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Handwerkerleistungen bei vermieteteter Eigentumswohnung

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    Handwerkerleistungen bei vermieteteter Eigentumswohnung

    Hallo,

    Handwerkerleistungen als Mieter habe ich in Zeile 78 Hauptvordruck eingetragen (20% der Lohnkosten).

    Wo trage ich denn Handwerkerleistungen ein, die ich als Vermieter einer Eigentumswohnung für meinen Mieter erbracht habe?

    Ebenfalls mit 20% in Zeile 78 oder als vollen Kostenbetrag in einer Anlage (welcher?)?

    Besten Dank

    #2
    AW: Handwerkerleistungen bei vermieteteter Eigentumswohnung

    Hallo,

    gar nicht...höchstens in der Anlage V als Werbungskosten. Nur dein Mieter kann diese Kosten als Handwerkerleistung nach § 35a EStG berücksichtigen. Hast du die Reparatur selbst durchgeführt oder wie kann man das verstehen?

    Grüße
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      #3
      AW: Handwerkerleistungen bei vermieteteter Eigentumswohnung

      Ja, ich habe den Handwerker beauftragt und bezahlt.

      Es ging um Sanitär-Reparaturen, die vom Vermieter zu tragen sind.

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        #4
        AW: Handwerkerleistungen bei vermieteteter Eigentumswohnung

        dann sind es werbungskosten in der Anlage V.

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          #5
          AW: Handwerkerleistungen bei vermieteteter Eigentumswohnung

          Hallo,

          dann musst du diese Ausgaben als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung angeben. Den Ansatz als Handerwerkerleistung geht nicht mehr, siehe auch § 35a Abs. 5 EStG. Deinem Mieter kannst du allerdings in der Nebenkostenabrechnung beifügen, damit er den 35a bekommt

          Grüße
          www.einspruchtipp.de - kostenlose Online-Datenbank -

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            #6
            AW: Handwerkerleistungen bei vermieteteter Eigentumswohnung

            dann musst du diese Ausgaben als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung angeben. Den Ansatz als Handerwerkerleistung geht nicht mehr, siehe auch § 35a Abs. 5 EStG. Deinem Mieter kannst du allerdings in der Nebenkostenabrechnung beifügen, damit er den 35a bekommt.
            Obwohl ICH das bezahlt habe und in Anlage V angebe, kann mein Mieter das nochmal als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen?

            Kann doch nicht sein, oder? Das wäre doch zum einen doppelt abgesetzt und zum anderen lautet die rechnung auf mich und wurde auch von mir überwiesen.

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              #7
              AW: Handwerkerleistungen bei vermieteteter Eigentumswohnung

              Hallo,

              kommt drauf an ob du es ihm weiterbelastet...das weiß ich allerdings nicht. Erhaltungsaufwendungen gehören im Regelfall nicht dazu, da hast du recht.

              Grüße
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                #8
                AW: Handwerkerleistungen bei vermieteteter Eigentumswohnung

                @fritzewillem

                Ich bin weder Mieter noch Vermieter aber m.E. sind Betriebskosten durchlaufende Posten beim Vermieter und Kosten beim Mieter.
                Was der Vermieter "nicht" auf die Mieter umlegen kann, sind dann Werbungskosten in voller Höhe beim Vermieter.
                ..mit doppelt kann somit eigentlich nicht sein ;-)
                Gruss (S)stiller
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                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                  #9
                  AW: Handwerkerleistungen bei vermieteteter Eigentumswohnung

                  Die Handwerkerkosten sind beim Vermieter in jedem Fall Werbungskosten.

                  Wenn diese Kosten dem Mieter durch Nebenkosten-Umlage weiterbelastet werden, kann dieser die darin enthaltenen Lohnkosten (einschl. Umsatzsteuer) als Handwerkerleistungen gem. § 35a von der Steuer absetzen.

                  Dazu bedarf es einer entsprechenden Bescheinigung des Vermieters, der ggf. die Bezahlung der Rechnung durch Bankauszug dem Finanzamt nachweisen muss.

