage AV sitze ich gerade an der Stelle "Zusätzlicher Sonderausgabenabzug".

    Ich denke, ich muss das Kreuz bei "Ja" machen. Aber an welcher Stelle genau, bei "für alle Beiträge" oder bei "für Beiträge laut obigen Vertägen"?

    Ich verstehe den Unterschied zwischen den beiden nicht!


    Kennt jemand den Unterschied und wie ich herausfinden kann, an welcher Stelle ich das Kreuz setzen muss?

    Oder muss das Kreuz bei "Nein" gesetzt werden? Was ist eigentlich ein "zusätzlicher Sonderausgabenabzug"?

    Danke.

    #2
    AW: Anlage AV, Zusätzlicher Sonderausgabenabzug, Zeile 7 oder 8?

    Ich denke, ich muss das Kreuz bei "Ja" machen. Aber an welcher Stelle genau, bei "für alle Beiträge" oder bei "für Beiträge laut obigen Vertägen"?
    -> Das ist nur interessant, wenn Sie mehrere Riester-Verträge haben (s. u.)


    Ich verstehe den Unterschied zwischen den beiden nicht!

    Kennt jemand den Unterschied und wie ich herausfinden kann, an welcher Stelle ich das Kreuz setzen muss?
    -> Wenn Sie mehr als einen Riester-Vertrag haben, können Sie entscheiden, ob Sie für alle Beiträge den zusätzlichen Sonderausgabenabzug beantragen möchten, oder nur für den / die Verträge, die Sie in der Anlage AV erfassen. Wenn Sie nur einen Riester-Vertrag haben, gibt es keinen Unterschied. Da bedeutet "für alle Verträge" das selbe wie "für obige Verträge".


    Oder muss das Kreuz bei "Nein" gesetzt werden?
    -> Nur, wenn Sie keinen zusätzlichen Sonderausgabenabzug wünschen.

    Was ist eigentlich ein "zusätzlicher Sonderausgabenabzug"?
    -> Sie können die Beiträge, die Sie in Ihren Riestervertrag geleistet haben, als Sonderausgaben ansetzen. Wenn die Steuermäßigung, die sich hieraus ergibt, größer ist, als die bereits ausgezahlte Zulage, wird Ihnen die Differenz erstattet.

    Hierbei sollten Sie allerdings beachten, dass Sie falls Sie den Vertrag nicht "bestimmungsgemäß" verwenden (also z. B. sich die Beiträge vorzeitig ausszahlen lassen) diese Steuerermäßigungen zurück zahlen müssen (das wird von vielen Anbietern leider nicht so deutlich gemacht).


    Ob Sie nun den zusätzlichen Sonderausgabenabzug wünschen oder nicht, bleibt natürlich Ihnen überlassen. Eine grundsätzliche Entscheidung, ob es nun besser oder schlechter ist, gibt es nicht.

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      #3
      AW: Anlage AV, Zusätzlicher Sonderausgabenabzug, Zeile 7 oder 8?

      Danke nochmal! Die Antworten haben mir sehr geholfen.

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