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Kinderbetreuungskosten bei Unverheirateten.

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    Kinderbetreuungskosten bei Unverheirateten.

    Liebe Gemeinde,

    ich bitte um Rat zu der Frage ob in unserem Fall die Kinderbetreungskosten auf beide Lebenspartner aufgeteilt werden können oder nicht. Das Beispiel:
    2 Unverheiratete Lebenspartner, beide berufstätig (ca in gleichem Verhältnis), mit einem Kind (unter 3 Jahren) in Kita untergebracht.

    Frage nun also: Können die Kita-Betreuungskosten auf beide Partner verteilt werden, da wir uns die Kosten ja auch teilen.

    Habe nämlich gehört, dass dieses bei unverheirateten Lebenspartnern nicht möglich sei!?
    Vielleicht weiß jemand mehr zu dem Thema.

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichem Gruß

    Sascha

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten bei Unverheirateten.

    Die Kinderbetreuungskosten können aufgeteilt werden. Dies ergibt sich z. B. auch aus der Angabe auf der Anlage Kind Seite 3 nach der Zeile 76. Dort wird von Elternteilen gesprochen. Zu den Elternteilen zählt man wohl unstreitig auch, wenn man nicht verheiratet ist.

    Kommentar


      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten bei Unverheirateten.

      Hallo,

      >>>Habe nämlich gehört, dass dieses bei unverheirateten Lebenspartnern nicht möglich sei!?

      Vermutlich war damit ein NICHT leibliches Kind gemeint (also ein mit in die Beziehung gebrachtes Kind), dort geht das imho nicht.

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten bei Unverheirateten.

        Vielen Dank dann für die schnellen Auskünfte.

        Gruß

        Sascha

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