                  Ein doppeltes Absetzen liegt in diesem Falle nicht vor, denn der Vermieter belastet die Kosten ja weiter.

                  Alles klar?

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                    #10
                    AW: Handwerkerleistungen bei vermieteteter Eigentumswohnung

                    Denkfehler sorry:

                    Vermieter:
                    Mieteinnahmen
                    - Werbungskosten
                    + Betriebskosten
                    = Gewinn/Verlust

                    Mieter:
                    -Betriebskosten (Lohnkosten soweit gesondert aufgeführt)
                    = Sonderausgabenabzug

                    Ich schrieb ja, ich bin weder - noch.

                    Danke Bolletax
                    Gruss (S)stiller
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                      #11
                      AW: Handwerkerleistungen bei vermieteteter Eigentumswohnung

                      Hallo fritzewillem,

                      hat denn dein Mieter diese Sanitär-Reparaturen überhaupt gezahlt? (indirekt über die Nebenkosten, imho geht das nur, wenn es ein kleiner Betrag war und das auch so im Mietvertrag vereinbart wurde)
                      Nur dann wären es auch §35a-Kosten für den Mieter. Du müsstest ihm die Lohnkosten dann in der Nebenkostenabrechnung bescheinigen.

                      Bei dir sind es - wie schon gesagt - eindeutig Werbungskosten aus VuV (und zwar der komplette Rechnungsbetrag, nicht nur der Lohn), einzutragen wie alle anderen Werbungskosten auch in der Anlage V Seite 2.

                      MfG Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: Handwerkerleistungen bei vermieteteter Eigentumswohnung

                        Was ich mit meinen Beiträgen sagen wollte:

                        a) Umlagefähige Betriebskosten

                        oder

                        b) Werbungskosten

                        Die Betriebskosten sind Einnahmen des Vermieters (durchlaufende Posten - er zahlt, bekommts aber wieder), aber Ausgaben des Mieters.
                        Was lt. Mietrecht (da kenn ich mich nicht aus) NICHT auf die Mieter abgewälzt werden kann, wären nach meinem Verständnis Werbungskosten aus VuV.

                        So, Vermieter, macht was daraus.
                        (im Eigentum wohnender stiller) ;-)
                        Gruss (S)stiller
                        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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                          #13
                          AW: Handwerkerleistungen bei vermieteteter Eigentumswohnung

                          Hallo stiller,

                          Werbungskosten sind es immer, selbst wenn es auf den Mieter umgelegte Nebenkosten sind. Nebenkosten sind auch steuerpflichtige Einnahmen (siehe Anlage V Zeile 12 bzw. 13).

                          MfG Stefan
                          (auch im Eigentum wohnender)
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                            #14
                            AW: Handwerkerleistungen bei vermieteteter Eigentumswohnung

                            sind Ausgaben und Einnahmen (durchlaufende Posten)!
                            Hab ich je was anderes behauptet?

                            siehe 17:39 Uhr
                            Zuletzt geändert von stiller; 29.04.2011, 21:52. Grund: mein Beitrag von 17:39
                            Gruss (S)stiller
                            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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                              #15
                              AW: Handwerkerleistungen bei vermieteteter Eigentumswohnung

                              Hallo stiller,

                              >>>Hab ich je was anderes behauptet?

                              Nein. Aber es hätte mal wieder jemand schlußfolgern können, dass solche durchlaufenden Posten überhaupt nicht angegeben werden müssen, es würde sich ja am Ergebnis nichts ändern.

                              Speziell aus diesem Satz: "Was lt. Mietrecht (...) NICHT auf die Mieter abgewälzt werden kann, wären nach meinem Verständnis Werbungskosten aus VuV." könnte man im Umkehrschluss lesen, dass hingegen Kosten die auf den Mieter abgewälzt werden, keine Werbungskosten aus VuV seien.

                              Sorry, dass ich dich persönlich angesprochen hatte, es war eher für andere (Mitleser) gedacht.

                              MfG Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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