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Steuerfreie Umsätze

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Steuerfreie Umsätze

    Hallo crewer,

    zu 1.) Kz 21 und ZM i.O.

    zu 2.) Kz 45 und keine ZM i.O.

    zu 3.)bin ich mir nicht 100% klar, aber eigentlich ebenfalls Kz 45 und keine ZM

    Tschüß

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  • crewer
    antwortet
    AW: Steuerfreie Umsätze

    Danke Euch beiden!

    Blick aber leider immer noch nicht ganz durch

    1. Fahrt nach Österreich für ein österreichisches Unternehmen -> KZ 41 -> ZM mit Sonstige Leistung, oder?

    2. Fahrt in ein Drittland (z.b. Schweiz) für eine deutsches Unternehmen -> KZ 45? -> keine ZM, oder? (Hier hab ich bis jetzt eigtl immer Kz 48 genommen)

    3. Fahrt in ein Drittland für ein schweizer Unternehmen -> Feld ? - ZM mit sonstige Leistung?

    Gruss

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Steuerfreie Umsätze

    Hallo crewer,
    entschuldige wenn ich dich durcheinandergebracht habe, mein umsatzsteuerliches Wissen war auf dem Stand 31.12.2009 stehengeblieben.
    Seit 2010 sind solche Umsätze nach § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG in der Kz 21 anzugeben und eine ZM zu machen.
    Der Zusammenhang besteht mit dem § 13b UStG wenn die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übergeht.

    Tschüß

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  • Elefant
    antwortet
    AW: Steuerfreie Umsätze

    Hab jetzt doch nochmal bei Wikipedia nachgeguckt:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Zusammenfassende_Meldung

    Der Unternehmer hat bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendermonats bzw. Kalendervierteljahres (Meldezeitraum), in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder ab 1. Januar 2010 sonstige Leistungen (Dienstleistungen) an Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgeführt hat, an das Bundeszentralamt für Steuern eine Meldung elektronisch zu übermitteln.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Steuerfreie Umsätze

    Hallo,

    also sonstige Leistungen haben in einer ZM nichts verloren, die Kz 41 in der Umsatzsteuervoranmeldung ist ausdrücklich nur für innergemeinschaftliche Lieferungen.

    Sonstige Leistungen werden nach anderen Kriterien besteuert, entweder wo der Unternehmer sein Sitz hat oder wo die Leistung erbracht wird, das führt entweder zur Versteuerung im Inland oder zur Nichtsteuerbarkeit, siehe z.Bsp. Kz 21 und 45 in der Umsatzsteuervoranmeldung.

    In der Praxis wird es dem Unternehmer egal sein ob der Umsatz steuerfrei oder nicht steuerbar ist, entscheidend bei beiden fällt keine Umsatzsteuer an, aber nach unterschiedlichen Vorschriften.
    Würdest du in der Kz 41 deine sonstigen Leistungen eintragen, würde das im Umsatzsteuerkontrollverfahren als innergemeinschaftliche Lieferung erkannt und du erhältst eine Mahnung eine ZM abzugeben. Andererseits würde in dieser Höhe ein innergemeinschaftlicher Erwerb nie angemeldet werden und die Rechnung geht nicht auf.

    Tschüß
    Zuletzt geändert von holzgoe; 04.05.2011, 11:43. Grund: Rechtschreibung

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  • crewer
    antwortet
    AW: Steuerfreie Umsätze

    Dann stimmt das mit Sonstigen Leistungen nicht, oder?

    Was ist es, wenn ich z.B. für einen österreisches Unternehmen eine Kurierfahrt durchführe?
    Hier muss ich doch auf jeden Fall eine ZM machen, oder?

    Blicke jetzte gar nicht mehr durch

    Danke und Gruss

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Steuerfreie Umsätze

    Hallo crewer,

    zusammenfassende Meldungen sind nur von denjenigen Unternehmern auszufüllen, die innergemeinschaftliche LIEFERUNGEN tätigen mit der Mitteilung an wen die LIEFERUNGEN getätigt wurden. Wer innergemeinschaftliche LIEFERUNGEN erhält, muss dies nämlich als innergemeinschaftliche ERWERBE angeben.

