Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage V Zeile 33 AfA

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage V Zeile 33 AfA

    Zurückgezogen wegen Unzulässigkeit
    Zuletzt geändert von fritzewillem; 30.04.2011, 14:19.

    #2
    AW: Anlage V Zeile 33 AfA

    Anschaffungswert 149.297 Euro

    Wertermittlung
    oder
    Anschaffungskosten?

    Da wäre ein StB die richtige Adresse, nicht das Forum, denn wir dürfen nur das WO, das OB oder WIE oder WENN ist uns untersagt.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage V Zeile 33 AfA

      Verstehe, habe den Beitrag also zurückgezogen...

      Besten Dank

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage V Zeile 33 AfA

        ein Hinweis:

        es müssen die Abschreibungsfähigen Erwerbskosten ermittelt werden. Bei einer Eigentumswohnung besteht der Kaufpreis aus den Werten für Grund und Boden, den Baukosten und den Nebenkosten. Nur aus den Baukosten und den hierauf entfallenden Nebenkosten kann die Abschreibung ermittelt werden.

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage V Zeile 33 AfA

          Hallo Sophie,

          das ist ja nochmal ein wichtiger Hinweis. Vielen dank.

          Allerdings steht in meinem Kaufvertrags-Urkunde des Notars davon nichts.

          Wie erfahre ich denn den abzuziehenden Wert für Grund und Boden?

          Ich habe aus dem Jahr 2000 einen Einheitswertbescheid des FA. Darin steht Bodenwertanteil 2435 DM Gebäudewertanteil 21649 DM.

          Könnte ich also den Bodenwertanteil mit 2435 von der Gesamtsumme von 24.084 (= 10,11 %) prozentuieren und also diese 10% vom Kaufpreis herausrechnen?

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage V Zeile 33 AfA

            bei der erstmaligen Ermittlung der Afa ist dem FA eine Berechnungsgrundlage beigefügt worden. Beim FA also fragen welche Werte Grundlage für die Berechnung waren.
            Aus dem EW Bescheid lässt sich das kaum ableiten.

            Kommentar


              #7
              AW: Anlage V Zeile 33 AfA

              Zitat von sophie m. Beitrag anzeigen
              bei der erstmaligen Ermittlung der Afa ist dem FA eine Berechnungsgrundlage beigefügt worden. Beim FA also fragen welche Werte Grundlage für die Berechnung waren.
              Aus dem EW Bescheid lässt sich das kaum ableiten.
              Das wird kaum funktionieren. Ich bin seither zigmal umgezogen - also zig Finanzämter...

              Zudem habe ich ja in den Vorjahren immer denselben betrag (1433 Euro) übernommen, den mein StB mal eingesetzt hatte, obwohl ich jetzt durch einen Hinweis eines damals zuständigen FA vom Jahr 2000 gelesen habe, daß 2,5 % degressiv (!) anzusetzen wären.

              Das wiederum verstehe ich auch nicht, denn laut Erklärungshinweisen wären das bei Gebäuden nach 1924 nur 2%. Und weiter unten in den Erklärungshinweisen steht, daß dies nur für 6 Jahre gilt, bei 24 Jahren 1,25%. Wieso aber schrieb dann das FA im 11. Jahr nach dem Kauf degressiv 2,5%...?

              Ich blicke absolut nicht mehr durch...

              Kommentar


                #8
                AW: Anlage V Zeile 33 AfA

                Hallo,

                ich konnte zwar jetzt nicht die Frage lesen, aber wenn du wissen möchtest wie sich die AfA ermittelt, bleibt dir wohl nichts anderes übrig als beim Finanzamt anzurufen. Nur weil du oft umgezogen bist, heißt es ja nicht das deine Akte beim Finanzamt verloren gegangen ist. Wie bereits sophie m. geschrieben hat, anrufen, Steuernummer durchgeben und fragen was Sache ist.

                Grüße
                www.einspruchtipp.de - kostenlose Online-Datenbank -

                Kommentar

                Lädt...
                X