Hallo,
ich wurde in 2010 geschieden und gebe bereits seit Jahren eine getrennte Veranlagung an.
Zum ersten mal habe ich nun einen Eintrag in Zeile 68, nämlich Scheidungskosten, und in Zeile 78 (Investition in meine neue Wohnung).
Jetzt steht in Zeile 95, ich brauche eine Erklärung meiner Ex-Frau zu meinen Angaben, damit sie nicht die Hälfte erstattet bekommt?
Ich dachte, es sei der Sinn einer getrennten Erklärung, daß man eben nur solche Angaben macht, die für den jeweils Erklärenden allein gelten.
Wenn ich also keine gemeinsame Erklärung habe, bekommt meine Ex-Frau die Hälfte der von mir geltend gemachten Erstattungen?
Oder habe ich da was falsch verstanden?
ich wurde in 2010 geschieden und gebe bereits seit Jahren eine getrennte Veranlagung an.
Zum ersten mal habe ich nun einen Eintrag in Zeile 68, nämlich Scheidungskosten, und in Zeile 78 (Investition in meine neue Wohnung).
Jetzt steht in Zeile 95, ich brauche eine Erklärung meiner Ex-Frau zu meinen Angaben, damit sie nicht die Hälfte erstattet bekommt?
Ich dachte, es sei der Sinn einer getrennten Erklärung, daß man eben nur solche Angaben macht, die für den jeweils Erklärenden allein gelten.
Wenn ich also keine gemeinsame Erklärung habe, bekommt meine Ex-Frau die Hälfte der von mir geltend gemachten Erstattungen?
Oder habe ich da was falsch verstanden?
Kommentar