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Hauptvordruck Zeile 95/96 zu getrennter Veranlagung

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    Hauptvordruck Zeile 95/96 zu getrennter Veranlagung

    Hallo,

    ich wurde in 2010 geschieden und gebe bereits seit Jahren eine getrennte Veranlagung an.

    Zum ersten mal habe ich nun einen Eintrag in Zeile 68, nämlich Scheidungskosten, und in Zeile 78 (Investition in meine neue Wohnung).

    Jetzt steht in Zeile 95, ich brauche eine Erklärung meiner Ex-Frau zu meinen Angaben, damit sie nicht die Hälfte erstattet bekommt?

    Ich dachte, es sei der Sinn einer getrennten Erklärung, daß man eben nur solche Angaben macht, die für den jeweils Erklärenden allein gelten.

    Wenn ich also keine gemeinsame Erklärung habe, bekommt meine Ex-Frau die Hälfte der von mir geltend gemachten Erstattungen?

    Oder habe ich da was falsch verstanden?

    #2
    AW: Hauptvordruck Zeile 95/96 zu getrennter Veranlagung

    wenn Sie das ganze Jahr 2010 nicht mehr zusammengelebt haben, kommt weder eine getrennte noch eine Zusammenveranlagung, sondern eine Einzelveranlagung in Betracht. Das Scheidungsdatum spielt keine Rolle, vielmehr der Zeitpunkt des dauernd getrennt lebens.

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      #3
      AW: Hauptvordruck Zeile 95/96 zu getrennter Veranlagung

      Aha, besten Dank, das wußte ich nicht.

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