Hallo zusammen
Ich muss ein wenig ausholen, bevor ich die eigentlich Frage stelle ;-)
Mein Mann arbeitet in Einsatzwechseltätigkeit und hat seit über 10 Jahren einen Firmenwagen mit privater Nutzung.
Bis Juli 2010 wurde dies von der Firma folgendermaßen berechnet.
1% vom Bruttolistenpreis (234,-€) nur Netto abgezogen.
Im August 2010 bekam er ein neues Dienstfahrzeug.
In dem Übernahmeprotokoll war statt Einsatzwechseltätigkeit, das Kreuz bei überwiegend fester Standort und Entfernung einfach zum festen Einsatzort: 74km
Mein Mann fährt seit ca 2,5 Jahren täglich 74km zu ein und demselben Kunden. Gelegentlich auch mal zu anderen Betriebstellen des > Kunden <, jedoch nie ! in seine Firma.
Es ist aber möglich, dass er von einem zum anderen Tag in ein anderes Projekt muss.
plötzlich sieht die Abrechnung so aus:
Gehalt
geldwerter Vorteil 519,48
Fahrtkostenpauschalversteuerung: 333,-€
Abzug FK pauschalverst.: ./. 333,-€
Beim Netto werden dann 519,48€ abgezogen
dann noch die 234,-€
und die Steuern (57,19) werden erst abgezogen, dann wieder zugerechnet.
Begründung des AG: das Finanzamt vor Ort (800km von hier) verlangt diese Abrehnungsform, weil er immer zum selben Kunden fährt
Seit September versuchen wir nun, den AG davon zu überzeugen, dass diese Vorgehensweise nicht richtig ist.
Die betriebliche Einrichtung eines Kunden stellt selbst dann keine regelmäßige Arbeitsstätte im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) dar, wenn der Arbeitnehmer bei dem Kunden längerfristig eingesetzt ist.
Festhalten am Senatsurteil vom 10. Juli 2008 VI R 21/07, BFHE 222, 391, BFH/NV 2008, 1923
Auch mit den Lohnsteuerrichtlinien wird klargestellt, dass betriebliche Einrichtungen eines Kunden des Arbeitgebers unabhängig von der Dauer der dortigen Tätigkeit keine regelmäßigen Arbeitsstätten seiner Arbeitnehmer sind, wenn die Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses zu ihrem Arbeitgeber mit wechselnden Tätigkeitsstätten rechnen müssen (R 9.4 Abs. 3 LStR 2011).
Bisher jedoch ohne Erfolg.
Nun zu meiner eigentlichen Frage
Wie/wo trage ich die Fahrten in der Einkommensteuererklärung für 2010 ein ?
Er hat ja keine einzige Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Es waren alles Fahrten zum Kunden. Es gibt auch ein elektronisches Fahrtenbuch.
vielen Dank
LG Teufelchen
Ich muss ein wenig ausholen, bevor ich die eigentlich Frage stelle ;-)
Mein Mann arbeitet in Einsatzwechseltätigkeit und hat seit über 10 Jahren einen Firmenwagen mit privater Nutzung.
Bis Juli 2010 wurde dies von der Firma folgendermaßen berechnet.
1% vom Bruttolistenpreis (234,-€) nur Netto abgezogen.
Im August 2010 bekam er ein neues Dienstfahrzeug.
In dem Übernahmeprotokoll war statt Einsatzwechseltätigkeit, das Kreuz bei überwiegend fester Standort und Entfernung einfach zum festen Einsatzort: 74km
Mein Mann fährt seit ca 2,5 Jahren täglich 74km zu ein und demselben Kunden. Gelegentlich auch mal zu anderen Betriebstellen des > Kunden <, jedoch nie ! in seine Firma.
Es ist aber möglich, dass er von einem zum anderen Tag in ein anderes Projekt muss.
plötzlich sieht die Abrechnung so aus:
Gehalt
geldwerter Vorteil 519,48
Fahrtkostenpauschalversteuerung: 333,-€
Abzug FK pauschalverst.: ./. 333,-€
Beim Netto werden dann 519,48€ abgezogen
dann noch die 234,-€
und die Steuern (57,19) werden erst abgezogen, dann wieder zugerechnet.
Begründung des AG: das Finanzamt vor Ort (800km von hier) verlangt diese Abrehnungsform, weil er immer zum selben Kunden fährt
Seit September versuchen wir nun, den AG davon zu überzeugen, dass diese Vorgehensweise nicht richtig ist.
Die betriebliche Einrichtung eines Kunden stellt selbst dann keine regelmäßige Arbeitsstätte im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) dar, wenn der Arbeitnehmer bei dem Kunden längerfristig eingesetzt ist.
Festhalten am Senatsurteil vom 10. Juli 2008 VI R 21/07, BFHE 222, 391, BFH/NV 2008, 1923
Auch mit den Lohnsteuerrichtlinien wird klargestellt, dass betriebliche Einrichtungen eines Kunden des Arbeitgebers unabhängig von der Dauer der dortigen Tätigkeit keine regelmäßigen Arbeitsstätten seiner Arbeitnehmer sind, wenn die Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses zu ihrem Arbeitgeber mit wechselnden Tätigkeitsstätten rechnen müssen (R 9.4 Abs. 3 LStR 2011).
Bisher jedoch ohne Erfolg.
Nun zu meiner eigentlichen Frage
Wie/wo trage ich die Fahrten in der Einkommensteuererklärung für 2010 ein ?
Er hat ja keine einzige Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Es waren alles Fahrten zum Kunden. Es gibt auch ein elektronisches Fahrtenbuch.
vielen Dank
LG Teufelchen
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