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Steuererklärung 2010 Frage

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    Steuererklärung 2010 Frage

    Hi , ich habe über das Elsterformular meine Steuererklärung gemacht und mir sie auch berechnen lassen .


    Nun wollte ich es abschicken via Internet .

    Meine Frage ist :

    wie schicke ich es richtig ab ? was muss ich zustimmen bzw. welche art soll ich anwenden dafür .. und muss ich beläge mitschicken irgendwie ? zb. gebäudereinigung etc.



    mach das zum ersten mal via internet . MFG

    #2
    AW: Steuererklärung 2010 Frage

    die Programmhilfe nutzen
    die Elster-Saiten durchstöbern

    Welche Art?
    Schon mal was von Elsterzertifikat gehört? - NEIN?, dann nicht authentifiziert
    oder
    https://www.elster.de/eon_home.php
    auch für erforderliche Belege geeignet.

    Sorry, aber all diese Fragen sind bereits beantwortet, und abschreiben ist nicht, siehe ehem. Minister.

    Gruss stiller
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Steuererklärung 2010 Frage

      abschreiben ? ich möchte mich ja nicht abschreiben .. . m
      ir
      sit klar das diese fragen in irgendeiner form bestimmt schonmal gestellt wurden , aber davor ist man in nem forum ja nie gesichert , das fragen doppelt aufkommen etc.


      da
      chte mir kann das jemand schnell beantworten .. ob ich sowas mitschicken muss online oder nicht bzw. das nachreichen muss oder eben abwarte bis das finanzamt bescheide sehen möchte .



      und mit dem durchklicken dort beim abschicken , ich habe schon viel gegoogelt aber irgendwie für mich alles nicht verständlich .. mfg

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        #4
        AW: Steuererklärung 2010 Frage

        Da Du Laie bist:

        Für erforderliche Belege nutze den Link, da hier niemand weiss, was Du sonst noch auf dem Kerbholz hast.

        Art der Übertragung: Für Anfänger nicht authentifiziert, denn bei Authentifizierung - auch unter dem Link - braucht man keine Erklärung mehr unterschreiben und per Post hinterherschicken (da kann man auch www.formulare-bfinv.de verwenden), lediglich die unter dem Link erforderlichen Belege.

        Die Versendung unter Datenübermittlung hast Du ja anscheinend gefunden, sonst hättest Du nach der Art nicht gefragt - irgendwie klever das "Kerlchen" ;-)

        Gruss stiller
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          #5
          AW: Steuererklärung 2010 Frage

          eigendlich nur die hausmeisterkosten da .. mehr rbauch ich nicht mitschicken .. da ja zivizeit etc. nicht mitgeschickt werden muss wenn ich das richtig verstanden habe ..

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            #6
            AW: Steuererklärung 2010 Frage

            Zitat marcus261287:
            zb. gebäudereinigung etc.

            Aha, es geht um Rechnungen für die selbtgenutzte Wohnung.
            Ja, die Überweisung an den Handwerker MUSS nachgewiesen werden.
            Oder die Betriebskostenabrechnung, wo Lohnkosten gesondert aufgeführt sind.
            Gruss (S)stiller
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              #7
              AW: Steuererklärung 2010 Frage

              aber es reicht ja wenn dort der anteil des hauses und mein anteil drauf steht oder ?



              dieses formular scanne ich ein und schicke es als anhang an das finanzamt oder wie wird das gemacht ?
              und kann es sein das das programm dies garnicht mit reinrechnet ? habe es gerade mal rausgenommen und komme auf den selben betrag wie mit o.O
              Zuletzt geändert von marcus261287; 29.04.2011, 17:35.

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                #8
                AW: Steuererklärung 2010 Frage

                Bei Beleganforderung heisst es eigentlich - Original -
                ob Dein FA mit Scan oder Fax zufrieden ist, weiss nur das FA allein.

                Gruss stiller
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                  #9
                  AW: Steuererklärung 2010 Frage

                  Hallo stiller,

                  >>>Ja, die Überweisung an den Handwerker MUSS nachgewiesen werden.

                  Nein, das ist schon seit einiger Zeit nicht mehr erforderlich (wohlgemerkt, es MUSS aber weiterhin unbar gezahlt worden sein).
                  In der Regel sind für §35a-Sachen überhaupt keine Belege mehr einzureichen.
                  Bei ungewöhnlichen Kosten (vor allem bei ungewöhnlich hohen) würde ich es aber vorsorglich trotzdem machen, um Nachfragen zu vermeiden.

                  @marcus261287:
                  Wenn du die Steuererklärung ohne Zertifikat machst (wovon ich noch ausgehe), dann musst du eh die komprimierte Erklärung ausdrucken, unterschreiben! und zum Finanzamt schicken; da würde ich dann auch eine Kopie der Rechnung beilegen.

