Liebe Gemeinde,
ich bitte um Rat zu der Frage ob in unserem Fall die Kinderbetreungskosten auf beide Lebenspartner aufgeteilt werden können oder nicht. Das Beispiel:
2 Unverheiratete Lebenspartner, beide berufstätig (ca in gleichem Verhältnis), mit einem Kind (unter 3 Jahren) in Kita untergebracht.
Frage nun also: Können die Kita-Betreuungskosten auf beide Partner verteilt werden, da wir uns die Kosten ja auch teilen.
Habe nämlich gehört, dass dieses bei unverheirateten Lebenspartnern nicht möglich sei!?
Vielleicht weiß jemand mehr zu dem Thema.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichem Gruß
Sascha
ich bitte um Rat zu der Frage ob in unserem Fall die Kinderbetreungskosten auf beide Lebenspartner aufgeteilt werden können oder nicht. Das Beispiel:
2 Unverheiratete Lebenspartner, beide berufstätig (ca in gleichem Verhältnis), mit einem Kind (unter 3 Jahren) in Kita untergebracht.
Frage nun also: Können die Kita-Betreuungskosten auf beide Partner verteilt werden, da wir uns die Kosten ja auch teilen.
Habe nämlich gehört, dass dieses bei unverheirateten Lebenspartnern nicht möglich sei!?
Vielleicht weiß jemand mehr zu dem Thema.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichem Gruß
Sascha
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