    Sonstige Leistungen werden nicht in der ZM erfasst.

    Tschüß

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  • crewer
    antwortet
    AW: Steuerfreie Umsätze

    Ok, Danke Dir!

    Falls es jemand anderes noch (genau) weiß, darf er sich gerne melden

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  • Elefant
    antwortet
    AW: Steuerfreie Umsätze

    Mit der zusammenfassenden Meldung hab ichs leider nicht so. Ich verstehs aber so, dass sie abzugeben ist, wenn in der Voranmeldung z. B. die Kennzahl 21 ausgefüllt ist. Ist es stattdessen die 45 oder 81, dann ist keine zusammenfassende Meldung zu machen.

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  • crewer
    antwortet
    AW: Steuerfreie Umsätze

    Sorry für die ganzen Fragen!

    Also unter Punkt 6, Zahl 45:
    Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)?!
    Richtig?

    Wie schaut es bei Dtrittländern mit zusammenfassenden Meldungen aus?
    Wenn ich für deutsche Firmen z.B in die Schweiz fahre, muss ich keine machen, oder?
    Wenn ich für z.B. schweizer Firmen fahr muss ich eine machen, oder?

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  • Elefant
    antwortet
    AW: Steuerfreie Umsätze

    Die nicht steuerbaren Umsätze befinden sich in ElsterOnline auf Seite 6. Ich bin von ElsterFormular ausgegangen weil Du im Forum ElsterFormuar gefragt hast.

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  • crewer
    antwortet
    AW: Steuerfreie Umsätze

    Hallo,

    Danke für die schnelle Antwort!

    Kennzahl 45 habe ich leider bzw finde ich leider nicht.

    Habe online nur unter Punkt 3 - Lieferungen und sonstige Leistungen (steuerfreie Umsätze) die Nummer: 41, 44, 49, 43 und 48.

    Punkt 48 ist bei mir:
    Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug
    Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 28 UStG

    Ist dieser für Drittländer richtig?

    Wie schaut es bei Dtrittländern mit zusammenfassenden Meldungen aus?
    Wenn ich für deutsche Firmen z.B in die Schweiz fahre, muss ich keine machen, oder?
    Wenn ich für z.B. schweizer Firmen fahr muss ich eine machen, oder?


    Danke und Gruss!

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  • Elefant
    antwortet
    AW: Steuerfreie Umsätze

    Hallo Crewer,

    als Transportunternehmer lieferst Du ja. Das ist aber keine Lieferung im Sinn des Umsatzsteuergesetzes. Du erbringst eine Sonstige Leistung, indem Du eine Ware von einem Ort zum anderen bringst. Lieferant ist der Verkäufer.

    Sonstige Leistungen, die umsatzsteuerrechtlich in einem anderen EU-Land zu besteuern sind, sind bei Kennzahl 21 (Zeile 41) einzutragen. Bei Drittländern (Schweiz etc.) Kennzahl 45 darunter.

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  • crewer
    hat ein Thema erstellt Steuerfreie Umsätze.

    Steuerfreie Umsätze

    Hallo!

    Hoffe ich bin hier richtig und es kann mir jemand weiterhelfen.

    Bin Transportunternehmer und habe ein paar Fragen:

    Wenn ich für eine Firma aus dem Ausland fahre, berechne ich ja keine MwSt.
    Betrag kommt dann in Feld 41 (Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug, Innergemeinschaftliche Lieferungen), oder?
    Was gebe ich in diesem Fall bei der zusammenfassenden Meldung an?
    Dreiecksgeschäft, innergemeinschaftliche Lieferung oder sonsitge Leistung?

    Wenn ich jetzt für ein deutsches Unternehmern in die Schweiz fahre, berechne ich auch keine MwSt.
    Kommt der Betrag dann bei Feld 48 (Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug) rein?
    Eine zusammenfassende Meldung muss ich in diesem Fall nicht machen, oder?

    Wäre super, wenn mir jemand helfen kann.

    Vielen Dank schon mal!

    Gruss
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