                  Zu der Berechnung: Doch, Elster kann das, und zwar auch richtig. Ich vermute eine falsche Eingabe, was hast du denn wo eingetragen?
                  Und zahlst du überhaupt Steuern? (denn nur dann bringen die Reinigungskosten auch was)

                  MfG Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Steuererklärung 2010 Frage

                    Hi reckoner:
                    Hallo stiller,

                    >>>Ja, die Überweisung an den Handwerker MUSS nachgewiesen werden.

                    Nein, das ist schon seit einiger Zeit nicht mehr erforderlich (wohlgemerkt, es MUSS aber weiterhin unbar gezahlt worden sein).
                    In der Regel sind für §35a-Sachen überhaupt keine Belege mehr einzureichen.

                    Wozu wurde diese Regelung geschaffen?
                    Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.
                    Da sie nun wieder aufgeweicht wurde, wird es demnächst mal wieder eine "steuervereinfachende" Regelung geben.

                    Danke Dir, man(n), Frau lernt immer dazu, allerdings, wenn die Festplatte voll ist, sollten Dateien auch gelöscht werden ;-)
                    Gruss (S)stiller
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                      #11
                      AW: Steuererklärung 2010 Frage

                      Hallo stiller,

                      >>>Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.

                      Aus diesem Grund trage ich in das Feld mit der Beschreibung auch das leistende Unternehmen mit ein. Ich vermute nämlich, dass Kontrollmitteilungen geschrieben werden, und möchte mir entsprechende Nachfragen ersparen.

                      Im übrigen bewirkt imho allein die 'Drohung', der Auftraggeber könnte das ja bei seiner Steuererklärung mit einreichen, dass auch alles korrekt über die Bücher läuft.
                      Ein Handwerker, der heute noch doppelte Buchführung betreibt, hat sie nicht mehr alle, würde ich sagen.

                      MfG Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: Steuererklärung 2010 Frage

                        Hallo Stefan
                        Danke Dir, man(n), Frau lernt immer dazu, allerdings, wenn die Festplatte voll ist, sollten Dateien auch gelöscht werden ;-)

                        anders gesagt: habs begriffen - oder auch nicht, noch versuche ich, die Festplatte zu formatieren ;-).
                        Zuletzt geändert von stiller; 29.04.2011, 20:41. Grund: anders gesagt
                        Gruss (S)stiller
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                        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                          #13
                          AW: Steuererklärung 2010 Frage

                          Hi , ich bin KFZ.-Mechatroniker .
                          nun stellst sich mir die frage :


                          Ich bekomme meine blaumänner gestellt von der werkstatt sowie jacken .. aber meine t-shirts etc. muss ich selber kaufen , sowie ich alles selber reinigen muss .



                          Kann ich Pauschalbeträge eintragen ?


                          also Arbeitsmittel 110 euro
                          Reinigung : 110 euro
                          Berufsbekleidung ?


                          diese sind ja ohne beläge mitzuschicken eintragebar ? oder hab ich das falsch verstanden ?




                          Was passiert aber wenn ich diese spalte komplett weglasse , kommt das im meinem fall nicht aufs selbe hinaus ? weil wenn ich das da eintrage und neu berechnen lasse , komme ich immer auf den selben betrag den ich wiederbekomme .

                          M
                          FG

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Steuererklärung 2010 Frage

                            Frage:

                            Zitat von marcus261287 Beitrag anzeigen
                            Was passiert aber wenn ich diese spalte komplett weglasse , kommt das im meinem fall nicht aufs selbe hinaus ?
                            Antwort:

                            Zitat von marcus261287 Beitrag anzeigen
                            wenn ich das da eintrage und neu berechnen lasse , komme ich immer auf den selben betrag den ich wiederbekomme .
                            ElsterFormular hat übrigens auch eine Eingabehilfe.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Steuererklärung 2010 Frage

                              Hallo marcus261287,

                              kommst du denn mit den Werbungskosten insgesamt (also mit Fahrtkosten, Reinigung, Werkzeug, Fachliteratur, Gewerkschaftsbeiträge etc.) über 920 Euro?

                              Denn sonst bringt es eh nichts.

                              Jedenfalls sind normale T-Shirts keine spezielle Arbeitskleidung (die kannst du ja auch privat nutzen). Demnach sind die Anschaffungskosten nicht absetzbar.

                              Bei der Reinigung bin ich mir nicht sicher (wird imho auch je nach Bundesland anders gehandhabt), aber bei 'normalen' Tätigkeiten ohne besonders viel Schmutz würde ich das auch eher verneinen. Anders vielleicht bei einem Abrissunternehmer o.ä.

                              Ich kenne auch die Regel, dass Reinigungskosten nur dann absetzbar sind, wenn es auch die Anschaffung ist. Aber keine Ahnung, ob das jetzt wirklich grundsätzlich so gilt.

                              Du kannst sicher eine kleine Reinigungs-Pauschale eintragen, im schlimmsten Fall wird sie gestrichen.

                              MfG Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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