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Krankengeld / Verletztengeld

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  • Charlie24
    antwortet
    Das Verletztengeld ist doch keine steuerfreie Aufwandsentschädigung! Lies mal die Eingabehilfe zu Zeile 27 der Anlage N!

    Einkommensersatzleistungen sind 2019 in Zeile 38 des Hauptvordrucks zu erklären, bei einer Zusammenveranlagung in der Zeile für die Ehefrau.

    Bitte Fragen nicht an so alte Beiträge dranhängen, lieber ein neues Thema eröffnen!

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  • Alohajoe
    antwortet
    Ah stimmt, da steht Aufwandsentschädigung... Das kommt davon, wenn man sich zu sehr auf Google verlässt

    Danke für die schnelle Antwort!

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Hast Du mal im 2019er Formular geguckt, was dort in Zeile 27 der Anlage N einzutragen ist? Das Verletztengeld gehört in Zeile 38 des Hauptvordrucks.

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  • Alohajoe
    antwortet
    Hallo,

    ich bin gerade dabei, für meine Schwiegermutter die Einkommensteuererklärung zu machen (mit ElsterFormular 21.2), und bin dabei auf ein Problem gestoßen.

    Meine Schwiegermutter hat 2019 vom 1.1. - 23.9. gearbeitet, und hatte kurz vor Ende des Vertrags einen Arbeitsunfall, mit dessen Folgen sie noch heute zu kämpfen hat. Sie hat daraufhin von der Krankenkasse Entgeltersatzleistungen - genauer gesagt Verletztengeld - in Höhe von ca. 3700€ bekommen.
    Diese Summe unterliegt ja nun eigentlich dem Progressionsvorbehalt. Aber wenn ich die 3700€ in Zeile 27 Anlage N eintrage, ändert sich nichts an der Summe, die erstattet wird. Auch der Prozentsatz der Steuerberechnung ändert sich nicht.

    Wo liegt hier mein Denk- bzw. Eingabefehler?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Krankengeld / Verletztengeld

    Es ist zwar steuerfrei, unterliegt jedoch dem sog. Progressionsvorbehalt, was dazu führt, das für dein übriges steuerpflichtiges Einkommen ein höherer Steuersatz zur Anwendung kommt.
    Das führt zu einer geringeren Steuererstattung.

    Das Thema brutto, also ohne Abzug oder Geltendmachung der vom Krankengeld einbehaltenen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ist ein bekanntes Problem, es gibt aber m. W. keine Rechtsprechung dazu.

    https://www.jurion.de/gesetze/estr_2...tax_602&sort=1

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  • Yakisikli
    antwortet
    AW: Krankengeld / Verletztengeld

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Schau mal bei Zeile 91 des Hauptvordrucks! Brutto ist richtig!
    danke, habs gefunden und reingeschrieben und bekomme ca. 300 € weniger raus

    hab gemeint steuerfrei ?? und brutto ?? passt doch nicht zusammen
    kannst es mir kurz erklären bitte

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Krankengeld / Verletztengeld

    ... oder wo anders eintragen

    2. frage: den betrag als "brutto" wie Bescheinigung von der krankenkasse ?
    Schau mal bei Zeile 91 des Hauptvordrucks! Brutto ist richtig!

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  • Yakisikli
    antwortet
    AW: Krankengeld / Verletztengeld

    hallo

    hab 2 fragen zum verletztengeld sprich war arbeitsunfall

    in dem text von der krankenkasse lautet:
    diese entgeltersatzleistungen sind steuerfrei
    verletztengeld 2326,34 € betrag "brutto" steht in klammer daneben

    1. frage: soweit wie ich mich hier informiert habe, in die zeile 27 Anlage N also zu "arbeitnehmerbeiträge zu arbeitslosenversicherung"
    ist dass richtig ?? und da steht schon was drin, dann einfach zusammenrechnen ??
    oder wo anders eintragen

    2. frage: den betrag als "brutto" wie Bescheinigung von der krankenkasse ?

    gruss yakisikli

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Von der Logik her, müssten es die Bruttobeträge sein.

    Denn Sie erwerben ja durch die Zahlung an die Rentenkasse z. B. Rentenansprüche.

    Aber so ein Fall hatte ich bisher noch nicht. Die Krankenkasse sollte hier Ihnen einen Bescheid ausgestellt haben, was dem Finanzamt mitzuteilen ist.

    Höhere Steuerschuld: Je höher der Ansatz des Betrages für den Progressionsvorbehalt ist, desto höher ist Ihre Steuer, da sich der Steuersatz erhöht.

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  • Einstein79
    antwortet
    Hallo Bara,

    habe nachgefragt bei der Krankenkasse, es wurden von denn Brutto Verletztengeld, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Daraus ergab sich dann mein Netto Verletztengeld.
    Ist das richtig das ich nur das Netto Verletztengeld bekommen habe und bei der Steuererklärung das Brutto Verletztengeld angebe muß?
    Ich fage das nur, weil ich bei meiner Steuerberechnung mit Brutto Verletztengeld weniger herausbekomme an Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer als mit den Netto Verletztengeld!

    Mit freundlichen Grüßen
    Stefan

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Das Verletzengeld sollte steuerfrei sein, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Einkommensteuergesetz. D. h. es wird nicht selbst besteuert sondern erhöht lediglich den Steuersatz.

    Link zu § 32b, bitte anklicken

    Was mich etwas stutzig macht, dass Sie ein Steuerabzug vorgenommen wurd. Rufen Sie doch am besten einmal bei Ihrer Krankenkasse/Arbeitgeber an, warum dies der Fall war.

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  • Einstein79
    hat ein Thema erstellt Krankengeld / Verletztengeld.

    Krankengeld / Verletztengeld

    Guten Abend,

    muß ich bei meiner Einkommensteuererklärung unter N,Seite 1, Zeile 27 das Brutto oder das Netto Verletztengeld eintragen?
    Laut elster soll das verletztengeld ja steuerfrei sein, hab aber das verletztengeld nach abzug von steuern bekommen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Stefan
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