Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kinderbetreuungskosten oder haushaltsnahe Dienstleistung?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kinderbetreuungskosten oder haushaltsnahe Dienstleistung?

    Hallo, ich habe als Alleinerziehende eine Betreuung für meinen Sohn als Mini-Job. Diesen trage ich ja im Hauptvordruck ein. Muss ich das ganze nochmals als Kinderbetreuungskosten eintragen, in der Anlage Kind?

    Danke für die Hilfe

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten oder haushaltsnahe Dienstleistung?

    Die Eingabehilfe von Elsterformular gibt dazu folgende Erläuterung ab: Für Aufwendungen, die zu den Kinderbetreuungskosten (Zeilen 61 bis 90 der Anlage Kind) gehören, kann keine Steuerermäßigung nach § 35 a EStG geltend gemacht werden.

    Kommentar


      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten oder haushaltsnahe Dienstleistung?

      Oder anders herum gesagt: nur, wenn es keine Kinderbetreuungskosten sind (z. B. weil die Eltern nicht beide berufstätig waren oder das Kind nicht zwischen 3 und 6 Jahre alt ist), können sie im Mantelbogen als haushaltsnahe Dienstleistungen angestzt werden.

      Kommentar

      Lädt...
      X